Rechtsprechung
BayObLG, 07.12.1994 - 1St RR 195/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1994, 253
Wird zitiert von ... (18)
- OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig
Gleichwohl wird in der Rechtsprechung die Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit diskutiert, wenn eine neue Entscheidung auf Grund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (BGH NJW 1955, 917; OLG Köln NStZ 1984, 379, 380; i.E. auch: OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138 und BayObLGSt 1994, 253 sowie BayObLG NZV 2001, 353; a.A. noch OLG Hamm JMBl. 1973, 141). - BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19
Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
An seiner beabsichtigten Entscheidung sieht sich das vorlegende Oberlandesgericht jedoch durch entgegenstehende Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 13. September 1972 - 4 Ss 1029/72, NJW 1973, 381) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 1 St RR 195/94, BayObLGSt 1994, 253) gehindert.Fehlt es an einem rechtskräftigen Schuldspruch, ist dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Rechtsfolgenausspruchs schon mangels eines vorgegebenen Strafrahmens nicht möglich, fehlt es an Feststellungen, kann das Revisionsgericht Art und Umfang der Schuld nicht im notwendigen Maße nachprüfen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155, 161 f. mwN; BayObLGSt 1994, 253).
Das Landgericht wäre deshalb gehalten gewesen, im Rahmen der gebotenen vollumfänglichen Nachprüfung des amtsgerichtlichen Urteils auch Feststellungen zum Schuldspruch zu treffen und über diesen zu entscheiden (vgl. BayObLGSt 1994, 253, 254;… Thüringer Oberlandesgericht, aaO;… KKStPO/Paul, aaO, § 312 Rn. 1;… LRStPO/Gössel, aaO, Vor § 312 Rn. 1;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Vor § 312 Rn. 1).
- OLG Bamberg, 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14
Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei erstinstanzlich ungeklärter …
Allerdings ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch dann unwirksam, wenn bereits das Amtsgericht weder die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB geprüft, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, noch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB rechtsfehlerfrei begründet hat (OLG Köln NStZ 1984, 379; BayObLGSt 1994, 253 ff.; BayObLG NZV 2001, 353 f.; BGH NJW 2001, 1435 ff.; BayObLG NJW 2003, 2397 [zur Frage der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl]; OLG Hamm BA 45, 262 ff; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138 und Beschluss vom 14.01.2014 - 3 RVs 97/13 [bei juris] = BeckRS 2014, 12983;… Meyer-Goßner/Schmitt § 318 Rn. 17 m.w.N.;… Graf/Eschelbach § 318 Rn. 18 a.E. m.w.N.).Daran ändert nichts, dass das Landgericht gleichwohl - erstmals - die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten geprüft und hierzu eigene Feststellungen getroffen hat, weil es sich hierauf beschränkt und die gebotene weitere Nachprüfung nicht vorgenommen hat (vgl. BayObLGSt 1994, 253, 254).
Insoweit genügt es nicht, lediglich hinsichtlich der als unzureichend erkannten Feststellungen ergänzende Feststellungen zu treffen und im Übrigen auf die amtsgerichtlichen Feststellungen zu verweisen (OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013 - III-3 RVs 4/13 [bei juris] = StRR 2013, 426 f.; BayObLGSt 1994, 253; unklar insoweit OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2014 - 1 RVs 66/16 [bei juris] = StraFo 2014, 465, das die Frage aufwirft, inwieweit ergänzende Feststellungen zum Zwecke der " Heilu ng " einer unwirksamen Berufungsbeschränkung generell zulässig seien).
