Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes - Berechtigung eines Dritten als Vollzugshindernis
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
LSA-BauO § 3 Abs. 1, § 57 Abs. 2; LSA-SOG § 8 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Miteigentum eines Dritten als Vollzugshindernis i.R.d. Erlasses einer für sofort vollziehbar erklärten Beseitigungsanordnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes: Miteigentum ist kein Hindernis!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Tatsächlicher Sachwalter kann unabhängig möglicher Rechte des Eigentümers zum Abriss einsturzgefährdeten Gebäudes verpflichtet sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Miteigentum eines Dritten als Vollzugshindernis i.R.d. Erlasses einer für sofort vollziehbar erklärten Beseitigungsanordnung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes durch den Grundstückserwerber
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.04.2013 - 4 B 44/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 962
- BauR 2014, 1353
- BauR 2014, 819
- ZfBR 2014, 75 (Ls.)
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 24.07.1998 - 4 B 69.98
Bauaufsichtliches Einschreiten; öffentlich-rechtlicher Nachbarrechtsstreit; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung eines Dritten berührt nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungs- oder Ordnungsverfügung, sondern bildet nur ein Vollzugshindernis, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann, wenn dieser mit der angeordneten Maßnahme nicht einverstanden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.07.1998 - 4 B 69.98 -, NVwZ-RR 1999, 147 [148], Rd 7 in Juris, m.w.N.; Beschl. v. 25.01.2000 - 3 B 1.00 -, Buchholz 451.221 § 36 KrW/AbfG Nr. 2, Rd 9 in Juris).Rn. 17 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 24.07.1998 - 4 B 69.98 -, NVwZ-RR 1999, 147 [148], RdNr. 3 in Juris; Beschl. v. 25.01.2000 - 3 B 1.00 -, Buchholz 451.221 § 36 KrW/AbfG Nr. 2, RdNr. 9 in Juris;… Urt. v. 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BVerwGE 40, 101 [103), RdNr. 31 in Juris), dass Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungs- oder Ordnungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann, wenn dieser mit der angeordneten Maßnahme nicht einverstanden ist.
- BVerwG, 25.01.2000 - 3 B 1.00
Zu den Möglichkeiten einer Inanspruchnahme im Konkursverfahren
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung eines Dritten berührt nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungs- oder Ordnungsverfügung, sondern bildet nur ein Vollzugshindernis, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann, wenn dieser mit der angeordneten Maßnahme nicht einverstanden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.07.1998 - 4 B 69.98 -, NVwZ-RR 1999, 147 [148], Rd 7 in Juris, m.w.N.; Beschl. v. 25.01.2000 - 3 B 1.00 -, Buchholz 451.221 § 36 KrW/AbfG Nr. 2, Rd 9 in Juris).Rn. 17 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 24.07.1998 - 4 B 69.98 -, NVwZ-RR 1999, 147 [148], RdNr. 3 in Juris; Beschl. v. 25.01.2000 - 3 B 1.00 -, Buchholz 451.221 § 36 KrW/AbfG Nr. 2, RdNr. 9 in Juris;… Urt. v. 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BVerwGE 40, 101 [103), RdNr. 31 in Juris), dass Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungs- oder Ordnungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann, wenn dieser mit der angeordneten Maßnahme nicht einverstanden ist.
- OVG Niedersachsen, 26.02.2008 - 1 ME 4/08
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Arbeiten im Gebäudeinneren anordnenden …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Maßgeblich sind die Verkehrsauffassung und eine zusammenfassende Würdigung aller Umstände (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, Beschl. v. 26.02.2008 - 1 ME 4/08 -, Juris, RdNr. 15, m.w.N.).Rn. 15 Eine tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück könnte sich allerdings aus weiteren Umständen ergeben, etwa wenn der Antragsteller über einen längeren Zeitraum nach außen als derjenige aufgetreten sein sollte, der die Sachherrschaft über das Grundstück insgesamt ausübt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26.02.2008, a.a.O., RdNr. 16).
- BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69
Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Rn. 17 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 24.07.1998 - 4 B 69.98 -, NVwZ-RR 1999, 147 [148], RdNr. 3 in Juris; Beschl. v. 25.01.2000 - 3 B 1.00 -, Buchholz 451.221 § 36 KrW/AbfG Nr. 2, RdNr. 9 in Juris; Urt. v. 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BVerwGE 40, 101 [103), RdNr. 31 in Juris), dass Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungs- oder Ordnungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann, wenn dieser mit der angeordneten Maßnahme nicht einverstanden ist. - OVG Sachsen, 20.08.2008 - 1 B 186/07
baurechtliche Beseitigungsverfügung; Kosten der Ersatzvornahme; Entsorgung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Es spricht Überwiegendes dafür, dass auch diese Maßnahme nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA erforderlich ist, weil der Zustand eines Grundstücks nach Abbruch eines Gebäudes regelmäßig gegen die Anforderungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA verstößt, der für die Beseitigung baulicher Anlagen nach § 3 Abs. 4 BauO LSA sinngemäß gilt (vgl. Beschl. d. Senats v. 20.10.2004 - 2 M 483/04 -, JMBl LSA 2006, 366;… vgl. auch OVG NW, Urt. v. 03.02.1994 - 10 A 1149/91 -, NVwZ-RR 1995, 247 [249]; SächsOVG, Urt. v. 20.08.2008 - 1 B 186/07 -, BauR 2009, 970, RdNr. 28 in Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1994 - 10 A 1149/91
Anordnung des vollständigen Abrisses; Ermessenskriterien; Unsichere Bauruine; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Es spricht Überwiegendes dafür, dass auch diese Maßnahme nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA erforderlich ist, weil der Zustand eines Grundstücks nach Abbruch eines Gebäudes regelmäßig gegen die Anforderungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA verstößt, der für die Beseitigung baulicher Anlagen nach § 3 Abs. 4 BauO LSA sinngemäß gilt (vgl. Beschl. d. Senats v. 20.10.2004 - 2 M 483/04 -, JMBl LSA 2006, 366; vgl. auch OVG NW, Urt. v. 03.02.1994 - 10 A 1149/91 -, NVwZ-RR 1995, 247 [249];… SächsOVG, Urt. v. 20.08.2008 - 1 B 186/07 -, BauR 2009, 970, RdNr. 28 in Juris). - BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 6.86
Verwaltungsverfahren - Anhörung - Fahrtenbuchauflage
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Die nachgeholte Anhörung besteht darin, dass der Adressat durch die angefochtene Verfügung von den entscheidungserheblichen Tatsachen Kenntnis erlangt und zugleich durch die Belehrung darüber, dass gegen die Verfügung Widerspruch erhoben werden kann, Gelegenheit erhalten hat, sich zu diesen Tatsachen zu äußern; ein besonderer Hinweis der Behörde auf die Äußerungsmöglichkeit ist dabei nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.07.1986 - 7 B 6.86 -, NJW 1987, 143, RdNr. 3 in Juris, m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 1 A 10632/08
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Für die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme ohne vorherigen Erlass einer - ggf. für sofort vollziehbar erklärten - Grundverfügung muss aufgrund eines akuten Gefahrenzustands bzw. einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr eine sofortige Abhilfe derart geboten sein, dass mit der Anordnung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im gestreckten Vollzug nicht zugewartet werden kann; dabei ist insbesondere eine sofort vollziehbare Verfügung in Betracht zu ziehen, die je nach Gefahrenintensität und Eilbedürftigkeit inhaltlich entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzustufen ist (vgl. OVG RP, Urt. v. 25.03.2009 - 1 A 10632/08 -, NVwZ-RR 2009, 746 [747], RdNr. 24 in Juris). - VGH Bayern, 14.08.2003 - 22 ZB 03.1661
Zur Auswahl unter mehreren Sanierungsverpflichteten im Falle des Miteigentums an …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Dabei reicht es aus, wenn sich das Einverständnis aus den Umständen ergibt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.08.2003 - 22 ZB 03.1661 -, Juris, RdNr. 27 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2008 - 2 M 4/08
Auswahlermessen bei mehreren Verantwortlichen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Dafür spricht insbesondere auch, dass nach der systematischen Anordnung der Absätze 1 und 2 des § 8 SOG LSA und nach seinem Wortlaut eine vorrangige Verantwortlichkeit des Inhabers der tatsächlichen Gewalt gegenüber dem Eigentümer nahe liegt (vgl. Beschl. d. Senats v. 11.02.2008 - 2 M 4/08 -, NVwZ-RR 2008, 615, RdNr. 9 in Juris). - VGH Hessen, 22.03.2000 - 4 TG 4287/99
Sofortige Vollziehung einer Abbruchanordnung
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2004 - 2 M 483/04
Verantwortung für Abbruchgut nach Abbruchverfügung und Ersatzvornahme
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 A 10162/10
- OVG Bremen, 13.01.1995 - 1 B 140/94
Abbruchanordnung; Bauschuttabfuhrgebot
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1976 - X A 1076/74
- VG Dessau, 29.07.2005 - 1 B 163/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer
Voraussetzung für einen bauaufsichtlichen Eingriff nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA (juris: BauO ST) ist das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne der Reglungen des allgemeinen Polizei und Ordnungsrechts (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.07.2013 - 2 M 82/13 -, BauR 2014, 819 , RdNr. 8 in juris;… Jäde, a.a.O, § 3 RdNr. 4, m.w.N.).Voraussetzung für einen bauaufsichtlichen Eingriff nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA ist das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne der Reglungen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.07.2013 - 2 M 82/13 -, BauR 2014, 819 , RdNr. 8 in juris;… Jäde, a.a.O., § 3 RdNr. 4, m.w.N.).
- VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22
Beurteilungszeitpunkt bei nach Zeitabschnitten teilbaren Dauermaßnahmen der …
Rn. 74 Voraussetzung für einen bauaufsichtlichen Eingriff nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA ist das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne der Regelungen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 2 M 114/20 -, juris, Rn. 7 ;… Beschluss vom 2. September 2014 - 2 M 31/14 -, juris, Rn. 7 ; Beschluss vom 22. Juli 2013 - 2 M 82/13 -, juris, Rn. 8 ).Für die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme ohne vorherigen Erlass einer - gegebenenfalls für sofort vollziehbar erklärten - Grundverfügung muss aufgrund eines akuten Gefahrenzustands bzw. einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr eine sofortige Abhilfe derart geboten sein, dass mit der Anordnung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im gestreckten Vollzug nicht zugewartet werden kann; dabei ist insbesondere eine sofort vollziehbare Verfügung in Betracht zu ziehen, die je nach Gefahrenintensität und Eilbedürftigkeit inhaltlich entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzustufen ist (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 2 M 82/13 -, juris, Rn. 18 ).
Rn. 175 Grundsätzlich sind, stehen bei Vorliegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit die nach § 7 und § 8 SOG LSA Verantwortlichen nicht unmittelbar zur Verfügung, um die Gefahr beseitigen zu können, keine Ermittlungen nach dem Verbleib des polizeirechtlich Verantwortlichen veranlasst, weil deren Erfolg zweifelhaft ist und zu nicht abzusehenden weiteren Verzögerungen führt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris, Rn. 6; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 2 M 82/13 -, juris, Rn. 18 ;… Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 2 L 43/03 -, juris, Rn. 8).
- OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23
Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so …
Rn. 47 Besondere Umstände, die ausnahmsweise die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung rechtfertigen können, können beispielsweise vorliegen, wenn die von der baulichen Anlage selbst - und nicht erst von ihrer Nutzung - ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein sofortiges Einschreiten durch Beseitigung der baulichen Anlage erfordern, z.B. bei fehlender Standsicherheit (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.7.2013, 2 M 82/13, BauR 2014, 819, juris Rn. 23;… OVG Greifswald, Beschl. v. 6.2.2008, 3 M 9/08, BauR 2009, 482, juris Rn. 9).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 31/14
Bauordnungsrechtliche Sicherungsverfügung; Standsicherheitsgutachten; …
Voraussetzung für ein bauaufsichtliches Einschreiten nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA ist grundsätzlich das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne der Regelungen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts (OVG LSA, Beschl. v. 22.07.2013 - 2 M 82/13 -, juris RdNr. 8). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 44/17
Kosten des Abbruchs eines Gebäudes im Wege der unmittelbaren Ausführung - …
Rn. 38 Zwar darf eine Maßnahme im Wege der unmittelbaren Ausführung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA nur dann erfolgen, wenn die Heranziehung des Störers nach den konkreten Umständen des Einzelfalls keinen Erfolg verspricht und deshalb ausscheidet (Beschl. d. Senats v. 22.07.2013 - 2 M 82/13 -, juris, RdNr. 18, m.w.N.).Für die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme ohne vorherigen Erlass einer - ggf. für sofort vollziehbar erklärten - Grundverfügung muss aufgrund eines akuten Gefahrenzustands bzw. einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr eine sofortige Abhilfe derart geboten sein, dass mit der Anordnung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im gestreckten Vollzug nicht zugewartet werden kann; dabei ist insbesondere eine sofort vollziehbare Verfügung in Betracht zu ziehen (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.07.2013 - 2 M 82/13 -, juris, RdNr. 18, m.w.N.).
