Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 08.09.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,562
BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08 (https://dejure.org/2008,562)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2008 - 5 C 12.08 (https://dejure.org/2008,562)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2008 - 5 C 12.08 (https://dejure.org/2008,562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3
    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; Darlegungspflicht; Indizien; Rechtsschein; Treuhandabrede; Treuhandverhältnis; verdeckte Treuhand; Treu und Glauben; abzugsfähige Schulden; Verfügungsbeschränkung; Vermögen; Vermögensrechnung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3
    Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Darlegungspflicht; Indizien; Rechtsschein; Treu und Glauben; Treuhandabrede; Treuhandverhältnis; Verfügungsbeschränkung; Vermögen; Vermögensrechnung; Verwertungshindernis; abzugsfähige Schulden; objektive Beweisanzeichen; ...

  • Judicialis

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2; ; BAföG § 28 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Anerkennungsfähigkeit von Treuhandabreden bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung; Anforderungen an den Nachweis des zivilrechtlich ordnungsgemäßen Entstehens von Treuhandabreden; Inhaber eines Depots oder Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages i.S.v. ...

  • kohlhammer.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderungsrecht - Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; Darlegungspflicht; Indizien; Rechtsschein; Treuhandabrede; Treuhandverhältnis; verdeckte Treuhand; Treu und Glauben; abzugsfähige Schulden; Verfügungsbeschränkung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen und Darlehen im Ausbildungsförderungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Treuhandverhältnisse und Darlehen im Ausbildungsförderungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 132, 21
  • NVwZ 2009, 395
  • DVBl 2009, 129
  • DÖV 2009, 215
  • BayVBl 2009, 407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (145)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Das setzt jedoch voraus, dass es sich um bestehende Schulden im Sinne dieser Vorschrift und damit um zivilrechtlich wirksame und vom Auszubildenden nachgewiesene Verbindlichkeiten handelt (vgl. Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

    Das gilt in dem vorliegenden ausbildungsrechtlichen Zusammenhang gerade im Hinblick auf die Gefahr des Missbrauchs bei solchen Abreden unter Angehörigen (siehe auch das Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

    Auf die Fälligkeit einer Forderung innerhalb des Bewilligungszeitraums kommt es für die Frage, ob eine Schuld besteht, nicht an (siehe dazu näher Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Nach den sonach maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen ist Inhaber eines Depots oder Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem von der Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 und vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter - …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 …und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Da die relevanten Umstände oft in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, ist es zudem gerechtfertigt, für die Frage, ob ein entsprechender Vertragsschluss vorliegt, äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 - BB 1995, 2624 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Widersprüchliches Verhalten ist nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Handelnde dadurch für den anderen Teil einen Vertrauenstatbestand schafft, auf den sich sein Gegenüber verlassen darf, oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 73/95 - juris m.w.N.; zu den eng gelagerten, hier aber nicht einschlägigen Ausnahmefällen, in denen die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes nicht erforderlich ist: BGH, Urteil vom 20. September 1995 - VIII ZR 52/94 - BGHZ 130, 371;… Heinrichs, in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 242 Rn. 55 ff.).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Für eine solche Fiktion und damit für eine Relativierung der nach bürgerlichem Recht zu beurteilenden Vermögensverhältnisse fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (ebenso zu Treuhandverhältnissen im Bereich der Arbeitslosenhilfe: BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris, vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238 und vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 - juris).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung erkennt auch ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO bei einem Treuhandkonto nur an, wenn das Konto ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Fremdgeldern bestimmt ist (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 120/02 - WM 2003, 512 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Nach den sonach maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen ist Inhaber eines Depots oder Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem von der Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 und vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch gegen den Treuhänder aus einem Auftragsverhältnis kann auch dann bestehen, wenn der Treuhänder empfangenes Geldvermögen abredewidrig nicht getrennt von seinem Vermögen verwahrt hat (vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 2001 - II R 39/98 - HFR 2001, 678).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).
  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für …

