Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.01.2012 - 2 B 11.2408 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Denkmalschutz muss Barrierefreiheit nicht weichen
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 59 Satz 1 Nr. 3 BayBO, Art. 6 Abs. 2, 3, 4 DSchG
Bauordnungsrecht und Denkmalschutz: Einbau eines Liftes in denkmalgeschütztes Gebäude | Einbau eines Innenaufzugs in ein denkmalgeschütztes Treppenhaus; Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung und von Menschen mit sonstigen Mobilitätsbeeinträchtigungen; ... - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BayDSchG Art. 6 Abs. 4.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des Einbaus eines Innenaufzugs in das Treppenhaus eines denkmalgeschützten Gebäudes; Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zu einer Abwägung der für und gegen den Erhalt eines Baudenkmals bzw. eines Ausstattungsstücks sprechenden Belange; Abwägung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Barrierefreiheit: Veränderung eines Denkmals zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Denkmalschutzrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit des Einbaus eines Innenaufzugs in das Treppenhaus eines denkmalgeschützten Gebäudes; Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zu einer Abwägung der für und gegen den Erhalt eines Baudenkmals bzw. eines Ausstattungsstücks sprechenden Belange; Abwägung der ...
Verfahrensgang
- VG München, 19.10.2009 - M 8 K 09.173
- VGH Bayern, 16.01.2012 - 2 B 11.2408
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 458
- DVBl 2012, 987
- BauR 2012, 1284
- BauR 2012, 788
- BayVBl 2012, 403
- ZfBR 2012, 488 (Ls.)
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in …
Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2012 - 2 B 11.2408
Dies bedeutet, dass die Genehmigungsbehörde zu einer Abwägung der für und gegen den Erhalt eines Baudenkmals bzw. eines Ausstattungsstücks sprechenden Belange verpflichtet ist (vgl. BayVGH vom 3.8. 2000 Az. 2 B 97.748 - juris; vom 27.9.2007 Az. 1 B 00.2474 VGH n.F. 60, 268 = BayVBl 2008, 141). - VGH Bayern, 03.08.2000 - 2 B 97.748
Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2012 - 2 B 11.2408
Dies bedeutet, dass die Genehmigungsbehörde zu einer Abwägung der für und gegen den Erhalt eines Baudenkmals bzw. eines Ausstattungsstücks sprechenden Belange verpflichtet ist (vgl. BayVGH vom 3.8. 2000 Az. 2 B 97.748 - juris; vom 27.9.2007 Az. 1 B 00.2474 VGH n.F. 60, 268 = BayVBl 2008, 141).
- VGH Bayern, 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; Balkon; Dachterrasse; Dachaufbau; gewichtige …
Die Genehmigungsbehörde ist zu einer Abwägung der für und gegen den Erhalt eines Baudenkmals bzw. eines Ausstattungsstücks sprechenden Belange verpflichtet (vgl. BayVGH vom 3.8.2000 Az. 2 B 97.748 - juris;… vom 27.9.2007 a.a.O.; vom 16.1.2012 Az. 2 B 11.2408 - juris).Dabei ist grundsätzlich das Baudenkmal bzw. das Ausstattungsstück in der überkommenen Form zu erhalten, denn Ziel des Denkmalschutzes ist es, die Substanz zu schützen und nicht erforderliche Eingriffe zu verhindern (vgl. BayVGH vom 16.1.2012 a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Senats enthält Art. 6 Abs. 4 DSchG einen ausdrücklich festgeschriebenen öffentlichen Belang, welcher im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist (Berücksichtigungsgebot), nicht aber ein Optimierungsgebot in dem Sinn, dass sich Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in jedem Fall durchsetzen müssten (vgl. BayVGH vom 16.1.2012 a.a.O.).
