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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.01.2003 - 17 U 91/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2702
OLG Hamm, 09.01.2003 - 17 U 91/01 (https://dejure.org/2003,2702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2003 - 17 U 91/01 (https://dejure.org/2003,2702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 17 U 91/01 (https://dejure.org/2003,2702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635; HOAI § 15 Abs. 2 Nr. 9
    Zur Frage des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen Undichtigkeiten eines Flachdaches

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baustoff untauglich: Haftet Architekt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Objektbetreuung - Wann ist Objektbegehung in Lph 9 erforderlich?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz aus einem Architektenvertrag wegen Undichtigkeiten eines Flachdachs; Vorliegen eines mangelhaften Planungsentwurfes eines Architekten; Architektonische Planung entsprechend dem Stand der Technik; Zeitpunkt des Kennenmüssens eines architektonischen Mangels; ...

Besprechungen u.ä. (5)

  • lutzabel.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsphase 9: Keine dauernde Objektbeobachtung geschuldet (Dr. Mathias Mantler)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Objektbegehung in Leistungsphase 9 unterlassen: Haftung des Architekten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baustoff untauglich: Haftet Architekt? (IBR 2003, 204)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI-Leistungsphase 9: Der Architekt hat keine Objektbeobachtungspflicht! (IBR 2004, 631)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Materialfehler und Architektenhaftung (IBR 2005, 33)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 567
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16

    Keine Objektbegehung durchgeführt: Schadensersatz setzt erkennbare Baumängel …

    Im Rahmen der Objektbetreuung bestand für ihn daher die Pflicht, zumindest kurz vor Ablauf der gegenüber den einzelnen Handwerkern im Verhältnis zur Auftraggeberin bestehenden Gewährleistungsfristen von sich aus eine Objektbegehung durchzuführen (vgl. OLG Hamm, 09.01.2003 - 17 U 91/01, dazu IBR 2003, 204;… Korbion, a.a.O., Rn. 199).
  • OLG Braunschweig, 01.04.2022 - 8 U 96/20

    Mängelansprüche wegen Bauüberwachungsfehlern verjähren in fünf Jahren!

    Bei der Objektbetreuung in der Leistungsphase 9 besteht u.a. die Pflicht, zumindest kurz vor Ablauf der gegenüber den einzelnen Handwerkern im Verhältnis zur Auftraggeberin bestehenden Gewährleistungsfristen von sich aus eine Objektbegehung durchzuführen (vgl. zu den Pflichten bei Objektbetreuung: OLG Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016 - 8 U 2/16, Tz. 20 - BauR 2017, 905; OLG Hamm, Urt. v. 09.01.2003 - 17 U 91/01, Tz.73 - BauR 2003, 567).

    Eine Pflicht des Architekten, eine Objektbegehung durchzuführen, besteht jedoch nicht während des gesamten Gewährleistungszeitraumes, sondern grundsätzlich nur einmal kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (OLG Hamm, Urt. v. 09.01.2003 - 17 U 91/01 BauR 2003, 567).

  • OLG Braunschweig, 31.03.2022 - 8 U 96/20

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn gegen den …

    Bei der Objektbetreuung in der Leistungsphase 9 besteht u.a. die Pflicht, zumindest kurz vor Ablauf der gegenüber den einzelnen Handwerkern im Verhältnis zur Auftraggeberin bestehenden Gewährleistungsfristen von sich aus eine Objektbegehung durchzuführen (vgl. zu den Pflichten bei Objektbetreuung: OLG Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016 - 8 U 2/16, Tz. 20 - BauR 2017, 905; OLG Hamm, Urt. v. 09.01.2003 - 17 U 91/01, Tz.73 - BauR 2003, 567).

    Eine Pflicht des Architekten, eine Objektbegehung durchzuführen, besteht jedoch nicht während des gesamten Gewährleistungszeitraumes, sondern grundsätzlich nur einmal kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (OLG Hamm, Urt. v. 09.01.2003 - 17 U 91/01 - BauR 2003, 567).

  • OLG Zweibrücken, 21.12.2006 - 4 U 12/06

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme auf Zahlung einer abgetretenen …

    Die am Bau Beteiligten müssen sich deshalb ständig (auch über DIN-Normen) informieren (OLG Hamm, BauR 2003, 567;… Werner/Pastor, Der Bauprozess 11. Aufl., Rdnrn. 1462, 1463).
  • OLG Bamberg, 16.04.2007 - 4 U 198/05

    "Kissenartige" Aufwölbungen beim WDV: Nachbesserungsanspruch?

    Im übrigen krankt die klägerische Argumentation schon im rechtlichen Ausgangspunkt an der offensichtlichen Verkennung des beurteilungserheblichen Zeitraums: Denn in der Verschuldensfrage hat es nicht - wie bei der Prüfung eines Mangels - auf den Ablauf des Gewährleistungszeitraumes, sondern allein auf den subjektiven Kenntnisstand des Unternehmers während der Ausführungszeit und bis zur Abnahme anzukommen (vgl. nur OLG Hamm BauR 2003, 567; OLG Köln, BauR 2003, 1940).
  • OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10

    Architektenhaftung: Verschulden bei Übernahme einer von einem Fachunternehmen mit …

    Sie wird auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamm, BauR 2003, 567, 568) aufgegriffen und fortgeführt.
  • OLG München, 24.02.2026 - 27 U 2266/25

    Gesamtschuldnerische Haftung, Architektenhaftung, Fugenplanung, Objektbegehung, …

    Dabei ist der Wortlaut der HOAI "Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Gewährleistungsfristen" grundsätzlich dahin zu verstehen, dass der Architekt von sich aus zumindest eine Objektbegehung durchführen muss, bevor die betreffenden, jeweils maßgebenden Verjährungsfristen ablaufen (OLG Hamm BauR 2003, 567; OLG Jena IBR 2008, 166).
  • OLG München, 20.12.2012 - 13 U 3128/12

    Mit noch nicht bewährten Baustoffen geplant: Haftet der Architekt für spätere …

    Sie wurde auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, BauR 2003, 567, 568; OLG München, BauR 2011, 1197, 1198) aufgegriffen und fortgeführt.
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