  • BFH, 04.12.2007 - VIII R 14/05

    Zur Formbedürftigkeit von Treuhandvereinbarungen - keine steuerrechtliche …

  • BGH, 01.07.1993 - IX ZR 251/92

    Widerspruchsrecht des Treugebers

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung …

  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

  • BGH, 20.09.1995 - VIII ZR 52/94

    Die Bundesrepublik kann "Zwangsvertreter" -Provisionen nicht geltend machen

  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 57/05

    Begriff des Scheingeschäfts

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - L 3 AL 125/06

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Sparguthaben - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 1083/05

    Rücknahme des Bescheides über die Bewilligung von Ausbildungsförderung und …

  • BGH, 30.01.1985 - VIII ZR 292/83

    Kündigung eines Pachtvertrages - Herausgabe des Pachtobjekts - Antrag auf …

  • OLG Hamm, 10.01.1989 - 26 U 77/87

    Steuerhinterziehung; Nichtigkeit eines Vertrages

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger …

    Rn. 13 a) Das Oberverwaltungsgericht hat seiner erneuten Entscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Treuhandabreden im Rahmen der ausbildungsförderungsrechtlichen Vermögensregelungen ausdrücklich die vom Senat aufgestellten Rechtsgrundsätze (vgl. Urteile vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - BVerwGE 132, 21 = Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 4 jeweils Rn. 13 f. …und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris Rn. 12 f.) zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …

    Denn eine Treuhandabrede kann nur dann ausbildungsförderungsrechtlich beachtlich sein, wenn sie zivilrechtlich wirksam zustande gekommen ist (s. dazu das Urteil vom 4. September 2008 zum Verfahren BVerwG 5 C 12.08).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …

    Hinsichtlich der weitergehenden Rücknahme und Rückforderung verletzt das Berufungsurteil Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), weil der Verwaltungsgerichtshof bei der Beurteilung, ob in Bezug auf ein Wertpapierguthaben ein verdecktes Treuhandverhältnis besteht, Anforderungen gestellt hat, die im objektiven Widerspruch zu der nach Erlass des Berufungsurteils verkündeten Entscheidung des Senats vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - (BVerwGE 132, 21 = DVBl 2009, 129) stehen, und in Bezug auf die Nichtangabe eines Personenkraftwagens eine grobe Fahrlässigkeit des Klägers aus Gründen angenommen hat, die nicht durchgreifen.

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats können Herausgabeansprüche des Treugebers gegen den Auszubildenden als Treuhänder jedenfalls nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG abzugsfähig sein, wenn es sich um bestehende Schulden im Sinne dieser Vorschrift und damit um zivilrechtlich wirksame und vom Auszubildenden nachgewiesene Verbindlichkeiten handelt (Urteile vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 - BVerwGE 132, 10, - BVerwG 5 C 12.08 - a.a.O. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris).

    Rn. 45 3.2 Hinsichtlich der Anrechnung des Wertpapierdepots (im Wert von 10 239, 50 EUR zum Stichtag 31. Dezember 2000), das bereits am 13. Februar 2001 unentgeltlich auf ein Depot der Eltern übertragen worden war, kann nicht festgestellt werden, dass der Verwaltungsgerichtshof seine Bewertung, der Kläger könne sich für die Unentgeltlichkeit der Übertragung nicht auf ein Treuhandverhältnis berufen, im Einklang mit der nach Erlass des Berufungsurteils verkündeten Entscheidung des Senats vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - a.a.O. zu den Anforderungen an ein (verdecktes) Treuhandverhältnis getroffen hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.09.2008 - 12 BV 07.1138   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11101
VGH Bayern, 08.09.2008 - 12 BV 07.1138 (https://dejure.org/2008,11101)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.09.2008 - 12 BV 07.1138 (https://dejure.org/2008,11101)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. September 2008 - 12 BV 07.1138 (https://dejure.org/2008,11101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung; Ausnahmeregelung; Abkömmling eines Spätaussiedlers

