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   VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018   

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VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018 (https://dejure.org/1985,1357)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018 (https://dejure.org/1985,1357)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 1985 - 8 B 83 A.3018 (https://dejure.org/1985,1357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche Planfeststellung [Nassauskiesung] und gemeindliches Widerspruchsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1006 (Ls.)
  • NVwZ 1986, 228
  • DÖV 1986, 112
  • BayVBl 1985, 626
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Das Bundesverwaltungsgericht geht seit seinem Urteil vom 10. Februar 1978 (BVerwGE 55, 220 ) zunächst davon aus, daß die bei einer Auskiesung durch Freilegung des Grundwassers bewirkte Neuanlage oder erhebliche Erweiterung eines Baggersees jedenfalls dann i.S.d. Vorschrift des § 31 Abs. 1 WHG als Herstellung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und damit im Sinne der gesetzlichen Begriffsbestimmung als Ausbau anzusehen ist, wenn die entstandene oder erheblich vergrößerte oberirdische Wasserfläche auf die Dauer bestehen bleiben soll.

    Die im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige wasserrechtliche Planfeststellüng dient, so das Bundesverwaltungsgericht zutreffend (BVerwGE 55, 220/226 f.), Jedenfalls auch der Überwindung von privaten und öffentlichen Belangen, die der Planung entgegenstehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 10. Februar 1978 (BVerwGE 55, 220/232) zusammenfassend festgestellt, daß die gesetzgeberische Zielsetzung des § 31 WHG nur dann erreicht wird, wenn wegen der unterschiedlichen rechtlichen Durchschlagskraft der zwingenden Versagungsgründe und der in die Abwägung eingehenden öffentlichen Belange zweifelsfrei dargelegt wird, ob ein privatnütziges wasserrechtliches Ausbauvorhaben wegen seiner Unvereinbarkeit mit zwingenden Vorschriften des Wasserrechts oder anderer Rechtsbereiche (z.B. Naturschutzrecht) i.S.d. § 6 WHG eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erwarten läßt und deshalb aus Rechtsgründen nicht zugelassen werden darf oder ob es von der Verwaltung aufgrund der planerischen Abwägung abgelehnt worden ist.

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Diese Auffassung kann sich letztlich auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1981 zu § 1a Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1 , § 3 Abs. 1 Nr. 6 und § 6 WHG i.d.F. d. Bekanntmachung vom 16. Oktober 1976 (BGB1 I S. 3017) stützen (BVerfGE 58, 300 ).

    Diese Auffassung kann sich nicht zuletzt auf die schon erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 58, 300 stützen.

  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Pur die Behauptung der Rechtsverletzung genügt es, daß Tatsachen vorgetragen werden, die eine Verletzung 'der Klägerin zumindest als möglich erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. VGH n.F. 32, 117/118; vom 24.11.1981 Nr. 8 B 80 A.1129; vom 30.3.1982. Nr. 8 B 8l A.976; vom 28.10.1980 Nr. 8 B 80 A.435 = ZfW 1982, 305; vom 19.12.1983 Nr. 8 B 81 A.2459; ähnlich auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 52, 237 ; 51, 7/14; BVerwG, DÖV 1985, 113).

    Maßgebend ist daher die Relevanz des umstrittenen Vorhabens gegenüber der in der kommunalen Planungshoheit beschlossenen Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinde, wobei sich folgende "Stufen" unterscheiden lassen (siehe auch BVerwGE 51, 711; BVerwG, DÖV 1985, 113):.

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Pur die Behauptung der Rechtsverletzung genügt es, daß Tatsachen vorgetragen werden, die eine Verletzung 'der Klägerin zumindest als möglich erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. VGH n.F. 32, 117/118; vom 24.11.1981 Nr. 8 B 80 A.1129; vom 30.3.1982. Nr. 8 B 8l A.976; vom 28.10.1980 Nr. 8 B 80 A.435 = ZfW 1982, 305; vom 19.12.1983 Nr. 8 B 81 A.2459; ähnlich auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 52, 237 ; 51, 7/14; BVerwG, DÖV 1985, 113).

    Die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen mit dem dem Abwägen materiell gesetzten Ziel, eine inhaltlich in sich abgewogene Planung zu erreichen (grundlegend BVerwGE 48, 56/63; siehe auch BVerwGE 52, 237 )- Der Unterschied zwischen gemeinnütziger und privatnütziger wasserrechtlicher Planfeststellung wirkt sich vor Eintritt in die Abwägung aus.

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 11.79

    Erweiterung eines Baggersees im Außenbereich; Verhältnis von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Demgegenüber entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. April 1981 (BayVBl 1981, 436 ), daß den Gemeinden (lediglich) ein aus dem Selbstverwaltungsrecht fließendes Mitwirkungsrecht an der Planung im Sinne einer angemessenen Beteiligung zustehe (vgl. auch BVerwGE 31, 263/265), ein darüber hinausgehendes Einvernehmen aber nicht erforderlich sei (§ 38 Satz 2 BBauG).

