Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.11.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90   

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BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90 (https://dejure.org/1990,1237)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1990 - 2 B 106.90 (https://dejure.org/1990,1237)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - 2 B 106.90 (https://dejure.org/1990,1237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Ablehnung eines Antrages auf Terminverlegung - Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei dienstlicher Beurteilung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung einer Terminsverlegung - Rechtliches Gehör - Erheblicher Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2097
  • DVBl 1991, 641
  • BayVBl 1991, 315
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
    Bei der Beurteilung des Beamten trifft die Dienstbehörde nicht eine "Regelung" mit bestimmten unmittelbaren Rechtswirkungen (vgl. BVerwGE 28, 191 (192 f.); 49, 351 (353 f.)); vielmehr steht rechtlich die Zweckbestimmung als Auswahlkriterium für spätere Personalentscheidungen im Vordergrund (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 18) und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 21)).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
    Bei der Beurteilung des Beamten trifft die Dienstbehörde nicht eine "Regelung" mit bestimmten unmittelbaren Rechtswirkungen (vgl. BVerwGE 28, 191 (192 f.); 49, 351 (353 f.)); vielmehr steht rechtlich die Zweckbestimmung als Auswahlkriterium für spätere Personalentscheidungen im Vordergrund (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 18) und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 21)).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 (91 f.)).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
    Gründe, aus denen sich hier die von der Beschwerde vermißten Beweiserhebungen gemäß dem eingereichten Schriftsatz des Klägers dem Berufungsgericht auf der Grundlage seiner materiellen Rechtsauffassung - von der hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht auszugehen ist (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - (NJW 1983, 187, 189) mit weiteren Nachweisen) - von sich aus hätten aufdrängen müssen, ergeben sich aus dem Vorbringen der Beschwerde und dem sonst ersichtlichen Sachverhalt nicht.
  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
    Bei der Beurteilung des Beamten trifft die Dienstbehörde nicht eine "Regelung" mit bestimmten unmittelbaren Rechtswirkungen (vgl. BVerwGE 28, 191 (192 f.); 49, 351 (353 f.)); vielmehr steht rechtlich die Zweckbestimmung als Auswahlkriterium für spätere Personalentscheidungen im Vordergrund (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 18) und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 21)).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
    Es ist schon darauf hinzuweisen, daß ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei in der mündlichen Verhandlung - unter Berücksichtigung des bis dahin erreichten Sach- und Streitstandes - nicht förmlich beantragt hat (vgl. u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 -(Buchholz 310 § 86 Nr. 13 = DÖV 1963, 886); Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - (Buchholz 310 § 132 Nr. 114)); daß in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 12. Juni 1990 Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO ) gestellt worden wären, ist von der Beschwerde nicht vorgetragen und ausweislich der Sitzungsniederschrift auch nicht geschehen.
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
    Bei der Beurteilung des Beamten trifft die Dienstbehörde nicht eine "Regelung" mit bestimmten unmittelbaren Rechtswirkungen (vgl. BVerwGE 28, 191 (192 f.); 49, 351 (353 f.)); vielmehr steht rechtlich die Zweckbestimmung als Auswahlkriterium für spätere Personalentscheidungen im Vordergrund (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 18) und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 21)).
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
    Es ist schon darauf hinzuweisen, daß ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei in der mündlichen Verhandlung - unter Berücksichtigung des bis dahin erreichten Sach- und Streitstandes - nicht förmlich beantragt hat (vgl. u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 -(Buchholz 310 § 86 Nr. 13 = DÖV 1963, 886); Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - (Buchholz 310 § 132 Nr. 114)); daß in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 12. Juni 1990 Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO ) gestellt worden wären, ist von der Beschwerde nicht vorgetragen und ausweislich der Sitzungsniederschrift auch nicht geschehen.
  • BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
    Zwar kann die Ablehnung einer beantragten Terminverlegung, die aus erheblichen Gründen geboten gewesen wäre (vgl. § 227 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO ), den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen (vgl. u.a. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 - (Buchholz 303 § 227 Nr. 4)).
  • BVerwG, 12.10.1983 - 2 B 211.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
    Zu dem dem § 25 Abs. 2 SchwbG entsprechenden früheren § 22 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes i.d.F. vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1649 - nebst späteren Änderungen) hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 2 B 211.82 - bereits ausgeführt, daß jedenfalls die Beurteilung eines Beamten oder die Stellungnahme über die Eignung eines Beamten für einen ausgeschriebenen Dienstposten keine E n t s c h e i d u n g im Sinne des § 22 Abs. 2 SchwbG darstellt.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Weder aus § 13 BLV noch aus § 25 Abs. 2 SchwbG ergibt sich, daß bei einer dienstlichen Beurteilung eines schwerbehinderten Beamten die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 106.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12

