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   BayObLG, 28.07.1978 - BReg. 1 Z 45/78   

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BayObLG, 28.07.1978 - BReg. 1 Z 45/78 (https://dejure.org/1978,14500)
BayObLG, Entscheidung vom 28.07.1978 - BReg. 1 Z 45/78 (https://dejure.org/1978,14500)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juli 1978 - BReg. 1 Z 45/78 (https://dejure.org/1978,14500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1978, 243
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Köln, 12.12.2001 - 2 Wx 62/01

    Amtslöschung eines fehlerhaften Gesellschafterbeschlusses; Erledigung der

    Hiergegen findet, wenn, wie hier, gegen eine Hauptsacheentscheidung die weitere Beschwerde statthaft gewesen wäre, die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 20a Abs. 2, 29 Abs. 4 FGG statt (BGHZ 28, 117 [119]; BayObLGZ 1978, 243 [245]; BayObLGZ 1990, 130; KG, NJW-RR 1987, 77; OLG Köln [16. Senat], OLGR 1999, 130; Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 20a Rdnr. 8, 19a).

    Im Rahmen der Kostenentscheidung hat das Beschwerdegericht unabhängig von einer entsprechenden Erklärung der Verfahrensbeteiligten die Erledigung der Hauptsache als Wegfall einer Verfahrensvoraussetzung in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfen (BayObLGZ 1972, 273 [276]; BayObLGZ 1974, 260 [262]; BayObLGZ 1978, 243 [246]).

    Nur insoweit hat es nicht nachzuprüfen, ob eine Erledigung materiell eingetreten ist und darf auch keine Sachentscheidung mehr treffen (BayObLGZ 1978, 243 [246]; BayObLGZ 1989, 75 [77]; OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 74; OLG Stuttgart, OLGZ 1985, 395 [396]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19 Rdnr. 91 mit weiteren Nachweisen in FN. 376; Jansen, 2. Auflage 1969, § 19 FGG Rdnr. 36).

    Die nachträgliche Beschränkung des Rechtsmittels auf den Kostenpunkt ändert hieran nichts (BayObLGZ 1978, 205 [206]; BayObLGZ 1978, 243 [247]; Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 13a Rdnr. 46, 48; § 20a Rdnr. 7).

  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vereines

    Er entscheidet darüber nach pflichtgemäßen Ermessen und unterliegt keinen konkreten Auswahlvorschriften (st. Rspr. z.B. BayObLGZ 1978, 243 [248] für den Notgeschäftsführer).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 22/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder;

    Er entscheidet darüber nach pflichtgemäßen Ermessen und unterliegt keinen konkreten Auswahlvorschriften (st. Rspr. z.B. BayObLGZ 1978, 243 [248] für den Notgeschäftsführer).
  • BayObLG, 27.01.1987 - BReg. 3 Z 186/86

    Wirksamkeit der Abberufung des Geschäftsführers; Bestellung eines Liquidators

    Die Bestellung eines Notvertretungsorgans kann aber nur eine vorübergehende bzw. vorläufige Aushilfsmaßnahme des Gerichts sein (BayObLGZ 1976, 126/129; 1978, 243/247; vgl. auch BayObLGZ 1985, 24/30 ..); die gerichtliche Bestellung darf nämlich entsprechend § 29 BGB (im Liquidationsfall entsprechend § 48 Abs. 2 i. V. m. § 29 BGB ) nur für die Zeit bis zur Behebung des Mangels in den Vertretungsverhältnissen vorgenommen werden.

    Ist nämlich die Antragsberechtigung nach der angeführten Vorschrift gegeben und kann sich der AntrSt. auf einen wichtigen Grund berufen, so steht es nicht im Ermessen des Gerichts, ob es einen Liquidator bestellt, es muß vielmehr diese Bestellung vornehmen, ohne allerdings bei der Auswahl der Person des Liquidators an die Vorschläge des AntrSt. gebunden zu sein (vgl. [u. a.] BayObLGZ 1978, 243/248 f., 1980, 306/312).

  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 21/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder;

    Er entscheidet darüber nach pflichtgemäßen Ermessen und unterliegt keinen konkreten Auswahlvorschriften (st. Rspr. z.B. BayObLGZ 1978, 243 [248] für den Notgeschäftsführer).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 23/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder;

    Er entscheidet darüber nach pflichtgemäßen Ermessen und unterliegt keinen konkreten Auswahlvorschriften (st. Rspr. z.B. BayObLGZ 1978, 243 [248] für den Notgeschäftsführer).
  • OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05

    Möglichkeit der Entlassung des Testamentsvollstreckers, der die testamentarischen

    Gegen die isolierte Kostenentscheidung des Landgerichts findet, wenn, wie hier, gegen eine Hauptsacheentscheidung die weitere Beschwerde statthaft gewesen wäre, die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 20 a Abs. 2, 29 Abs. 4 FGG statt (BGHZ 28, 117, 119; BayObLGZ 1978, 243, 245; 1990, 130; KG, NJW-RR 1987, 77).
  • BayObLG, 28.09.1995 - 3Z BR 225/95

    Bestellung eines Notgeschäftsführers bei der GmbH

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  • BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90

    Schutzmaßnahmen; Feststellung; Ruhen der elterlichen Sorge; Anordnung einer

    In diesem auf die Kosten beschränktem Umfang ist die sofortige weitere Beschwerde zulässig geblieben (BayObLGZ 1978, 243/246.).
  • BayObLG, 12.03.1996 - 1Z BR 122/95

    Geschäftswert einer Beschwerde, mit der ein Erbschein als Alleinerbe erstrebt

    Hiergegen findet, da auch eine Hauptsacheentscheidung mit der weiteren Beschwerde anfechtbar wäre und der Wert des Beschwerdegegenstands 200 DM übersteigt, die sofortige weitere Beschwerde statt (§ 20a Abs. 2, § 27 Abs. 1 und 2, § 29 Abs. 2 und 4 FGG ; vgl. BGHZ 28, 117, 119 f.; BayObLGZ 1978, 243, 245; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 20a FGG Rn. 11).
  • BayObLG, 24.11.1987 - BReg. 1 Z 60/87
  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 110/81

    Zuständigkeit für vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen bei Wohnort der Kinder in

  • BayObLG, 26.03.1981 - BReg. 1 Z 17/81

    Bestellung eines Nachlaßpflegers zur Sicherung des Nachlasses; Aufhebung der

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