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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - I-21 U 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3864
OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - I-21 U 46/09 (https://dejure.org/2010,3864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2010 - I-21 U 46/09 (https://dejure.org/2010,3864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2010 - I-21 U 46/09 (https://dejure.org/2010,3864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    "Quasi-Unterbrechung" der Verjährung durch § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B wirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    "Quasi-Unterbrechung" der Verjährung durch § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B wirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    VOB/B: Quasi-Unterbrechung wirksam? (IBR 2011, 137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 554
  • BauR 2011, 834
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03

    Verfahrensrecht - Bindung bei Streitverkündung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 21 U 46/09
    Sie, die Klägerin, sei davon ausgegangen, dass aufgrund der Entscheidung des Senats im Verfahren I-21 U 229/03 (Verfahren I. Instanz: 23 O 32/02 LG Duisburg) die Frage ihrer Beratungsresistenz nicht mehr zu problematisieren gewesen sei.

    Rn. 22 Im Übrigen wird auf die beigezogenen Akten 24 O 159/97 LG Münster (= 24 O 212/98, OLG Hamm) 23 O 32/02 LG Duisburg (= I-21 U 229/03 OLG Düsseldorf) sowie das selbständige Beweisverfahren 2 OH 33/02 LG Duisburg verwiesen.

  • OLG Celle, 05.09.2007 - 7 U 26/07

    Inhaltskontrolle einzelner Bestimmungen der VOB/B; Hemmung der Verjährung durch …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 21 U 46/09
    Insofern widerspricht die Möglichkeit der Mängelfeststellung kurz vor Ablauf der regulären Verjährungsfrist, die letztendlich zu einer Verlängerung der Frist führt, nicht dem für das Werkvertragsrecht geltenden gesetzlichen Leitbild (vgl. allgemein zur Wirksamkeit von § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B noch OLG Celle BauR 2008, 353, 355;… Ingenstau/Korbion/Wirth, VOB, 17. Aufl., § 13 VOB/B, Rdnr. 295, 296;… Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 4. A. 2008, Rdnr. 497; Klein/Moufang/Koos, BauR 2009, 333, 350; Weyer, Jahrbuch Baurecht 2007, 177, 187 ff.).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 259/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer langen Verjährungsfrist bei Flachdacharbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 21 U 46/09
    Die Verlängerung der Verjährungsfristen ist nämlich möglich, wenn aufgrund der Eigenart des Gewerks ein Bedürfnis für eine verlängerte Verjährungsfrist besteht (vgl. BGH BauR 1996, 707).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 21 U 46/09
    Rn. 47 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH NJW-RR 2008, 582 f.) ist eine Parteibezeichnung als Teil einer Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung zugänglich.
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 247/01

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 21 U 46/09
    Das Gesellschaftsvermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbliebenen Gesellschafter über (vgl. dazu auch noch BGH WM 2004, 1138; BGHZ 113, 132 ff.).
  • BGH, 10.12.1990 - II ZR 256/89

    Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten bei Rechtsnachfolge des alleinigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 21 U 46/09
    Das Gesellschaftsvermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbliebenen Gesellschafter über (vgl. dazu auch noch BGH WM 2004, 1138; BGHZ 113, 132 ff.).
  • BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 21 U 46/09
    Für den Fall einer Klage gegen eine bereits vor Klageerhebung verstorbene Person hat der Bundesgerichtshof (abgedruckt WM 2000, 260 ff.) jedenfalls angenommen, dass eine gegen den bereits Verstorbenen erhobene Klage nicht ohne weiteres als Klage gegen die Erben aufzufassen ist.
  • OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11

    Schadensersatzprozess wegen Verkehrssicherungspflichtverletzungen gegen einen …

    Es handle sich nicht um die Klage einer nicht existenten Partei, sondern um die falsche Bezeichnung des Rechtsträgers, dessen Identität durch die formwechselnde Umwandlung unberührt bleibe (so auch OLG Düsseldorf BauR 2011, 554 für den Fall der Klage auf Kostenvorschuss aus einem Bauvertrag gegen eine zunächst als GmbH bezeichnete Gesellschaft, die vor und während des Rechtsstreits mehrfach umfirmierte).

    Mit den vom OLG Köln (OLG Köln ZIP 2004, 238) und vom OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf BauR 2011, 554) entschiedenen Fällen ist dies nicht vergleichbar, da nicht erkennbar ist, dass der Beklagte nach seiner Auflösung noch als Verein aufgetreten wäre und den Rechtsverkehr im Unklaren über seine Rechtsform gelassen hätte.

  • BFH, 07.05.2025 - IV R 10/23

    Keine Klagebefugnis des Gesamtrechtsnachfolgers einer vollbeendeten …

    Aber auch eine Anteilsvereinigung in einer Hand hat die liquidationslose Vollbeendigung der Personengesellschaft zur Folge (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.2017 - IV R 36/14, BFHE 258, 135, BStBl II 2017, 905, Rz 3;… vgl. auch Scheller in Scholz, GmbHG, 13. Aufl., § 60 Rz 132; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2010 - I-21 U 46/09, 21 U 46/09, Rz 36).
  • OLG München, 24.05.2016 - 28 U 882/16

    Bindet ein Vergleich mit dem Auftraggeber auch den Nachunternehmer?

    Soweit in der Berufung auf das Urteil des OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.3.2010, 21 U 46/09, abgestellt wird, ist darauf hinzuweisen, dass dort nicht behauptet wird, dass eine Verlängerung der Verjährung nur dann nicht unangemessen ist, wenn dafür ein konkretes Bedürfnis im individuellen Einzelfall besteht, sondern lediglich, dass die Verlängerung jedenfalls dann zulässig ist, wenn ein solches Bedürfnis - wie im entschiedenen Fall - besteht.
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