Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1072
- DÖV 2014, 311
- BayVBl 2014, 178
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815
Heranziehung eines Bestattungspflichtigen zur Erstattung der Beerdigungskosten
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526
Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht besteht in erster Linie aus Gründen der Gefahrenabwehr, so dass die persönlichen Verhältnisse des Pflichtigen grundsätzlich unbeachtlich sind (BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537).Denn jeder - z. B. kraft öffentlichen Rechts - vorrangig Bestattungspflichtige kann nach § 74 SGB XII die Übernahme der Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger beantragen, soweit es ihm, etwa aus wirtschaftlichen Gründen, nicht zuzumuten ist, diese selbst zu tragen (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2001 - 5 C 8/00 - NVwZ 2001, 927 f.; BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537; BSG, U.v. 29.9.2009 - NVwZ-RR 2010, 527/528;… LSG BW, U.v. 25.4.2013 - L 7 SO 5656/11 juris Rn. 27).
Rn. 15 Aus der Vorschrift des Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BestG folgt allerdings ein intendiertes Ermessen dergestalt, dass in der Regel nur die Entscheidung für eine Inanspruchnahme der vorrangig bestattungspflichtigen Person ermessensfehlerfrei ist (BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537).
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526
Denn jeder - z. B. kraft öffentlichen Rechts - vorrangig Bestattungspflichtige kann nach § 74 SGB XII die Übernahme der Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger beantragen, soweit es ihm, etwa aus wirtschaftlichen Gründen, nicht zuzumuten ist, diese selbst zu tragen (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2001 - 5 C 8/00 - NVwZ 2001, 927 f.; BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537; BSG, U.v. 29.9.2009 - NVwZ-RR 2010, 527/528;… LSG BW, U.v. 25.4.2013 - L 7 SO 5656/11 juris Rn. 27). - BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526
Nur wenn Umstände vorliegen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1992 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275/278 m.w.N.).
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.). - BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526
Denn jeder - z. B. kraft öffentlichen Rechts - vorrangig Bestattungspflichtige kann nach § 74 SGB XII die Übernahme der Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger beantragen, soweit es ihm, etwa aus wirtschaftlichen Gründen, nicht zuzumuten ist, diese selbst zu tragen (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2001 - 5 C 8/00 - NVwZ 2001, 927 f.; BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537; BSG, U.v. 29.9.2009 - NVwZ-RR 2010, 527/528;… LSG BW, U.v. 25.4.2013 - L 7 SO 5656/11 juris Rn. 27). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.). - BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96
Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526
Dies widerspräche auch ersichtlich dem Regelungszweck des § 74 SGB XII, der auf eine Kostenentlastung des primär Bestattungspflichtigen abzielt und dabei (ausnahmsweise) eine bestehende Verbindlichkeit als sozialhilferechtlichen Bedarf anerkennt (BVerwG; U.v. 5.6.1997 - 5 C 13/96 - NJW 1998, 1329). - LSG Baden-Württemberg, 25.04.2013 - L 7 SO 5656/11
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526
Denn jeder - z. B. kraft öffentlichen Rechts - vorrangig Bestattungspflichtige kann nach § 74 SGB XII die Übernahme der Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger beantragen, soweit es ihm, etwa aus wirtschaftlichen Gründen, nicht zuzumuten ist, diese selbst zu tragen (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2001 - 5 C 8/00 - NVwZ 2001, 927 f.; BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537; BSG, U.v. 29.9.2009 - NVwZ-RR 2010, 527/528; LSG BW, U.v. 25.4.2013 - L 7 SO 5656/11 juris Rn. 27).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14
Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten
Der Vortrag, es habe in der Beziehung zum Verstorbenen eine vollständige Aufgabe der familiären Bande vorgelegen, es gebe gar kein familiäres Verhältnis mehr, das zerrüttet sein könnte, ist vor dem Hintergrund der obergerichtlichen Rechtsprechung unbehelflich (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526 -). - VG Regensburg, 07.05.2025 - RN 3 K 19.450
Bestattungspflicht, Kostenerstattung, Auswahlermessen, Gesamtschuldnerschaft, …
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Gesetzgeber hierbei an die den nächsten Angehörigen gewohnheitsrechtlich obliegende Totenfürsorge anknüpft und diese auch bei gestörten Familienverhältnissen vorgesehen hat, anstatt die Kosten der Bestattung auf die Allgemeinheit zu verlagern (…vgl. statt aller BayVGH, U.v. 28.4.2023 - 4 B 22.2078 - beckonline Rn. 19; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - beckonline Rn. 12;… BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - beckonline Rn. 5).Nur wenn Umstände vorliegen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - beckonline Rn. 11 m.w.N.;… vgl. ferner BayVGH, B.v. 10.10.2016 - 4 ZB 16.1295 - beckonline Rn. 10 f.).