- OLG Naumburg, 29.01.2024 - 12 U 75/23
Anspruch auf Sicherungsmaßnahmen zugunsten eines Grundstücks nach Abriss eines …
Rn. 43 Für die Beseitigung baulicher Anlagen gilt nämlich nach § 3 Abs. 4 BauO LSA in der vorliegend auf einen Abriss im Herbst 2013 anwendbaren, in der vom 10. September 2013 bis zum 14. Oktober 2016 geltenden Fassung die Vorschrift des § 3 Abs. 1 BauO LSA entsprechend bzw. sinngemäß (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 2 M 82/13 , Rz. 20 , zitiert nach Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch …
- OVG Bremen, 20.12.2017 - 1 LA 292/15
Boden- und Grundwasserverunreinigung - Erbbauberechtigter; …
Diese setzt die Möglichkeit voraus, zu jeder Zeit und beliebig auf die Sache einzuwirken (OVG LSA, Beschluss vom 22.07.2013 - 2 M 82/13 -, Rn. 12, juris). - VG Magdeburg, 27.06.2024 - 4 A 25/23
Gefahrenabwehrrechtliche und kostenrechtliche Verantwortlichkeit für den Abbruch …
Rn. 46 Voraussetzung für einen bauaufsichtlichen Eingriff nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA ist das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne der Regelungen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 2 M 114/20 -, juris, Rn. 7;… Beschluss vom 2. September 2014 - 2 M 31/14 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 22. Juli 2013 - 2 M 82/13 -, juris, Rn. 8).Maßgeblich sind die Verkehrsauffassung und eine zusammenfassende Würdigung aller Umstände (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 2 M 82/13 -, juris, Rn. 12).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2024 - 2 M 106/24
Abrissverfügung; dauerhafte Standsicherheit eines Gebäudes
Voraussetzung für einen bauaufsichtlichen Eingriff ist das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne der Reglungen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts (Beschluss des Senats vom 22. Juli 2013 - 2 M 82/13 - juris Rn. 8 | m.w.N.).Eine gegenwärtige Gefahr im Sinne von § 3 Nr. 3 c) SOG LSA , bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht, muss nicht bestehen (Beschluss des Senats vom 22. Juli 2013 - 2 M 82/13 - juris Rn. 10 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2023 - 2 M 86/23
Inanspruchnahme des Inhabers der tatsächlichen Gewalt
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Bauaufsichtliche Verfügung zum Brandschutz bei Altbauten
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2022 - 2 M 131/21
Denkmalrechtliche Sanierungsanordnung zur Verhinderung eines drohenden …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2021 - 4 MB 44/20
Anordnung zum Fällen eines Baumes (Bestimmtheit der Ordnungsverfügung; …
- VG Magdeburg, 07.10.2020 - 4 B 331/20
Sofortvollzug einer Abrissverfügung wegen Einsturzgefährdung; Beseitigung des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2021 - 2 M 114/20
Bauordnungsrechtliche Anordnung einer Gebäudesicherung; Lebensgefahr
- VG Sigmaringen, 23.06.2026 - 10 K 4343/24
Abbruchverfügung; Verfall baulicher Anlagen; Landschaftsschutzgebiet; …
- VG Magdeburg, 03.04.2024 - 4 B 128/23
Verschließen von Öffnungen in einer Brandwand
- VG Magdeburg, 09.11.2015 - 4 B 292/15
Rückbausicherheit für einen Einzelhandelsmarkt; eine Anordnung der sofortigen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2014 - 2 M 58/14
Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung einer …
- VG Aachen, 13.08.2018 - 3 K 110/14
Standsicherheit; Ersatzvornahme; Kosten; Auslagen; Eilbedürftigkeit; Gefahr; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2025 - 2 L 30/25
Zur hinreichend konkreten Gefahr für bauaufsichtliche Maßnahmen im …
- VG Halle, 03.02.2025 - 2 A 70/23
Bauaufsichtlicher Verfügung (Verschl. Brandwand)
- VG Cottbus, 21.11.2024 - 3 K 869/22
Baurecht, Gefahrenabwehr, Grundverwaltungsakt, maßgebliche Sach- und Rechtslage, …
- VG Magdeburg, 16.12.2021 - 4 B 207/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Abbruchverfügung
- VG Würzburg, 23.03.2021 - W 4 K 21.50
Bauaufsichtliche Anordnung, Standsicherheitsnachweis, Gefahrenverdacht, …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".