- OLG Bamberg, 14.03.2017 - 3 OLG 6 Ss 22/17
Zur Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch
Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich aus dem Ersturteil Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit ergeben, denen das AG nicht nachgegangen ist (BayObLGSt 1994, 253; NZV 2001, 353 = VRS 100, 354 = BA 38, 290; OLG Köln BA 20, 463; OLG Koblenz VRS 1988 (75), 46;… BeckOK/Eschelbach StPO [Stand: 01.01.2017] § 318 Rn. 18;… LR/Gössel StPO 26. Aufl. § 318 Rn. 47). - OLG Rostock, 22.10.2004 - 1 Ss 210/04
Versagung der Bewährungsaussetzung zur Verteidigung der Rechtsordnung bei …
Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch setzt die Tragfähigkeit des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils voraus (KK-Kuckein, StPO, 5. Aufl., § 352 Rn. 23 m.w.N., BayObLG VRS 89, 128). - OLG Hamburg, 15.03.2012 - 2-70/11
Berufung: Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen
Das könnte in Widerspruch zu den Geltungsgründen stehen, aus denen in der Rechtsprechung hergeleitet wird, dass etwa die Revision nicht auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden kann, wenn das Landgericht in der unzutreffenden Annahme, die Berufung sei wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt worden, den Schuldspruch des amtsgerichtlichen Urteils nicht nachgeprüft und keine eigenen Feststellungen hierzu getroffen hat (BayObLGSt 1994, 253). - BayObLG, 02.02.2001 - 5St RR 20/01
Inhaltliche Beschränkung der Berufung
b) Die von dem Angeklagten erklärte Beschränkung seiner Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil ist nicht wirksam, weil das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl dazu Anlass bestand (BayObLGSt 1994, 253/254 und Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 318 Rn. 17 m. w. N. - BayObLG, 27.05.2003 - 4St RR 47/03
Begründungserfordernis bei Verurteilung wegen Gewährung einer Gelegenheit zum …
Die Beschränkung der Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung erweist sich als unwirksam, weil die Feststellungen des Schöffengerichts im Fall 1 so weitgehende Lücken aufweisen, dass sie den Umfang der Schuld des Angeklagten in diesen Anklagepunkten nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße erkennen lassen und die sonst in der Regel gegebene Trennbarkeit zwischen Schuld- und Strafausspruch ausnahmsweise zu verneinen ist (vgl. BGHSt 33, 59; BayObLGSt 1994, 253/254). - BayObLG, 25.11.1996 - 1St RR 189/96 Eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist unter anderem - und so auch hier - dann unwirksam, wenn die Feststellungen des Erstgerichts Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen, wenn sie zu dürftig sind, um die Schuld des Angeklagten auch nur in groben Zügen erkennen zu lassen, so daß die sonst in der Regel gegebene Trennbarkeit zwischen Schuld- und Strafausspruch ausnahmsweise zu verneinen ist (BGH NStZ 1994, 130 m.w.N.; BayObLG vom 7.12.1994 - 1 St RR 195/94;… LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 318 Rn. 37).
- KG, 26.08.2013 - 161 Ss 129/13
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung: notwendige Feststellungen, fehlerhafte …
Die Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist nur dann unwirksam, wenn die Feststellungen des Erstgerichts zum Tatgeschehen so dürftig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat(en) nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und daher keine ausreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung bilden können (vgl. BayObLG NStZ 1988, 570; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 345;… NZV 2008, 371 Meyer-Goßner aaO, Rn. 16 m.w.N.), weshalb die sonst in der Regel gegebene Trennbarkeit zwischen Schuld- und Strafausspruch ausnahmsweise zu verneinen ist (vgl. BGHSt 33, 59; BayObLG NStZ-RR 2003, 310; BayObLGSt 1994, 253, 254). - BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 299/02
Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenentscheidung bei …
- OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; Schuldspruch; Strafzumessung; Verknüpfung
- BayObLG, 16.11.1998 - 4St RR 201/98
Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch
- OLG Köln, 27.01.1998 - Ss 720/97
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
- OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 53 Ss 50/18
Unwirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wegen …
- OLG Naumburg, 25.01.2000 - 2 Ss 380/99
Beschränkbarkeit der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch durch das …
- BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02
Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch, …
- OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ss 31/18
Unwirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wegen …