Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.07.1999 - 2 B 96.1048 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 Abs. 1; BayBO Art. 6, 70, 72
Erweiterte Abstandsflächen nach § 2 VO über besondere Siedlungsgebiete der LHSt München nicht nachbarschützend; zu den Maßstäben für die Gewährung einer Abweichung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München - M 8 K 95.1545
- VGH Bayern, 16.07.1999 - 2 B 96.1048
- BVerwG, 30.11.1999 - 4 B 90.99
Papierfundstellen
- BayVBl 2000, 532
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.1999 - 2 B 96.1048
Dem objektiv-rechtlichen Gebot der Rücksichtnahme kommt nachbarschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf besondere Rechtspositionen Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. insoweit Geiger in Birkl, Nachbarschutz im Bau-, Umwelt- und Zivilrecht, E 44 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.2.1977, BayVBl 1977, 639 ). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.1999 - 2 B 96.1048
Wie das Bundesverwaltungsgericht erneut klargestellt hat (vgl. Urteil vom 11.1.1999, DÖV 1999, 558 ) ist durch die - hier gegebene - Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots nicht ausgeschlossen, auch wenn, wie das Bundesverwaltungsgericht weiter hervorhebt, das Rücksichtnahmegebot in der Regel aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt sein wird, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind. - BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.1999 - 2 B 96.1048
Für die gleichlautende Regelung in § 31 Abs. 2 BauGB ist anerkannt, daß dann, wenn sich die erteilten Befreiungen auf nicht nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen, die Nachbarn über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde haben; ob die in § 31 Abs. 2 BauGB geforderte Würdigung nachbarlicher Interessen den Nachbarn ein Abwehrrecht vermittelt, richtet sich ausschließlich nach den Maßstäben des Gebots der Rücksichtnahme (BVerwG vom 8.7.1998, BauR 1998, 1206 ).
- VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081
Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem …
Ist hingegen - wie vorliegend - eine Abweichung von einer die Nachbarn (hier: die Antragsteller) nicht schützenden bauordnungsrechtlichen Norm zugelassen worden, richtet sich der Nachbarschutz ausschließlich nach den Leitlinien zum Rücksichtnahmegebot, das aufgrund der gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO gebotenen "Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange" auch Eingang in die bauordnungsrechtliche Prüfung findet (BayVGH, U.v. 16.7.1999 - 2 B 96.1048 - BayVBl. 2000, 532 = juris Rn. 19 m.w.N.;… Dhom/Simon in Busse/Kraus, BayBO, Stand: Februar 2021, Art. 63 Rn. 31 ff.;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 63 Rn. 32). - VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.544
Erfolgloses Nachbareilverfahren wegen Baugenehmigung und Befreiungen
Denn selbst wenn es sich um eine Regelung über von Art. 6 BayBO abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gem. Art. 91 Abs. 1 Nr. 5 BayBO 1998 (= Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO n.F.) handeln sollte, dienen solche Regelungen ebenfalls grundsätzlich nur dem öffentlichen Interesse und sind nicht dazu bestimmt, zumindest auch die Rechte Einzelner zu schützen, die nicht schon über die gesetzliche Regelung des Art. 6 BayBO (hierzu oben) vermittelt werden (BayVGH, U.v. 16.7.1999 - 2 B 96.1048 - BayVBl 1998, 532 = juris Rn. 16, B.v. 8.8.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 12;… Grünewald in Spannowsky/Manssen, Bauordnungsrecht Bayern - BeckOK, Stand: Jan. 2021, Art. 81 Rn. 148). - VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.545
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage mit …
Denn selbst wenn es sich um eine Regelung über von Art. 6 BayBO abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gem. Art. 91 Abs. 1 Nr. 5 BayBO 1998 (= Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO n.F.) handeln sollte, dienen solche Regelungen ebenfalls grundsätzlich nur dem öffentlichen Interesse und sind nicht dazu bestimmt, zumindest auch die Rechte Einzelner zu schützen, die nicht schon über die gesetzliche Regelung des Art. 6 BayBO (hierzu oben) vermittelt werden (BayVGH, U.v. 16.7.1999 - 2 B 96.1048 - BayVBl 1998, 532 = juris Rn. 16, B.v. 8.8.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 12;… Grünewald in Spannowsky/Manssen, Bauordnungsrecht Bayern - BeckOK, Stand: Jan. 2021, Art. 81 Rn. 148).
