Rechtsprechung
| BayObLG, 22.03.1990 - RReg. 5 St 136/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 131 Abs. 1
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2479
- MDR 1990, 943
- NStZ 1990, 495
- JR 1991, 76
- BayObLGSt 1990, 31
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 10.04.2025 - 204 StRR 56/25
Feststellungen des Berufungsgerichts, Aufhebung, Bayerisches Oberstes …
Insbesondere subjektive Zielsetzungen, Motive, Absichten, Vorstellungen oder Neigungen des Täters müssen zumindest "zwischen den Zeilen" erkennbar sein (BGH…, Urteil vom 03.04.2008 - 3 StR 394/07 -, juris Rn. 8; BayObLG, Beschluss vom 22.03.1990 - RReg 5 St 136/89 -, BayObLGSt 1990, 31, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17.03.2020 - 1 Ws 285/19 -, juris Rn. 4).Dem Urteil muss hinreichend entnommen werden können, dass das Tatgericht bei seiner Prüfung keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer Acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, die Überzeugungsbildung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen (BayObLG, Beschluss vom 22.03.1990 - RReg 5 St 136/89 -, BayObLGSt 1990, 31, juris Rn. 9 m.w.N.).
- VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997
Entfernung von Wahlplakaten
Ausgehend hiervon kann durch die Verwendung des Begriffs "Volksverräter" schon kein taugliches Angriffsobjekt im Sinne des § 130 Abs. 1 StGB angenommen werden, da allein gemeinsame politische oder wirtschaftliche Interessen keine Gruppe zustande kommen lassen (BayObLG, B.v. 22.3.1990 - RReg 5 St 136/89 - … - LG Görlitz, 01.07.2021 - 5 Ns 150 Js 30310/18
Beleidigung durch Bezeichnung Neger
Anlass, von der Verwendung des Begriffs "Neger" - und zwar ohne erkennbar abwertende Tendenz - in Urteilen und Beschlüssen Abstand zu nehmen, hat die Rechtsprechung dementsprechend bis vor einigen Jahren (vgl. z.B. BayObLG München, Beschluss vom 22.03.1990, RReg 5 St 136/89 - juris) ganz überwiegend nicht gesehen. - BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2262/94
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde- Rechtswegerschöpfung im …
Die Gerichte sind daher nicht an einer Entscheidung gemäß § 57 StGB gehindert, weil die Vollstreckungsbehörde nicht unverzüglich im Hinblick auf eine eigentlich gebotene Vollstreckungsunterbrechung tätig geworden ist (…vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1988 - 2 BvR 321/88 -, NStZ 1988, S. 474 [475]; OLG Celle, JR 1991, S. 76 ff.; OLG Zweibrücken…, Beschl. vom 22. September 1992, Az. 1 Ws 450-457/92, JURIS 1, DOKNR 439907, Th. Fischer in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 3. Aufl., § 454b , Rn. 5 ff. m.w.N.).
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