    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht den bebauungsrechtlichen Ansatz des Senats bei wasserrechtlichen Planfeststellungen insgesamt unter Hinweis auf die Vorschriften des § 38 Satz 1 und 2 BBauG verworfen (vgl. U.v. 3.4.1981, BayVBl 1981, 436 ).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Zentrales Element dieser Ermächtigung ist die mit ihr verbundene Einräumung einer planerischen Gestaltungsfreiheit (vgl. hierzu auch BVerwGE 34, 301/304; 48, 56/59).

    Die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen mit dem dem Abwägen materiell gesetzten Ziel, eine inhaltlich in sich abgewogene Planung zu erreichen (grundlegend BVerwGE 48, 56/63; siehe auch BVerwGE 52, 237 )- Der Unterschied zwischen gemeinnütziger und privatnütziger wasserrechtlicher Planfeststellung wirkt sich vor Eintritt in die Abwägung aus.

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Der Vorrang der rechtssatzmäßigen Verbindlichkeit gegenüber einem Verwaltungsakt (hierzu BVerwG, DVBl 1975, 492/493) greift hier nicht, weil der Gesetzgeber selbst (zulässig) hiervon befreit hat.
  • VGH Bayern, 19.12.1983 - 8 B 81 A.2459

    Straßenrecht: Abwehranspruch einer Gemeinde gegen ein Straßenvorhaben aus Gründen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Es handelt sich hier um das grundsätzlich abwehrfähige Recht der Gemeinde, eigenständig zu planen, um örtliche Angelegenheiten zu gestalten, wobei dieses Rechts primär aus der verfassungsgeschützten Selbstverwaltungsgarantie, daneben aber auch aus spezialgesetzlichen Vorschriften fließt (Urteil des Senats vom 19.12.1983 Nr. 8 B 81 A.2159 mit Nachweisen = NVwZ 1984, 816).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Hiervon geht der Senat in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1980 (BayVBl 1980, 440/443) aus (vgl. etwa U.v. 28.10.1980 Nr. 8 B 80 A.435 ZfW 1982, 305; B.v. 26.1.1985 Nr. 8 CS 84 A.3087).
  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Diese Ist ihr nur im Rahmen der Gesetze gewährleistet und muß einen Bezug zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft haben (vgl. BVerfGE 8, 122/134).
  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83

    Versagung der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 28/63

    Kommunale Baudarlehen

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 69.80

    Öffentlicher Belang - Erhaltung der Landschaft - Privilegierte Fischteiche

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1997 - 8 S 2550/96

    Flughafengenehmigung: Klagebefugnis einer Gemeinde ua wegen Verletzung ihrer

    In früheren Entscheidungen wurde in thematisch ähnlicher Weise verschiedentlich erwogen, aus dem die "Allzuständigkeit" und "Eigenverantwortlichkeit" der Gemeinden umfassenden Selbstverwaltungsrecht (vgl. etwa: BVerfG, Beschluß v. 17.1.1979 - 2 BvL 6/76 - BVerfGE 50, 195/201) ein "Selbstgestaltungsrecht" der Kommunen abzuleiten (BVerwG, Urt. v. 19.3.1976 - VII C 71.72 - NJW 1976, 2175/2176; Urt. v. 22.10.1982 - 7 C 50.78 - DVBl. 1983, 183; BayVGH, Urt. v. 23.4.1985 - 8 B 83 A.3018 - BayVBl. 1985, 626/628).

    Hierauf gestützte Klagerechte kommen nur in Betracht, wenn es gilt, grundlegende Veränderungen des örtlichen Gepräges oder der örtlichen Strukturen abzuwehren (vgl. dazu das auch von dem beklagten Land erwähnte Beispiel einer Weinbaugemeinde in dem Urteil des BayVGH v. 23.4.1985, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16

    Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Herstellung eines

    Dem Einwand der Antragstellerin, der Antragsgegner habe ihr Beteiligungsrecht gem. § 36 BauGB missachtet, ist das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss (S. 9 d. Abdr.) bereits mit überzeugenden Gründen entgegengetreten (vgl. dazu auch VGH München, Urt. v. 23.041085 8 B 83 A.3018, NVwZ 1986, 228/229).
  • VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85

    Nutzung eines Flughafens durch US-NATO-Streitkräfte; vorläufiger Rechtsschutz

    Etwas anderes könnte möglicherweise dann gelten, wenn und soweit man mit einem Teil der Rechtsprechung aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht ein "Selbstgestaltungsrecht" ableitet bzw. eine solche Ableitung in Erwägung zieht (BVerwG, NJW 1976, 2175 f.; vgl. auch BVerwG, DVBl. 1984, 88; Bay.VGH, BayVBl. 1985, 626/628 und Bay.VGH, DÖV 1986, 208/209).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90

    Planfeststellungsbeschluß; Rastplatz; Schutzanordnung; Bundesautobahn;

    Dies wurde in der Rechtsprechung z.B. anerkannt bei einem Planfeststellungsbeschluß der Deutschen Bundesbahn, der zu einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung und einer eindeutigen Erweiterung der bisherigen Pflichten der Gemeinde als Straßenbaulastträger führte (BVerwG, Urt. v. 11.5. 1984 - 4 C 83.80 -, DÖV 1985, 113/114), sowie wenn es gilt, grundlegende Veränderungen des örtlichen Gepräges - etwa des Stadtbildes - oder der örtlichen Strukturen abzuwenden (VGH München, Urt. v. 23.4. 1985 - 8 B 83 A.3018 -, DÖV 1986, 112, 114, und Urt. v. 6.6. 1989 - 8 B 87.08 -, NUR 1990, 376, 377; vgl. ergänzend: Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, RdNr. 334/335).
  • VGH Bayern, 19.11.1985 - 20 CS 85 A.2304

    Eisenbahnrecht: Anfechtbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen durch eine

    c) Es ist verschiedentlich erwogen worden, aus dem auf die "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" bezogenen Selbstverwaltungsrecht (BVerfGE 8, 122/134; 50, 195/201; 52, 95/120) ein "Selbstgestaltungsrecht" der Gemeinde abzuleiten (BVerwG vom 19.3.1976, NJW 1976, 2175/2176; siehe hierzu auch BVerwG vom 29.6.1983, DVBl 1984, 88 ; BayVGH vom 23.4.1985, BayVBl 1985, 626/628).
  • VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036

    Geothermie; Klage einer Gemeinde gegen bergrechtliche Zulassung; Planungshoheit;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs können sich Gemeinden unter Berufung auf dieses Selbstgestaltungsrecht nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen Planungen oder Vorhaben wenden, wenn ein solches Recht in seinem eigentlichen Kern berührt, inhaltlich ausgehöhlt und damit fast wertlos würde (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.04.1985, BayVBl. 1985, 626; BVerwG, NJW 1976, 2175).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.1991 - 3 A 291/88

    Betriebsgrundstück; Inanspruchnahme für ein Zwangsrecht; Eingriff in das

    Das Vorhandensein einer rechtmäßig errichteten, wenn auch infolge eines nicht rückwirkenden Fortfalls des Nutzungsrechts nunmehr rechtswidrigen Anlage auf einem Grundstück kann aber bei der Entscheidung über die Bestellung eines Zwangsrechts für die Anlage nicht unberücksichtigt bleiben (Pr OVG, Beschl. v. 23.1.1930 a. a. O.; a. A. OVG Saarlouis, Urt. v. 26.10.1984 - 2 B 361/83 - DÖV 1986, 112; Haupt/Reffken/Rhode, NWG, § 175 RN 6).
  • VG Gießen, 20.06.1997 - 10 E 1236/94

    Zwangsrecht zur Leitungsverlegung in Privatgrundstück gemäß WasG HE §§ 85, 88

    Soweit teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 28.02.1991, NJW 1991, 3233 (3234); a.A. OVG Saarlouis, Urteil vom 26.10.1984, DÖV 1986, 112) darauf abgestellt wird, ob bei der nachträglichen Anordnung eines Zwangsrechts bei Verlegung der betreffenden Leitung ein mündliches oder schriftliches Einverständnis der betroffenen Grundstückseigentümer vorliegt, kann nach den Ermittlungen des Gerichts davon ausgegangen werden, daß aufgrund der zum Zeitpunkt der Verlegung in der damals noch selbständigen Gemeinde Massenheim üblichen Praxis zumindest ein mündliches Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern hergestellt wurde.
  • VG München, 31.03.2008 - M 8 K 07.5487

    Fehlende Klagebefugnis bei offensichtlichem Ausscheiden einer

    Eine solche erscheint nicht einmal als möglicherweise gegeben; vielmehr scheidet sie - bei einer bloß überschlägigen Würdigung des Gesamtvorbringens - offensichtlich und eindeutig aus (so BayVGH, Urteil vom 23.4.1985, Az. 8 B 83 A.3018, BayVBl. 1985, 626).
  • VG München, 31.03.2008 - M 8 K 08.463

    Fehlende Klagebefugnis bei offensichtlichem Ausscheiden einer

    Eine solche erscheint nicht einmal als möglicherweise gegeben; vielmehr scheidet sie - bei einer bloß überschlägigen Würdigung des Gesamtvorbringens - offensichtlich und eindeutig aus (so BayVGH, Urteil vom 23.4.1985, Az. 8 B 83 A.3018, BayVBl. 1985, 626).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1987 - 1 A 9/86
  • VG Regensburg, 08.07.2013 - RO 8 K 13.587

    Enteignung; Straßenbau; rechtskräftige Planfeststellung

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