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   BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01   

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https://dejure.org/2001,6717
BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01 (https://dejure.org/2001,6717)
BayObLG, Entscheidung vom 20.06.2001 - 3Z BR 79/01 (https://dejure.org/2001,6717)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 3Z BR 79/01 (https://dejure.org/2001,6717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtskundig beratender Beschwerdeführer; Beschwerderücknahme; Erfolgsaussicht; Kosten; Unrichtige Sachbehandlung

  • Judicialis

    KostO § 16 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 16 Abs. 1 Satz 1; GBO § 75
    Wirkung der falschen Auskunft des Gerichts über Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 2 T 4962/00
  • BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1654
  • BayObLGZ 2001, 153
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 12.05.1981 - BReg. 3 Z 14/81
    Auszug aus BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01
    Eine solche unrichtige Sachbehandlung liegt nur vor, wenn dem Gericht ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. BayObLGZ 1981, 165/170 m.w.N.).

    Danach kommt eine Anwendung dieser Vorschrift nur in Betracht, wenn die dem Inhalt des Hinweises zugrunde liegende rechtliche Bewertung auf einem offen zu Tage tretenden Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder einem offensichtlichen Versehen beruht (vgl. BayObLGZ 1981, 165/170).

  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01
    Hätte sich die Beschwerde gegen diese Zwischenverfügung gerichtet, hätte sich die Hauptsache durch die nachträgliche Vorlage der angeforderten Nachweisurkunden erledigt, da kein Zweifel daran bestand, dass hierdurch das Eintragungshindernis behoben war (vgl. BayObLGZ 1993, 137/138).
  • BGH, 30.10.1990 - XI ZR 173/89

    Begriff des wesentlichen Mangels

    Auszug aus BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01
    Der Bundesgerichtshof sieht es deshalb als schon im Ansatz verfehlt an, eine - wirklich oder vermeintlich - unrichtige Rechtsansicht auf dem Umweg über eine angebliche Hinweispflicht gegenüber den Parteien in einen Verfahrensmangel umzudeuten (BGH NJW 1991, 704).
  • OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 382/16

    Nachweis der Verfügungsbefugnis bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht mit

    Nach dem für das Beschwerdegericht nun maßgeblichen aktuellen Verfahrensstand (Bay ObLG NJW-RR 2001, 1654; Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 74 Rn. 16) kann die Eigentumsumschreibung auf den Beteiligten zu 2 als Erwerber weder wegen fehlender bzw. nicht nachgewiesener Verfügungsbefugnis des Beteiligten zu 1 noch wegen fehlender Bestimmtheit der Übertragung verweigert werden.
  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 15 W 249/10

    Zulässigkeit einer einzelne Regelungen der Gemeinschaftsordnung beanstandenden

    Bei der Anfechtung einer Zwischenverfügung tritt nach anerkannter Auffassung eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn das von dem Grundbuchamt angenommene Eintragungshindernis nachträglich behoben wird (vgl. etwa BGHZ 86, 393, 395 = NJW 1983, 1672; BayObLGZ 2001, 153 = NJW 2001, 1654).
  • OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09

    Grundbuchverfahren: Rechtsmittel gegen eine Zwischenverfügung nach entbehrlicher

    Dementsprechend kann eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen, wenn dieses Hindernis beseitigt ist, etwa weil fehlende Nachweise vorgelegt wurden, besonders wenn daraufhin bereits dem Eintragungsantrag stattgegeben wurde (vgl. BayObLGZ 1993, 137/138; 2001, 153/156; Budde in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 77 Rn.10; Meikel/Streck GBO 10. Aufl. § 71 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 15 W 34/11

    Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

    Der Eintritt der Erledigung der Hauptsache schließt eine Sachentscheidung des Beschwerdegerichts aus (BGHZ 86, 393 = NJW 1983, 1672; BayObLG NJW-RR 2001, 1654).
  • OLG München, 09.06.2015 - 34 Wx 157/15

    Ausweisung aller GbR-Gesellschafter als Gläubigerin bei Eintragung einer

    Denn auch auf der gegenwärtigen, für das Beschwerdegericht maßgeblichen Tatsachengrundlage (siehe BayObLG NJW-RR 2001, 1654; Hügel/Kramer § 74 Rn. 16) verbleibt es bei der Zurückweisung des Antrags.
  • OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 383/16

    Berichtigung des Grundbuchs bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht und

    Nach dem für das Beschwerdegericht nun maßgeblichen aktuellen Verfahrensstand (Bay ObLG NJW-RR 2001, 1654 ; Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 74 Rn. 16) kann die Eigentumsumschreibung auf den Beteiligten zu 2 als Erwerber weder wegen fehlender bzw. nicht nachgewiesener Verfügungsbefugnis des Beteiligten zu 1 noch wegen fehlender Bestimmtheit der Übertragung verweigert werden.
  • KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00

    Gebühren für mehrere Testamentseröffnungen durch verschiedene

    Nach ganz überwiegender und vom Senat geteilter Ansicht liegt eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne von § 16 Abs. 1 KostO nur dann vor, wenn dem Gericht ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist; die darin liegende Beschränkung der Beurteilung auf eindeutige Sachverhalte soll das Kostenerhebungsverfahren von rechtlich oder tatsächlich zweifelhaften Fragen freihalten (vgl. Senat JurBüro 1976, 351 und 1982, 752; BayObLG NJW-RR 2001, 1654; Korintenberg/Bengel a.a.O. § 16 Rdn.2; Hartmann a.a.O. § 16 Rdn.4).
  • OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 124/17

    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren bei Abhilfe durch das Grundbuchamt

    Die Zustimmungserklärungen der Eigentümer sind gemäß § 74 GBO als neue Tatsachen im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen (vgl. auch BayObLG NJW-RR 2001, 1654).
  • OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09

    Wirksamkeit einer Zwischenverfügung bei Wegfall des Eintragungshindernisses durch

    Dementsprechend kann eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen, wenn dieses Hindernis beseitigt ist, etwa weil fehlende Nachweise vorgelegt wurden, besonders wenn daraufhin bereits dem Eintragungsantrag stattgegeben wurde (vgl. BayObLGZ 1993, 137/138; 2001, 153/156; Budde in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 77 Rn.10; Meikel/Streck GBO 10. Aufl. § 71 Rn. 10).
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