- VG München, 14.03.2022 - M 8 K 20.6357
Denkmalschutz: Schutz der inneren Aufteilung/Ausstattung eines Gebäudes gegenüber …
Der Geschichtswert der Denkmäler soll so erhalten und Verfälschungen vermieden werden (vgl. BayVGH, U.v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - juris Rn. 23).Diese Norm enthält einen ausdrücklich festgeschriebenen öffentlichen Belang, welcher im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist (Berücksichtigungsgebot), nicht aber ein Optimierungsgebot in dem Sinne, dass sich Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in jedem Fall durchsetzen müssten (vgl. BayVGH, U.v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - juris Rn. 28).
Dies käme - wie die Beklagte zutreffend ausgeführt hat - einer Verpflichtung zum barrierefreien Umbau jedes denkmalgeschützten Wohnhauses gleich, welche mit dem Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG kaum vereinbar wäre (vgl. BayVGH, U.v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 29.07.2021 - 2 B 21.1414
Wiederherstellungsanordnung der Landeshauptstadt München für Giesinger …
Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes im Sinn von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayDSchG sprechen beim beabsichtigten Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes in der Regel für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands (vgl. BayVGH, U.v. 29.9.2007 - 1 B 00.2474 - juris; U.v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - juris, B.v. 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575 - juris; B.v. 20.12.2019 - 2 ZB 15.1869 - BayVBl 2017, 529).
- VG München, 07.10.2013 - M 8 K 12.5228
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung und sonstigen …
Dies käme einer Verpflichtung zum barrierefreien Umbau jedes denkmalgeschützten Wohnhauses gleich und wäre mit dem Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG kaum vereinbar (BayVGH, U.v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - juris Rdnr. 28).Art. 6 Abs. 4 DSchG enthält einen ausdrücklich festgeschriebenen öffentlichen Belang, welcher im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist (Berücksichtigungsgebot), nicht aber ein Optimierungsgebot in dem Sinn, dass sich Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in jedem Fall durchsetzen müssten (BayVGH, U.v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - juris Rn. 28).
Zwar wurde mit Art. 6 Abs. 4 DSchG keine Pflicht zur Änderung von bestehenden Wohnräumen eingeführt; jedoch kann das Erreichen von Barrierefreiheit die Veränderung eines Denkmales ermöglichen (BayVGH, U.v. 16.1.2012 a.a.O. unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zum bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze - BayBGG und ÄndG v. 9.7.2003, LT-Drs. 14/11230 S. 23).
- VG München, 02.03.2015 - M 8 K 13.3856
Einbau eines Aufzugs in ein denkmalgeschütztes Treppenhaus; Baudenkmal aus dem …
Dies käme einer Verpflichtung zum barrierefreien Umbau jedes denkmalgeschützten Wohnhauses gleich und wäre mit dem Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG kaum vereinbar (vgl. BayVGH, U.v. 16.01.2012 - 2 B 11.2408).Art. 6 Abs. 4 DSchG enthält einen ausdrücklich festgeschriebenen öffentlichen Belang, welcher im Rahmen der zutreffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist (Berücksichtigungsgebot), nicht aber ein Optimierungsgebot in dem Sinn, dass sich Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in jedem Fall durchsetzen müssten (BayVGH, U.v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - juris Rn. 28).
Zwar wurde mit Art. 6 Abs. 4 DSchG keine Pflicht zur Änderung von Wohnraum eingeführt, jedoch kann das Erreichen von Barrierefreiheit die Veränderung eines Denkmals ermöglichen (BayVGH, U.v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - juris Rn. 28 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zum Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 9.7.2003, LT-Drs. 14/11230 S. 23).
