Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 08.10.1991 - 31-VI-90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BV Art. 120; GG Art. 33 Abs. 1
Verfahrensgang
- OLG München - 3 W 974/90
- VerfGH Bayern, 08.10.1991 - 31-VI-90
Papierfundstellen
- BayVBl 1992, 46
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Bayern, 17.02.2012 - 97-VI-11
Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 91 Abs 1 Verf BY durch amtsgerichtliche …
28 Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs steht das Recht, nach Art. 66, 120 BV Verfassungsbeschwerde zu erheben, im Hinblick auf Art. 33 Abs. 1 GG nicht nur "jedem Bewohner Bayerns", sondern allen Deutschen unabhängig vom Wohnsitz zu (vgl. VerfGH vom 24.2.1956 = VerfGH 9, 21/23; VerfGH vom 15.9.1967 = VerfGH 20, 153/156; VerfGH vom 8.10.1991 = VerfGH 44, 107/108).Soweit der Verfassungsgerichtshof in der Vergangenheit die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer juristischen Person verneinte, weil die jeweilige Beschwerdeführerin ihren Sitz nicht in Bayern hatte (vgl. VerfGH 44, 107/108; VerfGH vom 26.3.1992), betraf dies ausländische juristische Personen und beruhte auf der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, wonach Ausländern und Staatenlosen eine Beschwerdeberechtigung nur zuerkannt wird, wenn sie eine dauernde örtliche Beziehung zum bayerischen Staatsgebiet durch Begründung des Wohnsitzes oder dauernden Aufenthalts haben (vgl. VerfGH vom 1.10.1982 = VerfGH 35, 123/124 m. w. N.).
- VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1943/99
Rückbeförderungspflicht des Luftverkehrsunternehmens für zurückgewiesene …
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine ausländische juristische Person grundsätzlich für verfassungsbeschwerdeberechtigt erklärt, soweit sie Träger des geltend gemachten verfassungsmäßigen Rechts sein kann, aber im Hinblick auf das zusätzliche Erfordernis der örtlichen Beziehung zum bayrischen Staatsgebiet verlangt, dass die juristische Person ihren Sitz in Bayern hat; der Schutzzweck von Art. 120 der Bayerischen Verfassung gebiete nicht, die Beschwerdeberechtigung für ausländische juristische Personen über diese Grundsätze hinaus auszudehnen (08.10.1991 -- Vf. 31 -- VI -- 90 --, VerfGHE BY 44, 107 = BayVBl. 1992, 46). - VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1457/99
Rückbeförderungspflicht des Luftverkehrsunternehmens für zurückgewiesene …
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine ausländische juristische Person grundsätzlich für verfassungsbeschwerdeberechtigt erklärt, soweit sie Träger des geltend gemachten verfassungsmäßigen Rechts sein kann, aber im Hinblick auf das zusätzliche Erfordernis der örtlichen Beziehung zum bayrischen Staatsgebiet verlangt, dass die juristische Person ihren Sitz in Bayern hat; der Schutzzweck von Art. 120 der Bayerischen Verfassung gebiete nicht, die Beschwerdeberechtigung für ausländische juristische Personen über diese Grundsätze hinaus auszudehnen (08.10.1991 -- Vf. 31 -- VI -- 90 --, VerfGHE BY 44, 107 = BayVBl. 1992, 46).