    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung;

    Der Beklagte hätte deshalb, sofern ihm die Gründe der Ablehnung nicht genügten, zur Vermeidung des Verlusts des Rügerechts in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht einen förmlichen Vertagungsantrag mit einer näheren Begründung stellen müssen (Beschluss vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 106.90 - Buchholz 436.61 SchwbG 1986 Nr. 1 = DVBl 1991, 641), was er ausweislich der Sitzungsniederschrift nicht getan hat.
  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

    Dies steht nicht im Widerspruch dazu, dass eine dienstliche Beurteilung und die darin enthaltene Aussage über die Eignung eines Beamten keine Entscheidungen im Sinne des § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX darstellen, bei denen die Schwerbehindertenvertretung anzuhören wäre, da darin keine Regelung mit unmittelbaren Rechtswirkungen liegt (OVG Nordrhein-Westfalen 28. Januar 2020 - 6 B 1120/19 - zu II 1 a der Gründe; Bayerischer VGH 30. November 2015 - 6 ZB 15.2148 - juris-Rn. 9 zu § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF; BVerwG 14. Dezember 1990 - 2 B 106.90 - zu § 25 Abs. 2 SchwbG idF vom 26. August 1986) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - 6 B 1120/19

    Auswahlentscheidung; Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung;

    BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1990 - 2 B 106.90 -, ZBR 1991, 145 = juris Rn. 8; Bay. VGH, Beschluss vom 30. November 2015 - 6 ZB 15.2148 -, NVwZ-RR 2016, 511 = juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2010 - 6 B 1482/09 -, DÖD 2010, 141 = juris Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 28. Juni 1994 - 1 TG 455/94 -, IÖD 1994, 242 = juris Rn. 3 m. w. N.; Esser/Isenhardt in: Schlegel/Voelzke, a. a. O. Rn. 21.
  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 6 ZB 15.2148

    Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung bei dienstlicher Beurteilung von

    Zu der früher geltenden Bestimmung des § 25 Abs. 2 SchwbG, die nunmehr der Vorschrift des § 95 Abs. 2 Satz 1, 2 SGB IX entspricht, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. Dezember 1990 (- 2 B 106.90 - juris Rn. 8) ausgeführt, dass jedenfalls die Beurteilung eines Beamten (oder die Stellungnahme über die Eignung eines Beamten für einen ausgeschriebenen Dienstposten) keine Entscheidung im Sinn des § 25 Abs. 2 SchwbG a. F. darstellt.

    Dieselben Grundsätze gelten auch für § 95 Abs. 2 Satz 1, 2 SGB IX, weil diese Bestimmung ebenfalls auf das Merkmal der Entscheidung abstellt (BVerwG, B.v. 14.12.1990 - 2 B 106.90 - juris Rn. 8; U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 21; Lemhöfer in Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Kommentar zur Bundeslaufbahnverordnung, § 5 Rn. 12, § 48 Rn. 33).