- VG München, 10.06.2013 - M 8 K 12.2759
Aufzugseinbau; Treppenhaus; Baudenkmal aus dem 19. Jahrhundert; gewichtige Gründe …
Rn. 20 Anders als in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 16. Januar 2012 entschiedenen Fall (Az. 2 B 11.2408) werde hier auch das geschlossene Raumbild nicht beeinträchtigt, zumal das Treppenhaus erst durch einen Durchgang erreichbar sei.Art. 6 Abs. 4 DSchG enthält einen ausdrücklich festgeschriebenen öffentlichen Belang, welcher im Rahmen der zutreffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist (Berücksichtigungsgebot), nicht aber ein Optimierungsgebot in dem Sinn, dass sich Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in jedem Fall durchsetzen müssten (BayVGH, Urteil v.16.1.2012 - 2 B 11.2408 - juris RdNr. 28).
Zwar wurde mit Art. 6 Abs. 4 DSchG keine Pflicht zur Änderung von Wohnraum eingeführt, jedoch kann das Erreichen von Barrierefreiheit die Veränderung eines Denkmals ermöglichen (BayVGH, Urteil v.16.1.2012 - 2 B 11.2408 - juris RdNr. 28 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zum Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 9.7. 2003, LT-Drs. 14/11230 S. 23).
- VGH Bayern, 23.01.2014 - 2 B 13.2417
Denkmalschutz; Bescheinigung; Wohngebäude; Aufzugsanlage
Hierfür spricht bereits, dass auch bei fünf- oder sechsgeschossigen denkmalgeschützten Wohngebäuden selbst die Belange von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nicht den Einbau oder Anbau einer Aufzugsanlage erzwingen können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 8.11.2006 - 2 B 13.04 - BauR 2007, 694; BayVGH, U.v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - BayVBl 2012, 403). - VGH Bayern, 21.12.2016 - 2 B 16.2107
Steuerliche Förderung für Baudenkmal
Hierfür spricht bereits, dass auch bei fünf- oder sechsgeschossigen denkmalgeschützten Wohngebäuden selbst die Belange von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nicht den Einbau oder Anbau einer Aufzugsanlage erzwingen können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 8.11.2006 - 2 B 13.04 - BauR 2007, 694; BayVGH, U.v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - BayVBl 2012, 403). - VGH Bayern, 17.10.2013 - 2 B 13.1521
Zur sinnvollen Nutzung aus denkmalpflegerischer Sicht ist in der Landeshauptstadt …
Hierfür spricht bereits, dass auch bei fünf- oder sechsgeschossigen denkmalgeschützten Wohngebäuden selbst die Belange von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nicht den Einbau oder Anbau einer Aufzugsanlage erzwingen können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 8.11.2006 - 2 B 13.04 - BauR 2007, 694; BayVGH, U.v. 16.1.2012 - 2 B 11.2408 - BayVBl 2012, 403). - VG Berlin, 19.05.2022 - 13 K 247.19
Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude
Bei der vorzunehmenden Abwägung überwiegt der Belang der Barrierefreiheit jedoch nicht durchweg (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 16. Januar 2012 - 2 B 11.2408 - BauR 2012, 788). - VG München, 13.05.2013 - M 8 K 12.3971
Einbau zweier Personenaufzüge in die Treppenhäuser im Mittel- und Rückgebäude …
- VG München, 07.10.2013 - M 8 K 12.4789
Einbau eines Aufzugs in ein denkmalgeschütztes Treppenhaus
- VGH Bayern, 20.12.2016 - 2 ZB 15.1869
Versagung der Abbruchgenehmigung für ein Gebäude, das Teil eines …
- VG München, 22.05.2023 - M 8 K 21.3037
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Neuerrichtung …
- VG Berlin, 14.11.2018 - 13 K 723.17
Denkmalschutz: Abwägung öffentlicher und privater Interessen
- VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 215.21
- VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 18.2091
Dachgeschossausbau einer denkmalgeschützten Villa
- VGH Bayern, 01.07.2014 - 15 B 12.2287
Denkmalschutzrecht
- VG München, 24.11.2014 - M 8 K 13.4613
Aufzugseinbau in das Treppenauge eines Denkmals; fehlerhafte Bewertung der …
- VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.3884
Unzulässige Veränderung eines Baudenkmals durch teilweisen Abbruch des …
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