Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.2009 - 4 B 51.09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit drei Windkraftanlagen
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 35 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Satz 3.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit drei Windkraftanlagen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Windkraftanlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 29.09.2005 - M 9 K 04.3049
- VG München, 29.09.2005 - M 9 K 04.3753
- VG München, 29.09.2005 - M 9 K 04.3754
- VGH Bayern, 01.06.2006 - 1 ZB 05.3387
- VGH Bayern, 01.06.2006 - 1 ZB 05.3388
- VGH Bayern, 01.06.2006 - 1 ZB 05.3389
- VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3387
- VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3388
- VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3389
- BVerwG, 08.05.2007 - 1 B 05.88
- BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07
- VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384
- BVerwG, 15.09.2009 - 4 B 51.09
Papierfundstellen
- BauR 2009, 1647
- BauR 2010, 64
- ZfBR 2010, 66
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01
Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2009 - 4 B 51.09
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es auch dann, wenn im gesamten Gemeindegebiet keine geeignete Fläche zu finden ist und die Gemeinde daher keine Konzentrationszone im Flächennutzungsplan vorsehen darf, beim allgemeinem Zulässigkeitstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB bleibt (Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 ). - BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.
Auszug aus BVerwG, 15.09.2009 - 4 B 51.09
Wenn der Träger der Flächennutzungsplanung der Auffassung ist, für seinen Zuständigkeitsbereich sei es im Hinblick auf entsprechende örtliche Besonderheiten nicht möglich, eine ausgewogene Planung zu beschließen, hat er sich darauf zu beschränken, die Zulassung von Windenergieanlagen im Rahmen der Anwendung von § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB durch das Geltendmachen von öffentlichen Belangen im Einzelfall zu steuern (Urteil vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 376 Rn. 12).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2016 - 2 K 464/14
Zuwegung zu Windenergieanlage ist keine Betriebsvorrichtung
Gleiches würde auch gelten, wenn sich die Festsetzung von Eignungsgebieten als unwirksam erweisen würde, weil dann grundsätzlich ein Genehmigungsanspruch nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB bestehen würde, dem eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht entgegensteht (BVerwG-Beschluss vom 15.09.2009 4 B 51/09,BauR 2010, 64). - VG Minden, 26.04.2010 - 11 K 732/09
Windräder in Preußisch Oldendorf sind bauplanungsrechtlich zulässig
- VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349
Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für …
Rn. 11 Denn im Rahmen der dem Planaufstellungsbeschluss vom 21. Juni 2011 vorausgegangenen Planungen zur siebten und achten Änderung seines Flächennutzungsplans hat der Antragsteller durch das Planungsbüro, das er nunmehr erneut beauftragt hat, die gesamte Gemeindefläche vollständig in Richtung einer Nutzung zur Windenergie überprüfen lassen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich im gesamten Gemeindegebiet keine Fläche als Vorranggebiet für Windenergie eigne (so der eigene Vortrag des Antragstellers in den Gerichtsverfahren BVerwG vom 15.9.2009 BauR 2010, 64 RdNr. 3 und BayVGH vom 18.6.2009 Az. 22 B 07.1384 RdNr. 28).
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