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Rechtsprechung
   OLG München, 16.07.2010 - 9 U 1501/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15245
OLG München, 16.07.2010 - 9 U 1501/09 (https://dejure.org/2010,15245)
OLG München, Entscheidung vom 16.07.2010 - 9 U 1501/09 (https://dejure.org/2010,15245)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 9 U 1501/09 (https://dejure.org/2010,15245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadenersatzprozess gegen den planenden Architekten: Wirkung einer Streitverkündung an den beklagten Architekten im Vorprozess zwischen Bauträger und Erwerber einer errichteten Tiefgarage; Haftungsausschluss für den Architekten bei ausreichender Aufklärung des ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635; BGB § 639; ZPO § 68; BauO Bayern § 1
    Umfang der Aufklärungspflicht des Architekten gegenüber dem Bauherrn bei beengten Platzverhältnissen in einer Tiefgarage; Wirkung der Streitverkündung des auf Gewährleistung in Anspruch genommenen Bauunternehmers gegenüber dem Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhafte Tiefgaragenabfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Architekten gegenüber dem Bauherrn bei beengten Platzverhältnissen in einer Tiefgarage; Wirkung der Streitverkündung des auf Gewährleistung in Anspruch genommenen Bauunternehmers gegenüber dem Architekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Planung: Ausschluss der Haftung durch Aufklärung des Architekten? (IBR 2011, 34)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 542
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG München, 16.07.2010 - 9 U 1501/09
    Zwar sind dann, wenn die Berufung des Beklagten gegen ein Grundurteil ohne Erfolg bleibt, die Kosten des Berufungsverfahrens im Berufungsurteil dem Beklagten aufzuerlegen (BGHZ 20, 397;… Zöller, ZPO, 27. Auflage, Rdn. 26 zu § 304).
  • OLG München, 22.05.2007 - 9 U 3081/06

    Aufrechnung mit Vorschussanspruch wegen Mängeln

    Auszug aus OLG München, 16.07.2010 - 9 U 1501/09
    Rn. 15 Soweit es um die Mangelhaftigkeit als solche geht, muss der Beklagte die Feststellung aus dem Urteil des Vorprozesses nach § 68 ZPO gegen sich gelten lassen (Seiten 10-12 der Urteils im Vorprozess 11 0 14375/02 LG München I, Anlage K 2, und Seiten 6-7 der folgenden Berufungsurteils vom 22.5.2007, 9 U 3081/06), nachdem ihm von der Bauträgerin Sch der Streit verkündet worden war.
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 139/79

    Bauträger: Gewährleistungspflichten

    Auszug aus OLG München, 16.07.2010 - 9 U 1501/09
    Der Architekt ist in diesem Sinne am Bau beteiligter Dritter, die Formulierung ist nicht etwa eingeschränkt auf Bauleistungen ausführende Werkunternehmer wie im Fall BGH NJW 1980, 2800.
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - 21 U 3/12

    Verjährungshemmende Wirkung der Einbeziehung der Gesellschafter einer …

    Nach in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Literatur anerkannten Grundsätzen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Besteller des Werkes über alle Umstände aufzuklären, die der Besteller nicht kennt, deren Kenntnis aber für seine Willensbildung und seine Entschlüsse von Bedeutung ist (vergleiche nur BGH, X ZR 96/97, Urteil vom 19.10.1999, ZfBR 2000, 98ff zitiert nach juris TZ 18; OLG München, Urteil vom 16. Juli 2010 ,9 U 1501/09, BauR 2011, 542 zit. nach juris Tz. 17;… Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, Rz. 75 zu § 631).
  • OLG München, 03.11.2015 - 9 U 2777/11

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Mängeln des Bauwerks bei nicht …

    Das Berufungsverfahren ist rechtskräftig durch Urteil des Oberlandesgerichts München vom 16.07.2010 abgeschlossen (Az.: 9 U 1501/09).
  • LG Bonn, 08.01.2015 - 18 O 357/12

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Feststellung des Bestehens eines …

    Damit aber war die Gebrauchstauglichkeit der Planung des Beklagten zu 2) eingeschränkt (vgl. OLG München, BauR 2011, S. 542; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.1999, 3 U 99/98).
  • OLG Rostock, 10.04.2018 - 4 U 110/10

    Über Bedenken hinweggesetzt: Auftraggeber trifft 50%-iges Mitverschulden!

    Entscheidend sind insoweit im Falle der Berufung gegen ein Grundurteil angesichts dessen Erlasses ohne Einschränkung die bis dahin gestellten Anträge in erster Instanz (vgl. OLG München, Urteil vom 16.07.2010, Az.: 9 U 1501/09); denn ein Grundurteil beschwert den Beklagten in Höhe der Klageforderung oder eines Bruchteils derselben, zu dem der Klage dem Grunde nach stattgegeben wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2009, Az.: III ZR 116/09).
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