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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 7.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12865
BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 7.16 (https://dejure.org/2016,12865)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2016 - 4 BN 7.16 (https://dejure.org/2016,12865)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 4 BN 7.16 (https://dejure.org/2016,12865)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 1444
  • ZfBR 2016, 589
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 7.16
    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 , vom 5. Juli 1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 …und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - ZfBR 2015, 689 Rn. 14).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 7.16
    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 , vom 5. Juli 1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 …und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - ZfBR 2015, 689 Rn. 14).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 7.16
    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 , vom 5. Juli 1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - ZfBR 2015, 689 Rn. 14).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 7.16
    Das Abwägungsgebot bestimmt weder, welche der in § 1 Abs. 6 BauGB aufgeführten oder sonstigen Belange bei der Planung zu berücksichtigen sind, noch mit welchem Gewicht sie bei der Abwägung zu Buche schlagen (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 7.16
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06

    Anforderungen an die Annahme eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz in …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 7.16
    Bei einer Änderungsplanung darf die Gemeinde die durch die Erstplanung vorgegebene rechtliche Situation der überplanten Grundstücke nicht ignorieren und muss deshalb das Interesse des Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes in die Abwägung einstellen (BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 4 BN 20.06 - BRS 70 Nr. 18 = juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Der Verlust des Gebietserhaltungsanspruchs als Bestandteil von Inhalt und Schranken des Grundeigentums infolge der Änderung eines Bebauungsplans - hier infolge der Verkleinerung des Geltungsbereichs durch das "Deckblatt Nr. 4" - ist daher als abwägungserheblicher Belang i.S. von § 1 Abs. 7, Abs. 8 BauGB bei der Bauleitplanung in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.2016 - 4 BN 7.16 - ZfBR 2016, 589 = juris Rn. 4;… BayVGH, U.v. 26.5.2008 - 1 N 07.3143 - BayVBl 2009, 86 = juris Rn. 25;… U.v. 26.11.2015 - 9 N 12.2592 - juris Rn. 20, 38).
  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15

    Bebauungsplan; formelle Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung; Festsetzung …

    Einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, gibt es nicht (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 10.9.2015, BVerwGE 153, 16, 19, juris Rn. 12;… Beschl. v. 5.10.2015, BRS 83 Nr. 10, juris Rn. 5; v. 18.5.2016, ZfBR 2016, 589, juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 8 C 10646/21

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Festsetzung eines urbanen Gebietes im …

    Insoweit muss die Gemeinde das Interesse des Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustands der überplanten Grundstücke in ihre Abwägung einstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2016, BauR 2016, 1444 und juris, Rn. 4;… Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 4 BN 20/06 -, BauR 2007, 331 und juris, Rn. 10;… Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 3.92 -, NVwZ 1993, 468 und juris, Rn. 12; OVG RP…, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 A 10399/11.OVG -, AS 40, 122 und juris, Rn. 38).
  • VGH Bayern, 23.07.2025 - 9 N 23.2254

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Bei einer Änderungsplanung darf die Gemeinde die durch die Erstplanung vorgegebene rechtliche Situation der überplanten Grundstücke nicht ignorieren und muss deshalb das Interesse der Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustands in die Abwägung einstellen (BVerwG, B.v. 18.5.2016 - 4 BN 7.16 - ZfBR 2016, 589 = juris Rn. 4; B.v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 - juris); gleiches gilt für eine bestehende faktische Gebietsart.
  • VGH Bayern, 23.07.2025 - 9 N 23.1788

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Bei einer Änderungsplanung darf die Gemeinde die durch die Erstplanung vorgegebene rechtliche Situation der überplanten Grundstücke nicht ignorieren und muss deshalb das Interesse der Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustands in die Abwägung einstellen (BVerwG, B.v. 18.5.2016 - 4 BN 7.16 - ZfBR 2016, 589 = juris Rn. 4; B.v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 - juris); gleiches gilt für eine bestehende faktische Gebietsart.
  • VGH Bayern, 23.07.2025 - 9 N 24.161

    Unwirksamer Bebauungsplan für bereits bebautes Gebiet

    Bei einer Änderungsplanung darf die Gemeinde die durch die Erstplanung vorgegebene rechtliche Situation der überplanten Grundstücke nicht ignorieren und muss deshalb das Interesse der Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustands in die Abwägung einstellen (BVerwG, B.v. 18.5.2016 - 4 BN 7.16 - ZfBR 2016, 589 = juris Rn. 4; B.v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 - juris); gleiches gilt für eine bestehende faktische Gebietsart.
  • VGH Bayern, 23.07.2025 - 9 N 24.144

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Bei einer Änderungsplanung darf die Gemeinde die durch die Erstplanung vorgegebene rechtliche Situation der überplanten Grundstücke nicht ignorieren und muss deshalb das Interesse der Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustands in die Abwägung einstellen (BVerwG, B.v. 18.5.2016 - 4 BN 7.16 - ZfBR 2016, 589 = juris Rn. 4; B.v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 - juris); gleiches gilt für eine bestehende faktische Gebietsart.
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 1 N 16.2071

    Erfolgloser Normenkontrollantrag - Bauleitplan enthält keine Mängel

    Die Antragsgegnerin ist insbesondere davon ausgegangen, dass die Antragstellerin ein Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke hat (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.2016 - 4 BN 7.16 - ZfBR 2016, 589).
  • BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 8.16

    Abwägung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festsetzung eines …

    Dies folgt aus den Gründen des dieselben Beteiligten betreffenden Senatsbeschlusses vom heutigen Tag in der Sache 4 BN 7.16 .
  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 15 N 19.1613

    Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmangels

    Hierzu hätte jedoch - auch wenn die Antragstellerin während der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen erhoben hat - deshalb Anlass bestanden, weil die Antragsgegnerin verpflichtet gewesen ist, die durch die "Erstplanung" vorgegebene rechtliche Situation der überplanten Grundstücke nicht zu ignorieren und das Interesse des Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustands bei der Änderungsplanung in die Abwägung einzustellen (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 18.5.2016 - 4 BN 7/16 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 15 N 19.667

    Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmangels

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