  • Judicialis

    BAföG § 7 Abs. 1 Satz 2; ; BAföG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; BAföG § 7 Abs. 2 Satz 2; ; BVFG § 7 Abs. 1; ; BVFG § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht - Zur Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG; Abkömmling eines Spätaussiedlers: Ausbildungsförderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung eines über eine im Herkunftsland abgeschlossene Erstausbildung verfügenden Spätaussiedlers bzw. dessen Abkömmlings; Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 2 S. 2 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 131
  • BayVBl 2009, 407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 12 BV 07.1138
    Es geht dabei zu Recht davon aus, dass es in diesem Zusammenhang nicht auf die Frage der Gleichwertigkeit des Ausbildungsabschlusses ankommt, sondern es genügt, dass die Klägerin einen Ausbildungsabschluss erreicht hat, der (auch) im Inland zur Berufsausübung befähigt (BVerwG vom 31.10.1996 BVerwGE 102, 200 und vom 28.10.1992 NJW 1993, 959 = Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105).

    Es spricht weiter viel dafür, allgemein bei Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen solche besonderen Umstände anzunehmen (…siehe etwa Rothe/Blanke, a. a. O., § 7 RdNrn. 33.2), denn aus dem Vertriebenenschicksal leitet das Bundesverwaltungsgericht die Einschränkung her, dass sie nicht auf § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG verwiesen werden dürfen, dessen begrenzte Intention es war, auf eine spezielle Förderungsproblematik zu reagieren (ausführlich dazu BVerwG vom 31.10.1996 a. a. O.).

    Sie konnte sich nicht freiwillig für die andere Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland entscheiden (so auch BVerwG vom 31.10.1996 a. a. O.).

  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 21.85

    Weiter Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Angestrebtes Ausbildungsziel - …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 12 BV 07.1138
    Angestrebt werden muss das Ausbildungsziel in diesem Sinne nicht bereits bei Beginn oder während der Erstausbildung (BVerwG vom 12.3.1987 BVerwGE 77, 122/125 f.).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 49.84

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Auffangtatbestand - Billigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 12 BV 07.1138
    § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG ist aber nicht als Auffangtatbestand zu lesen, der die Regelungen in § 7 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 bis 5 BAföG aus Gründen der Billigkeit ergänzt, und dementsprechend eng auszulegen (BVerwG vom 3.6.1988 FamRZ 1989, 220 = NVwZ 1989, 57).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1993 - 16 A 338/93

    Ehemalige DDR; Fachschulausbildung; Berufsqualifizierende Ausbildung ; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 12 BV 07.1138
    Das OVG NRW stellt in seiner Entscheidung vom 25.6.1993 (LKV 1994, 151) unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht vom 3.6.1988 (FamRZ 1989, 220) zwar in der Sache zutreffend darauf ab, dass die Vorschrift kein allgemeiner Auffangtatbestand aus Billigkeitsgründen sei und deshalb Umstände, die eine Vielzahl von Auszubildenden gleichermaßen betreffen, keine besonderen Umstände des Einzelfalles seien.
  • VG Meiningen, 16.07.1997 - 8 K 611/95
    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 12 BV 07.1138
    Das gilt insbesondere für den Fall, in dem ein in der Deutschen Demokratischen Republik erworbener Berufsabschluss infolge der deutschen Einheit seine uneingeschränkte berufsqualifizierende Bedeutung verliert und die Erlangung eines im gesamten Bundesgebiet verwendbaren Abschlusses eine zusätzliche berufsqualifizierende Ausbildung erfordert (…so BVerwG vom 1.10.1998 a. a. O.; kritisch dazu noch VG Memmingen vom 16.7.1997 Az. 8 K 611/95.Me).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht