Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 538 Abs 2 ZPO, § 301 ZPO, § 196 BGB, § 201 BGB, Art 229 § 5 EGBGB
Unzulässigkeit eines Teilurteils über Teil eines einheitlichen Anspruchs (hier: unselbstständige Rechnungspositionen eines einheitlichen Schlussrechnungssaldos in Architektenrechnung) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unselbstständige Rechnungspositionen: Kein Teilurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzulässigkeit eines Teilurteils über Teil eines einheitlichen Anspruchs (hier: unselbstständige Rechnungspositionen eines einheitlichen Schlussrechnungssaldos in Architektenrechnung)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architektenschlussrechnung: Kein Teilurteil über Einzelpositionen! (IBR 2012, 1154)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 27.08.2008 - 4 O 325/06
- OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
Papierfundstellen
- BauR 2012, 123
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.11.2001 - VII ZR 480/00
Erstellung der Schlußrechnung durch den Auftraggeber
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
Die von dem Beklagten in der Berufungserwiderung zitierte Entscheidung des BGH vom 08.11.2002, VII ZR 480/00, wonach die Schlussrechnungsforderung fällig wird und die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, wenn der Bauunternehmer trotz Aufforderung des Bestellers keine prüffähige Schlussrechnung erstellt und der Besteller dies an dessen Stelle tut, führt zu keiner anderen Beurteilung, weil eine § 14 Nr. 4 VOB/B entsprechende Regelung in der HOAI fehlt. - BGH, 12.01.2006 - VII ZR 2/04
Berufung auf die fehlende Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
(BGH Urteil vom 12.01.2006, VII ZR 2/04, zitiert nach juris). - BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97
Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
Auch an sich verjährte Abschlagszahlungsansprüche können mit der Schlussrechnung wieder aufgegriffen werden (BGH BauR 1999, 267 f.).
- BGH, 23.01.2003 - VII ZR 10/01
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
Diese Positionen sind jedoch nur unselbständige Rechnungsposten des einheitlichen Schlussrechnungssaldos, so dass zugleich mit dem Teilurteil eine Entscheidung zum Grund des restlichen Anspruchs hätte erfolgen müssen (BGH Urteil vom 23.01.2003, Az. VII ZR 10/01; OLG Köln Urteil vom 22.08.2007, Az. 17 U 57/06). - OLG Stuttgart, 03.05.2007 - 19 U 13/05
Architektenvertrag: Verjährung von Ansprüchen, die nicht Gegenstand des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
Nach der Rechtsprechung ist sie dann zulässig mit der Folge, dass die Forderung hieraus selbständig verjährt, wenn diese Form der Abrechnung vertraglich vereinbart ist (BGH NJW-RR 1996, 145; OLG Schleswig-Holstein BauR 2003, 1425; OLG Stuttgart BauR 2009, 842). - BGH, 12.10.1995 - VII ZR 195/94
Bindung des Architekten an einer Honorarabschlagsrechnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
Nach der Rechtsprechung ist sie dann zulässig mit der Folge, dass die Forderung hieraus selbständig verjährt, wenn diese Form der Abrechnung vertraglich vereinbart ist (BGH NJW-RR 1996, 145; OLG Schleswig-Holstein BauR 2003, 1425; OLG Stuttgart BauR 2009, 842). - OLG Köln, 22.08.2007 - 17 U 57/06
Verfahrensrecht - Teilurteil über Abweisung einzelner Rechnungsposten?
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
Diese Positionen sind jedoch nur unselbständige Rechnungsposten des einheitlichen Schlussrechnungssaldos, so dass zugleich mit dem Teilurteil eine Entscheidung zum Grund des restlichen Anspruchs hätte erfolgen müssen (BGH Urteil vom 23.01.2003, Az. VII ZR 10/01; OLG Köln Urteil vom 22.08.2007, Az. 17 U 57/06). - OLG Hamm, 24.05.2005 - 34 U 19/05
Abschlagsrechnung oder Teilschlussrechnung?
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
Darüber hinaus ist u.U. das Vertrauen des Bestellers schutzwürdig, dass eine vom Architekten erstellte Abrechnung endgültig und keine bloße Abschlagsrechnung sein soll, wenn er einen entsprechenden Anschein erweckt hat (OLG Hamm Urteil vom 24.05.2005, Az. 34 U 19/05, zitiert nach juris). - OLG Schleswig, 25.10.2002 - 1 U 8/02
Verjährung einer (Teil-)Schlussrechnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
Nach der Rechtsprechung ist sie dann zulässig mit der Folge, dass die Forderung hieraus selbständig verjährt, wenn diese Form der Abrechnung vertraglich vereinbart ist (BGH NJW-RR 1996, 145; OLG Schleswig-Holstein BauR 2003, 1425; OLG Stuttgart BauR 2009, 842). - OLG Dresden, 23.12.2004 - 13 U 1763/04
Verjährungsbeginn bei inhaltsgleicher Abschlags- u. Schlussrechnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
Rn. 36 Die von dem Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Dresden vom 23.12.2004 (IBR 2005, 304) ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
- OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18
Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?
An eine Abschlagsrechnung ist der Architekt nicht gebunden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.01.2011, 12 U 196/08, BauR 2012, 123; OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2005, 34 U 19/05, IBR 2006, 274). - OLG Köln, 19.02.2016 - 19 U 136/15 Auch und gerade nach der beklagtenseits zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 20.1.2011 - 12 U 196/08, in: BauR 2012, 123 ff.) kann über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs, der nach Grund und Höhe streitig ist, durch Teilurteil (nur) entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.
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