    Die vom Kläger aufgeworfenen Fragen, ob und inwiefern die Regelbeurteilung unter den Anwendungsbereich des § 95 Abs. 2 SGB IX fällt bzw. ob und inwieweit der Anwendungsbereich des § 95 Abs. 2 SGB IX durch die BRZV in Verbindung mit der RIV wirksam auf Regelbeurteilungen ausgedehnt wird, sind höchstrichterlich zu der § 95 Abs. 2 Satz 1, 2 SGB IX entsprechenden Vorschrift des § 25 Abs. 2 SchwbG a. F. geklärt (BVerwG, B.v. 14.12.1990 - 2 B 106.90 - juris Rn. 8; U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 21).

  • VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15

    Konkurrentenstreit um Richterstelle am BGH

    Auf die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erstreckt sich § 95 Abs. 2 SGB IX von vornherein nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.1990 - 4 S 1810/88 -, juris Rn. 42 und BVerwG, Beschluss vom 14.12.1990 - 2 B 106/90 -, juris Rn. 7 f. jeweils zur Vorgängernorm des § 25 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

    Die Prozessbevollmächtigte des Klägers hätte, sofern ihr die Gründe der Ablehnung nicht genügten, zur Vermeidung des Verlustes des Rügerechtes in der mündlichen Verhandlung einen förmlichen Vertagungsantrag mit einer näheren Begründung stellen und insbesondere die nunmehr mit der Antragsbegründungsschrift geltend gemachten Gründe für eine persönliche Anhörung des Klägers vorbringen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1990 - 2 B 106.90 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2010 - 6 B 1482/09

    Dienstliche Beurteilung von schwerbehinderten Beamten als Entscheidung i.S.d. §

    vgl. zu § 25 Abs. 2 Satz 1 SchwbG: BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16/97 -, ZBR 2000, 417, und Beschluss vom 14. Dezember 1990 - 2 B 106/90 -, ZBR 1991, 145; OVG NRW, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - 1 A 2213/91.PVL -, ZBR 1995, 81.
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Auch genügt grundsätzlich die Verschaffung rechtlichen Gehörs durch einen Rechtsanwalt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989, BVerfGE 81, 123 [126]; Degenhart in: Sachs, GG, 9. Aufl., Art. 103 Rn. 23), sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles die persönliche Äußerung eines Beteiligten erforderlich erscheinen lassen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 31. August 2000 - 3 Bf 264/00 - juris Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1990 - 2 B 106/90 - juris Rn. 2).
  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 Q 25/06

    Verstoß gegen SGB 9 § 84 bewirkt nicht Rechtswidrigkeit der dienstlichen

    Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Entscheidungen vom 14.12.1990 - 2 B 106.90 -, Buchholz 436.61 § 25 SchwbG Nr. 2 (S. 2), und vom 23.4.1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 (323), die Schwerbehindertenvertretung nicht an der Beurteilung eines Schwerbehinderten beteiligt werden muss und dass selbst eine zu Unrecht unterbliebene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht die Rechtswidrigkeit der Beurteilung bewirkt.
  • OVG Hamburg, 25.03.2019 - 3 Bf 69/18

    Ablehnung der Verlegung eines mündlichen Verhandlungstermins als Gehörsverstoß;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2013 - 12 A 1323/13

    Ermittlung des Einkommens von Eltern und Ehegatten i.R.d. Bewilligung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1994 - 1 A 2213/91

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der dienstlichen Beurteilung von

  • BVerwG, 19.08.1992 - 8 B 88.92

    Ablehnung einer Terminverlegung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 27.02.1991 - 2 CB 25.90

    Rüge eines Verfahrensmangels bzgl. der Einlegung einer zulassungsfreien Revision

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 B 62.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bewertung einer

  • VG Düsseldorf, 20.08.2014 - 13 L 982/14

    Schwerbehinderung ; Dienstunfähigkeit; Ermessen ; Integrationsvereinbarung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02

    Verfahrensrecht, Vertagung, Verlegung, mündliche Verhandlung, Ermessen,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2008 - 6 A 3179/05

    Anspruch auf erneute Übertragung eines früheren Dienstpostens "Leitung des

  • VG Bayreuth, 21.07.2021 - B 8 K 19.31478

    Erfolglose Richterablehnung wegen unterbliebener Terminsverlegung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 11 N 34.16

