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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9920
VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322 (https://dejure.org/2011,9920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.2011 - 4 N 10.1322 (https://dejure.org/2011,9920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 2011 - 4 N 10.1322 (https://dejure.org/2011,9920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Herausnahme eines Vorbehaltsgebietes für Windkraftanlagen aus dem Regionalplan

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 7 Abs. 7 ROG, Art. 13, 14 BayLplG
    Planungs- und Raumordnungsrecht: Normenkontrolle gegen eine Änderung des Regionalplans | Normenkontrolle gegen eine Änderung des Regionalplans; Vorbehaltsgebiet für Windkraft im Regionalplan; Abwägungsausfall; Fehlgewichtung von Belangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 250
  • DÖV 2012, 286
  • BayVBl 2012, 537
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    Eine Änderung eines Regionalplanes ist hiernach fehlerhaft, wenn der regionale Planungsverband überhaupt keine Abwägung vornimmt, in die Abwägung nicht die Belange einstellt, die nach den genannten Vorgaben hätten eingestellt werden müssen, oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BayVGH vom 22.1.2009 Az. 4 N 08.708 RdNr. 38 mit Hinweis auf BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309 und vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56/63).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    Eine Änderung eines Regionalplanes ist hiernach fehlerhaft, wenn der regionale Planungsverband überhaupt keine Abwägung vornimmt, in die Abwägung nicht die Belange einstellt, die nach den genannten Vorgaben hätten eingestellt werden müssen, oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BayVGH vom 22.1.2009 Az. 4 N 08.708 RdNr. 38 mit Hinweis auf BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309 und vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56/63).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    An die Vollständigkeit der Ermittlung des Abwägungsmaterials sowie an die Tragfähigkeit der in den Abwägungsprozess einfließenden Aspekte und Überlegungen können in einer derartigen Fallgestaltung höhere Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerwG vom 20.5.2010 Az. 4 C 7/09 RdNr. 17 zu einer Reduzierung von Konzentrationsflächen auf der Ebene der Flächennutzungsplanung).
  • BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10

    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    Welche Belange im Einzelnen in die Abwägung einzustellen sind, bestimmt sich demzufolge nach dem Gegenstand, der Reichweite und den Auswirkungen der konkreten Planung (vgl. BVerwG vom 18.1.2011 Az. 7 B 19.10, NWVBl 2011, 382 ff.; ThürOVG vom 19.3.2008 Az. 1 KO 304/06 RdNr. 75).
  • OVG Thüringen, 19.03.2008 - 1 KO 304/06

    Unwirksamkeit der Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie im …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    Welche Belange im Einzelnen in die Abwägung einzustellen sind, bestimmt sich demzufolge nach dem Gegenstand, der Reichweite und den Auswirkungen der konkreten Planung (vgl. BVerwG vom 18.1.2011 Az. 7 B 19.10, NWVBl 2011, 382 ff.; ThürOVG vom 19.3.2008 Az. 1 KO 304/06 RdNr. 75).
  • VGH Bayern, 24.09.2007 - 14 B 05.2149

    Bauplanungsrecht: Raumbedeutsame Windkraftanlage // Raumbedeutsame …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    Rn. 25 Nachdem im vorliegenden Fall von einem Abwägungsausfall mit der Folge der Unwirksamkeit der Herausnahme des WK 17 auszugehen ist, ist die weiter von der Antragstellerin aufgeworfene Frage, ob das Konzept der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraft im Gebiet des betreffenden Regionalplanes überhaupt noch als auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruhend angesehen werden kann (so noch BayVGH vom 24.9.2007 Az. 14 B 05.2149 ), nicht entscheidungsrelevant.
  • VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 N 08.708

    Antragsbefugnis; Regionalplan; Öffentlichkeitsbeteiligung; Vorbehaltsgebiet für …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
    Eine Änderung eines Regionalplanes ist hiernach fehlerhaft, wenn der regionale Planungsverband überhaupt keine Abwägung vornimmt, in die Abwägung nicht die Belange einstellt, die nach den genannten Vorgaben hätten eingestellt werden müssen, oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BayVGH vom 22.1.2009 Az. 4 N 08.708 RdNr. 38 mit Hinweis auf BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309 und vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56/63).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10

    Bindungswirkung eines Bauvorbescheids bei Standortverschiebung von …

    Der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bayerischen VGH vom 9. November 2011 (- 4 N 10.1322 -, DVBl. 2012, 250, juris) führt ebenfalls nicht weiter.
  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine …

    Dabei ist auch zu beachten, dass ein Plangeber, dessen Ausweisung im Rechtsverkehr ersichtlich schon entsprechendes Vertrauen auf die Festsetzungen hervorgerufen hat, bei der Reduzierung bereits ausgewiesener Vorranggebiete unter besonderem Rechtfertigungszwang steht (BayVGH, U.v. 9.11.2011 - 4 N 10.1322 - BayVBl 2012, 537, Rn. 21) und dass bei Planänderungen darauf geachtet werden muss, dass weiterhin ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept der Planung zugrunde liegt (…BayVGH, U.v. 2.6.2008 - 22 B 06.2113 - Rn. 35).
  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine …

    Dabei ist auch zu beachten, dass ein Plangeber, dessen Ausweisung im Rechtsverkehr ersichtlich schon entsprechendes Vertrauen auf die Festsetzungen hervorgerufen hat, bei der Reduzierung bereits ausgewiesener Vorranggebiete unter besonderem Rechtfertigungszwang steht (BayVGH, U.v. 9.11.2011 - 4 N 10.1322 - BayVBl 2012, 537, Rn. 21) und dass bei Planänderungen darauf geachtet werden muss, dass weiterhin ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept der Planung zugrunde liegt (…BayVGH, U.v. 2.6.2008 - 22 B 06.2113 - Rn. 35).
  • VG Ansbach, 30.07.2014 - AN 11 K 14.00328

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen …

    Rn. 23 Aber selbst wenn insoweit keine (teilweise) Aufhebung, sondern eine Änderung der bisherigen Flächennutzungsplanung der Beigeladenen und auch eine Darstellung der betreffenden Rechtswirkungen angenommen würde, wäre es im Rahmen des durchgeführten Verfahrens ausgehend vom Aufstellungsbeschluss zu den zwischenzeitlich erfolgten Billigungs- und Festsetzungsbeschlüssen erforderlich gewesen, gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Ermittlung und gerechte Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander vorzunehmen, § 1 Abs. 7 BauGB, weil dieses Abwägungsgebot auch für die Aufhebung von Bauleitplänen gilt, § 1 Abs. 8 BauGB (zur Reduzierung von Konzentrationsflächen in der Flächennutzungsplanung BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - juris, zur Planung bei einer Verkleinerung von bisherigen Konzentrationsflächen BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 und zu den Anforderungen an die Planung bei Herausnahme einer Vorbehaltsfläche im Regionalplan VG Ansbach, U.v. 10.5.2010 - AN 11 K 09.01401 und BayVGH, U.v. 9.11.2011 - 4 N 10.1322 - jeweils juris).
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