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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24302
VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896 (https://dejure.org/2014,24302)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.2014 - 2 B 14.896 (https://dejure.org/2014,24302)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 2 B 14.896 (https://dejure.org/2014,24302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Baugenehmigung; Einvernehmen; Bahnwärterhaus; Büronutzung; Fachplanung; Planungshoheit; Außenbereich; Erschließung

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 35, 38 Abs. 1 Satz 1; AEG § 23.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bahnfläche noch nicht freigestellt: Keine Baugenehmigung für bahnfremde Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 85
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Dazu muss der besondere Rechtscharakter der Fläche in rechtlich einwandfreier Weise aufgehoben worden sein (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1988 - 4 C 48/86 - BVerwGE 81, 111/119).

    Rn. 16 b) Eine Baugenehmigung für eine bahnfremde Nutzung auf planfestgestelltem Bahngelände kann vor dem Verlust der Zweckbestimmung der Fläche als Bahnanlage (Freistellung) nicht erteilt werden, wenn die Gemeinde nicht in der Lage ist, ihre Planungshoheit in Bezug auf das zur Beurteilung gestellte Vorhaben wahrzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 27.4.1998 - 4 B 33/98 - BauR 1998, 993; U.v. 16.12.1988 - 4 C 48/86 - BVerwGE 81, 111).

    Die Gemeinde soll aus dem gesamten Spektrum zulässiger Festsetzungen über die künftigen Bodennutzungen die ihrer Konzeption entsprechenden Regelungen frei auswählen können (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1988 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1997 - 7 A 6271/95

    Vorrang der Fachplanung; Erteilung eines Vorbescheids; Errichtung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Diesem Interesse ist ein hoher Stellenwert beizumessen, da die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Gemeinde das Recht gewährleistet, jeden Teil des Gemeindegebiets, welcher nicht dem Vorrang der Fachplanung unterliegt, so zu gestalten, wie es der Plangeber im Rahmen der städtebaulichen Erforderlichkeit für geboten hält (vgl. OVG NRW, U.v. 19.12.1997 - 7 A 6271/95 - juris).

    Sie muss insbesondere dann, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - eine planerische Konzeption für den in Rede stehenden, künftig wieder in ihre Planungshoheit fallenden Bereich hat, ein Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung dieses Plankonzepts einleiten können und zur Sicherung dieser Planung von dem hierfür gesetzlich vorgesehenen Instrument der Veränderungssperre effektiv Gebrauch machen können (vgl. OVG NRW, U.v. 19.12.1997 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.10.1996 - 2 B 94.3416
    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Ein Notwegerecht stellt indes keine rechtlich gesicherte Zufahrt dar (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416 - BayVBl 1997, 758).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Eine Darstellung des Flächennutzungsplans tritt danach erst außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Darstellung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; U.v. 30.6.2004 - 4 C 3.03 - juris).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Eine Straße oder ein Weg kann je nach den Umständen des Einzelfalls einen Bebauungszusammenhang herstellen oder trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich haben (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - NVwZ 1991, 879).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Daher entsprechen die Wirkungen des Flächennutzungsplans gegenüber sonstigen Vorhaben den Wirkungen, die auch ein Bebauungsplan hat (dazu grundlegend BVerwG, U.v. 29.4.1964 - I C 30.62 - BVerwGE 18, 247).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Bei baurechtlichen Nachbarklagen können aber auch nachträglich eingetretene Umstände berücksichtigt werden, die sich zugunsten des Bauherrn auswirken (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1996 - 4 B 54.96 - BRS 58 Nr. 157; B.v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 - BauR 1998, 995), wenn andernfalls die im gerichtlichen Verfahren aufgehobene Baugenehmigung sofort wieder erlassen werden müsste.
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zu einer Bahnanlage ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die sog. Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d.h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.1996 - 11 A 2.96 - UPR 1997, 150).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Besteht nur an einer Straßenseite ein Bebauungszusammenhang, liegen die Grundstücke auf der anderen Straßenseite, sofern nicht andere Umstände hinzukommen, im Außenbereich (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.1988 - 4 B 19/88 - BauR 1988, 315;… Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Auflage 2014, § 34 Rn. 7).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Eine Darstellung des Flächennutzungsplans tritt danach erst außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Darstellung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; U.v. 30.6.2004 - 4 C 3.03 - juris).
  • BVerwG, 04.07.1990 - 4 B 103.90