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers unter Berücksichtigung

  • VG Düsseldorf, 23.05.2014 - 13 K 7118/12

    Bindung der Ergebnisse der Gremiumsbesprechung für die Dienststellenleiter;

  • VGH Hessen, 28.06.1994 - 1 TG 455/94

    Kein Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung vor der dienstlichen

  • VG Würzburg, 14.01.2021 - W 5 K 20.1263

    Beiladung, Verwaltungsgerichte, Erteilte Baugenehmigung, Baugenehmigungsbehörde,

  • OVG Hamburg, 20.03.2019 - 3 Bf 69/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene Verlegung eines

  • BVerwG, 25.01.1991 - 2 B 15.91

    Anhörung des Obmannes der Schwerbehinderten vor der Beurteilung durch den Beamten

  • BVerwG, 25.01.1993 - 4 ER 601.93

    Einordnung der Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten als sachgerechter Grund

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3123
BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90 (https://dejure.org/1990,3123)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 2 B 51.90 (https://dejure.org/1990,3123)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 (https://dejure.org/1990,3123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beamtenrecht: Wegfall des Feststellungsinteresses hinsichtlich dienstlicher beurteilung nach Versetzung in den Ruhestand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zweckbestimmung einer dienstlichen Beurteilung - Versetzung in Ruhestand - Dienstzeugnis - Fortsetzungsfeststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1991, 315
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83

    Dienstliche Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Entlassung aus

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Der für die dienstliche Beurteilung maßgebende Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 Nr. 21 = ZBR 1983, 205] und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 149 = ZBR 1985, 347]), so daß eine Wiederholungsgefahr insoweit ausscheidet.

    Da Auswirkungen auf die Laufbahnentwicklung des Klägers nicht mehr in Betracht kommen, könnte ein Rehabilitationsinteresse nur noch daraus hergeleitet werden, daß die streitige Beurteilung den Kläger unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt habe, etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (vgl. Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Der für die dienstliche Beurteilung maßgebende Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 Nr. 21 = ZBR 1983, 205] und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 149 = ZBR 1985, 347]), so daß eine Wiederholungsgefahr insoweit ausscheidet.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung nur dann begründen kann, wenn das Vorhaben nicht offensichtlich aussichtslos ist, und daß dies mangels Verschuldens eines Beamten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten als rechtmäßig gewertet hat (vgl. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = ZBR 1985, 156] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Der für die dienstliche Beurteilung maßgebende Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 Nr. 21 = ZBR 1983, 205] und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 149 = ZBR 1985, 347]), so daß eine Wiederholungsgefahr insoweit ausscheidet.
  • BVerwG, 26.01.1961 - II C 45.59
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Durch diesen Zweck a u ß e r h a l b des bestehenden Beamtenverhältnisses unterscheidet sich das Dienstzeugnis damit grundlegend von der dienstlichen Beurteilung (Plog/Wiedow/ Beck/Lemhöfer, BBG , Komm., § 92 Rdnr. 1; vgl. auch BVerwGE 12, 29 [31]), so daß die Beantragung eines Dienstzeugnisses das Feststellungsinteresse für die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine wegen Versetzung in den Ruhestand erledigte dienstliche Beurteilung nicht unter dem Gesichtspunkt einer Wiederholungsgefahr zu begründen vermag.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    Von einer dienstlichen Beurteilung unterscheidet sich das Dienstzeugnis (§ 62 LBG LSA) grundlegend dadurch, dass es grundsätzlich zur Information möglicher künftiger Arbeitgeber oder neuer Dienstherren bestimmt ist und sein Zweck damit außerhalb des Beamtenverhältnisses liegt, für das es ausgestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 2.94 -, juris Rn. 14, und Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris Rn. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 2 A 10197/19