Diese Auslegung, für die im Übrigen auch die vom Klägerbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung herangezogene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. September 2013 - 4 ZB 12.2526 - (beckonline) keinerlei Anhaltspunkte bietet, missversteht die insoweit eindeutigen Regelungen in Art. 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 2 BestG und § 15 Satz 2 BestV, die schon dem Wortlaut nach ausdrücklich auf den Grad der Verwandtschaft abstellen und damit die Regelung des § 1589 Satz 3 BGB in Bezug nehmen.
In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt ist, dass dementsprechend ein Ausnahmefall dann vorliegen kann, wenn die Anschrift eines bestattungspflichtigen näheren Angehörigen der Gemeinde nicht bekannt ist und auch nicht durch eine Melderegisterabfrage oder durch Nachfrage bei den weiteren Angehörigen des Verstorbenen ermittelt werden kann (…vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2016 - 4 ZB 16.1295 - beckonline Rn. 12; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - beckonline Rn. 11).
In einer solchen Situation ist es der Gemeinde nicht zumutbar, bis zum endgültigen Scheitern solcher Bemühungen von der Inanspruchnahme eines entfernteren Verwandten abzusehen (vgl. zur Maßgeblichkeit derartiger Erwägungen auch BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - beckonline Rn. 11).
- VG Augsburg, 14.04.2020 - Au 7 K 19.1854
Bestattungsgebühren - Auswahl des Bestattungspflichtigen
Insofern ist festzuhalten, dass das Bestattungsrecht bei der Inanspruchnahme der nach § 15 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV bestattungspflichtigen Personen einen prinzipiellen Vorrang der näheren gegenüber den entfernteren Verwandten vorsieht, der auch nicht durch wirtschaftliche Zumutbarkeitserwägungen relativiert werden darf (BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - juris Rn. 10).Rn. 42 Eine Ausnahme von der oben skizzierten gesetzlichen Rangfolge kann nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dann vorliegen, wenn die Anschrift eines bestattungspflichtigen näheren Angehörigen der Gemeinde nicht bekannt ist und auch nicht durch eine Melderegisterabfrage oder durch Nachfrage bei den weiteren Angehörigen des Verstorbenen ermittelt werden kann (BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - juris Rn. 11).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 28/14
Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten
Der Vortrag, es habe in der Beziehung zum Verstorbenen eine vollständige Aufgabe der familiären Bande vorgelegen, es gebe gar kein familiäres Verhältnis mehr, das zerrüttet sein könnte, ist vor dem Hintergrund der obergerichtlichen Rechtsprechung unbehelflich (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526 -). - VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 17.273
Erstattung von Bestattungskosten
Außergewöhnliche Umstände, die ein Absehen von der Rückforderung rechtfertigen könnten, können danach nur bei schweren Straftaten des Verstorbenen zulasten des an sich Bestattungspflichtigen angenommen werden (BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - Juris Rn. 12;… B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - Juris Rn. 7;… B.v. 19.12.2011 - 4 C 11.2581 - Juris Rn. 7; B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537, jeweils m.w.N.).In den Fällen des Kostenersatzes nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BestG kann eine solche Ausnahme etwa dann vorliegen, wenn die Wohnanschrift des bestattungspflichtigen näheren Angehörigen der Gemeinde nicht bekannt ist und auch nicht durch eine Melderegisterabfrage oder durch Nachfrage bei den weiteren Angehörigen des Verstorbenen ermittelt werden kann (BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - BayVBl 2014, 178/179).
- VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 509/18
Kostenbescheid für Bestattungskosten; Reihenfolge der Bestattungspflichtigen; …
Der Vortrag, es habe in der Beziehung zum Verstorbenen eine vollständige Aufgabe der familiären Bande vorgelegen, es gebe gar kein familiäres Verhältnis mehr, das zerrüttet sein könnte, ist vor dem Hintergrund der obergerichtlichen Rechtsprechung unbehelflich (OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 -, Rn. 65 - 68 juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. September 2013 - 4 ZB 12.2526 -). - VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 4 K 14.01108
Kostenersatz der Gemeinde bei im Wege der Ersatzvornahme durchgeführter …
Finanzielle Gesichtspunkte spielen daher für das Entstehen einer Bestattungspflicht keine Rolle (BayVGH, B.v. 12.9.2013, BayVBl 2014, 178, 179 Rn.12). - VGH Bayern, 23.05.2017 - 4 ZB 16.1336
Inanspruchnahme für Bestattungskosten
Will eine Gemeinde, die im Wege der Ersatzvornahme für die Bestattung einer verstorbenen Person gesorgt hat, von einem der ursprünglich Bestattungspflichtigen nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BestG Kostenersatz verlangen, so hat sie - ebenso wie bei einer Bestattungsanordnung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BestG - die in Art. 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 BestG und § 15 Satz 2 BestV vorgeschriebene Reihenfolge zu beachten, wonach bei der Heranziehung der Verpflichteten der Grad der Verwandtschaft oder Schwägerschaft berücksichtigt werden "soll" (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2016 - 4 ZB 16.1295 - NJW 2017, 344/345; B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - BayVBl 2014, 178).Bei der Ermächtigung nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BestG handelt es sich um einen Fall des intendierten Ermessens, d.h. in der Regel ist nur die Entscheidung für die Inanspruchnahme des Pflichtigen ermessensfehlerfrei (BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537; B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - BayVBl 2014, 178 m.w.N.).
- VGH Bayern, 10.10.2016 - 4 ZB 16.1295
Ersatz von Bestattungskosten - Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
Bei einer Inanspruchnahme von im Inland lebenden Angehörigen bestehen insoweit aus verfahrensrechtlicher Sicht keine relevanten Unterschiede, da bestattungsrechtliche Kostenbescheide im gesamten Bundesgebiet wirksam erlassen und ggf. vollstreckt werden können; wegen des sozialrechtlichen Kostenübernahmeanspruchs aus § 74 SGB XII kann sich ein Verpflichteter auch nicht auf seine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berufen (BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - BayVBl 2014, 178 Rn. 12 ff.). - VG Bayreuth, 25.08.2015 - B 5 K 14.802
Bestattungspflicht; Kostenersatz; unbillige Härte (verneint)
Außergewöhnliche Umstände, die ein Absehen von der Rückforderung rechtfertigen könnten, können danach nur bei schweren Straftaten des Verstorbenen zulasten des an sich Bestattungspflichtigen angenommen werden (BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - Juris Rn. 12;… B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - Juris Rn. 7;… B.v. 19.12.2011 - 4 C 11.2581 - Juris Rn. 7; B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537, jeweils m.w.N.).Somit liegt in der Kostenersatzpflicht nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BestG auch für finanziell nicht leistungsfähige Angehörige des Verstorbenen keine unzumutbare oder unverhältnismäßige Belastung (BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - Juris Rn. 13 m.w.N.).
- VGH Bayern, 28.04.2023 - 4 B 22.2078
Heranziehung zur Erstattung von Beerdigungskosten
- LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 915/19
- VG Bayreuth, 05.03.2020 - B 9 K 18.1301
Ersatz der Bestattungskosten
- OVG Sachsen, 17.07.2014 - 3 B 43/14
Heranziehungsbescheid zu Bestattungskosten, Zumutbarkeit, sofortige …
- VGH Bayern, 17.09.2013 - 4 C 13.1727
Prozesskostenhilfe; Bestattungskosten; Kostenersatz; fehlende wirtschaftliche …
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