    Flächennutzungsplan - Nichtausräumen von materiellen Belangen - Grenze zwischen …

  • BVerwG, 22.04.1996 - 4 B 54.96

    Berücksichtigung von Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn bei Nachbarklage

  • BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90

    Gewerberecht: Verkürzung der Sperrzeiten bei Spielhallen

  • BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97

    Vorliegen einer Splittersiedlung - Fehlen baulichen Zusammenhangs - …

  • BVerwG, 27.04.1998 - 4 B 33.98

    Bauvorbescheid; Bahngelände; Planungshoheit; Gemeinde; bahnfremde Nutzung; …

  • BVerwG, 15.02.1985 - 4 C 42.81

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines angefochtenen Bescheides - …

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Dies mag die Fläche der Rampe Ost nämlich vom öffentlichen (Straßen-)Verkehrsbereich abgegrenzt haben, hat aber keinen Aussagegehalt hinsichtlich einer erforderlichen positiven Zuordnung zum Eisenbahnbetrieb (vgl. BVerwGE 102, 269, 274 f.; VGH München, BauR 2015, 85 f.), welche tatsächlich nicht bestand.

    Über die Zulässigkeit solcher Vorhaben entscheidet die zuständige Baugenehmigungsbehörde (vgl. BVerwGE 81, 111; VGH München, BauR 2015, 85).

  • VG Hamburg, 30.01.2026 - 12 K 8345/25

    Zur Frage der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich im Bereich ehemaliger …

    Ungeachtet der Frage, wie weit dieser Fachplanungsvorbehalt im Einzelnen greift, ist er im vorliegenden Fall jedenfalls dadurch entfallen, dass das Vorhabengrundstück mit Bescheid vom 29. Mai 2013 gemäß § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden ist (…vgl. VG Berlin, Urt. v. 6.6.2023, 19 K 254.19, juris Rn. 26; siehe zum Fachplanungsvorbehalt auch VGH München, Urt. v. 24.7.2014, 2 B 14.896, juris Rn. 14).

    Dabei kommt Straßen, die ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich einseitig bebaut sind, in der Regel eine trennende Wirkung zwischen Innen- und Außenbereich zu (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.2.1988, 4 B 19.88, juris Rn. 2;… OVG Hamburg, Urt. v. 5.7.2001, 2 Bf 19/97, juris Rn. 37; VGH München, Urt. v. 24.7.2014, 2 B 14.896, juris Rn. 22;… OVG Schleswig, Beschl. v. 20.8.2015, 1 LA 20/15, juris Rn. 7;… OVG Münster, Beschl. v. 23.12.2022, 7 A 2499/21, juris Rn. 7).

    Straßen, die - wie hier - ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich einseitig bebaut sind, kommt in der Regel eine trennende Wirkung zwischen Innen- und Außenbereich zu (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.2.1988, 4 B 19.88, juris Rn. 2;… OVG Hamburg, Urt. v. 5.7.2001, 2 Bf 19/97, juris Rn. 37; VGH München, Urt. v. 24.7.2014, 2 B 14.896, juris Rn. 22;… OVG Schleswig, Beschl. v. 20.8.2015, 1 LA 20/15, juris Rn. 7;… OVG Münster, Beschl. v. 23.12.2022, 7 A 2499/21, juris Rn. 7).

    Insofern setzt sich die Bebauung südlich der …straße nicht zwangslos über die Straße zu dem Vorhabengrundstück fort (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation VGH München, Urt. v. 24.7.2014, 2 B 14.896, juris Rn. 22).

  • VG München, 21.11.2016 - M 8 K 15.2980

    Außenbereichsinsel im Innenbereich

    Besteht nur an einer Straßenseite ein Bebauungszusammenhang, liegen die Grundstücke auf der anderen Straßenseite, sofern nicht andere Umstände hinzukommen, regelmäßig im Außenbereich (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris Rn. 22 m. w. N.).