    Beamtenrecht: Unterbliebene Beteiligung eines Personalratsmitglieds an einem

    Denn dem nunmehr in § 69 des Landesbeamtengesetzes - LBG n.F. - geregelten Dienstzeugnis kommt bereits nicht die rechtliche Qualität einer dienstlichen Beurteilung zu, da es - anders als diese - von seiner Zweckbestimmung her nicht als Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen dient (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris Rn. 3; Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 2.94 -, juris Rn. 14; Grigoleit, in: Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, § 85 Rn. 2 ff.; Richter/Gamisch, DÖD 2013, 263 [264]; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Loseblattkommentar, Band 1, BBG 2009, Stand Juni 2020, § 85 Rn. 3, 8, jeweils zum Dienstzeugnis nach § 85 BBG).
  • BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 73.20

    Fehlendes Rechtsschutzinteresses für die Fortführung des

    Ein solches Interesse ist anzunehmen, wenn die streitige Beurteilung den Kläger unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt hat, etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 33.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 S. 20 und Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 - BayVBl 1991, 315).
  • BVerwG, 05.03.1992 - 2 B 17.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, daß ein Rehabilitationsinteresse des Beamten in Betracht kommen kann, wenn die streitige Beurteilung den Beamten unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt, etwa durch Ehrverletzung oder durch Verletzung der Menschenwürde (vgl. Urteile vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - ; vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ; Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 2 B 51.90 - ) Ob dies der Fall ist, ist eine Frage der Umstände des Einzelfalles und damit gerade nicht rechtsgrundsätzlich.

    Durch diesen Zweck außerhalb des bestehenden Beamtenverhältnisses unterscheidet sich das Dienstzeugnis grundlegend von der dienstlichen Beurteilung (vgl. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, Komm. § 92 Rdnr. 1; BVerwGE 12, 29 [BVerwG 26.01.1961 - II C 45/59]; Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 2 B 51.90 - ).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11

    Verpflichtung eines Polizeibeamten, sich einer ergänzenden Laboruntersuchung zu

    Die erforderliche konkrete Wiederholungsgefahr liegt dagegen nicht vor, wenn der maßgebliche Zweck der Maßnahme entfallen ist (vgl. Beschluss vom 20. November 1990 - BVerwG 2 B 51.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 225 S. 66 = BayVBl 1991, 315).
  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2243

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Ruhestandsversetzung für eine Klage gegen

    Ausschlaggebend für die Gewährung von Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen ist deren Zweckbestimmung als Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen (vgl. BVerwG, B. v. 20.11.1990 - 2 B 51.90 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2010 - 2 L 191/05

    Auswirkungen der Begründung eines Verwaltungsaktes mit auch rechtswidrigen

    Der für die Eignungsfeststellung bzw. die dieser zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilung maßgebliche Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1990 - 2 B 51/90 -, zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 05.02.2013 - 2 K 3453/11

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand durch vorzeitige Beendigung der

    Die Geltendmachung dieser Ansprüche ist auch nicht mit der für die Zulässigkeit der vorliegenden Klage erforderlichen Wahrscheinlichkeit offensichtlich aussichtslos, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 20.09.2011 - 2 K 175/11

    Zulässigkeit der rückwirkenden Versetzung eines Lehrers in den Ruhestand;

    Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wäre auch nicht mit der für die Zulässigkeit der vorliegenden Klage erforderlichen Wahrscheinlichkeit offensichtlich aussichtslos, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 1373/97

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Pensionierung; Rechtsschutzbedürfnis;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin anerkannt, dass der für die dienstliche Beurteilung maßgebende - o.a. - Zweck grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses entfällt (vgl. Entscheidungen vom 20. November 1990 - 2 B 51/90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 225 sowie vom 11.2.1982 - 2 C 33/79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 117).
  • VG Düsseldorf, 16.10.2001 - 2 K 2006/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 5 L 1436/97

    (Kein) Rechtsschutzinteresse für gerichtl. Überprüfung; Beurteilung

  • VG Düsseldorf, 14.04.2004 - 2 K 2293/02

    Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand unter gleichzeitiger

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