    Ihre planerische Entscheidung kann durch Akte Dritter daher regelfällig nicht beseitigt werden (vgl. BayVGH, U. v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris Rn. 25 zu § 23 AEG).

  • VG München, 10.05.2016 - M 1 K 14.4233

    Städtebaulichem Vertrag - Kostenübernahmevertrag

    Eine Straße kann dabei je nach den Umständen des Einzelfalls einen Bebauungszusammenhang herstellen oder trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich haben (zu dem Ganzen z. B. BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris Rn. 21 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.12.2023 - 8 A 19.40024

    Klage einer Umweltvereinigung gegen Planfeststellungbeschluss für Neubau einer …

    Die eisenbahnrechtliche Zweckbindung von Bahnanlagen stellt ein in der fernstraßenrechtlichen Planfeststellung unüberwindbares Planungshindernis dar, das es ausschließt, die der Bindung unterliegenden Bahnflächen für das geplante Straßenbauvorhaben in Anspruch zu nehmen (…vgl. BVerwG, U.v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 = juris Rn. 193; BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - BayVBl 2015, 317 = juris Rn. 16, OVG NW, U.v. 7.7.2011 - 2 D 137/09.NE - juris Rn. 197 für die Bauleitplanung).
  • VG München, 21.11.2016 - M 8 K 15.2981

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil oder Außenbereich bei bestehender Baulücke

    Besteht nur an einer Straßenseite ein Bebauungszusammenhang, liegen die Grundstücke auf der anderen Straßenseite, sofern nicht andere Umstände hinzukommen, regelmäßig im Außenbereich (vgl. z. B. BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris Rn. 22 m. w. N.).

    Ihre planerische Entscheidung kann durch Akte Dritter daher regelfällig nicht beseitigt werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris Rn. 25 zu § 23 AEG).

  • VGH Bayern, 29.10.2024 - 1 ZB 23.1194

    Beseitigungsanordnung, Erledigung eines Verwaltungsaktes durch Vollziehung …

    Zwar können entsprechend den für Bebauungspläne entwickelten allgemeinen Grundsätzen Darstellungen eines Flächennutzungsplans wegen veränderter tatsächlicher Verhältnisse ebenfalls funktionslos werden, so dass ihnen auch Vorhaben im Sinn von § 35 Abs. 2 BauGB nicht mehr gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB widersprechen können (…vgl. BVerwG, B.v. 31.10.1997 - 4 B 185.97 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - BauR 2015, 85).
  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 2 N 20.1181

    Anforderung an die städtebauliche Erforderlichkeit

    Besteht nur an einer Straßenseite ein Bebauungszusammenhang, liegen die Grundstücke auf der anderen Straßenseite, sofern nicht andere Umstände hinzukommen, im Außenbereich (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.1988 - 4 B 19/88 - juris; BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris).
  • VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544

    Bauvorbescheid für eine Spielhalle

    Ob eine Straße trennende oder verbindende Wirkung hat und ob die Bebauung jenseits der Straße noch prägend ist für die Bebauung diesseits der Straße und umgekehrt, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - BauR 1991, 308; BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - BayVBl 2015, 317).
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Rn. 147 Zwar ist im baurechtlichen Nachbarstreit anerkannt, dass nachträglich eingetretene Umstände, die sich zu Gunsten des Bauherrn auswirken, berücksichtigt werden, wenn andernfalls die im gerichtlichen Verfahren aufgehobene Baugenehmigung sofort wieder erlassen werden müsste (BVerwG v. 22.4.1996, 4 B 54.96 - juris - BayVGH v. 24.7.2014, 2 B 14.896 - juris -).
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01227

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • VGH Bayern, 23.06.2025 - 1 ZB 23.2015

    Baugenehmigung für die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Pferdebetriebs

  • VGH Bayern, 29.04.2025 - 1 ZB 23.1516

    Vorbescheid für Wohnanlage mit Tiefgarage - Abgrenzung Außenbereich

  • VG München, 15.10.2019 - M 1 K 17.4328

    Erfolglose Klage auf einen Vorbescheid für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern …

  • VG München, 07.08.2019 - M 9 K 17.3877

    Beseitigung eines Containers im Außenbereich

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