- VGH Bayern, 26.02.2014 - 2 ZB 14.101
Antrag auf Zulassung der Berufung; Befreiung; Atriumhaus; …
Die Wahl der falschen Rechtsgrundlage ist hier jedoch nachbarrechtlich nicht relevant, da insoweit bei einer Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO eine Nachbarrechtsverletzung ebenfalls nur in Betracht kommt, wenn von einer nachbarschützenden Festsetzung abgewichen werden soll (vgl. BayVGH, U.v. 16.7.1999 - 2 B 96.1048 - BayVBl 2000, 532), was hier gerade nicht der Fall ist. - OVG Bremen, 11.10.2023 - 1 B 104/23
Abweichung von Abstandsvorschriften; Gebot der Rücksichtnahme
Ob im Falle einer Abweichung von nicht nachbarschützenden Vorschriften des Bauordnungsrechts aus der auch hier geforderten Würdigung einem Nachbarn ein Abwehranspruch entsteht, richtet sich nach den Maßstäben des Gebots der Rücksichtnahme (vgl. BayVGH, Urt. v. 16.07.1999 - 2 B 96.1048, juris Rn. 19;… Stiel/Breyer, a.a.O., § 66 Rn. 43;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998 - 4 B 64.98, juris Rn. 5), wobei auf die hierzu entwickelten Leitlinien zum Rücksichtnahmegebot bei der Befreiung zurückgegriffen werden kann (…Dhom/Simon, a.a.O., Art. 63 Rn. 32). - VG Würzburg, 06.11.2012 - W 4 K 12.635
Baurechtliche Nachbarklage; Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen; …
Insoweit ist jedoch zu berücksichtigten, dass die Verhinderung einer unzumutbaren einmauernden oder erdrückenden Wirkung auch zum Regelungszweck der landesrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen gehört und daher mit Blick auf planungsrechtliche Anforderungen im Regelfall aus tatsächlichen Gründen das Rücksichtnahmegebot dann nicht verletzt ist, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden (BayVGH vom 24.3.2009 Az. 14 CS 08.3017; vom 16.7.1999 Az. 2 B 96.1048 - beide juris).Die Würdigung nachbarlicher Interessen ist im Fall nicht nachbarschützender Festsetzungen allein unter Heranziehung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme vorzunehmen (BayVGH vom 16.7.1999 Az. 2 B 96.1048; OVG des Saarlandes vom 5.7.2007 Az. 2 B 144/07 - beide juris).
- VGH Bayern, 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331 Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH v. 16.7.1999 BayVBl 2000, 532 m.w.N.).
- VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447
Nachbarschutz gegen Baugenehmigung
Ist hingegen eine Abweichung von einer die Nachbarn (hier: den Antragsteller) nicht schützenden bauordnungsrechtlichen Norm zugelassen worden, richtet sich der Nachbarschutz über die gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO geforderte "Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange" nach denselben Maßstäben bzw. Abwägungskriterien wie beim bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot (zum Ganzen vgl. BayVGH, U.v. 16.7.1999 - 2 B 96.1048 - BayVBl. 2000, 532 = juris Rn. 19;… B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - NVwZ-RR 2008, 84 = juris Rn. 17;… B.v. 26.4.2021 - 15 CS 21.1081 - juris Rn. 34 m.w.N.). - VG München, 12.02.2020 - M 29 K 18.3351
Nachbarklage wegen Abweichung von Abstandsflächenvorschriften
Die ortsrechtliche Vorschrift der Verordnung über die besonderen Siedlungsgebiete hat jedenfalls keinen nachbarschützenden Charakter (vgl. BayVGH v. 16.7.1999 - 2 B 96.1048 - juris, Rn. 16, zur mittlerweile für nichtig erklärten Regelung des § 2 Abs. 1 GVO über die Mindestabstandsflächen). - VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2449
Abweichung von den Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung
Ist hingegen eine Abweichung von einer die Nachbarn (hier: den Antragsteller) nicht schützenden bauordnungsrechtlichen Norm zugelassen worden, richtet sich der Nachbarschutz über die gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO geforderte "Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange" nach denselben Maßstäben bzw. Abwägungskriterien wie beim bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot (zum Ganzen vgl. BayVGH, U.v. 16.7.1999 - 2 B 96.1048 - BayVBl. 2000, 532 = juris Rn. 19;… B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - NVwZ-RR 2008, 84 = juris Rn. 17;… B.v. 26.4.2021 - 15 CS 21.1081 - juris Rn. 34 m.w.N.). - VG Würzburg, 15.07.2014 - W 4 K 13.1036
Baurechtliche Nachbarklage; fehlende Begründung einer Ermessensentscheidung; …
- VG Würzburg, 13.12.2013 - W 4 S 13.1090
Nachbarrechtsbehelf; Vorsitzendenentscheidung; fehlende Begründung einer …
- VG Würzburg, 09.04.2019 - W 5 S 19.189
Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage
- OVG Schleswig-Holstein, 20.07.2006 - 1 MB 13/06
- VG München, 08.12.2014 - M 8 K 13.2941
Befreiung von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren …
- VG Würzburg, 31.03.2015 - W 4 K 14.114
Erweiterung Wohngebäude mit Weinverkauf und Kelterhalle
- VG Würzburg, 14.10.2013 - W 4 S 13.939
Baugenehmigung; Befreiung von nicht drittschützenden Festsetzungen des …
- VG Würzburg, 30.04.2014 - W 4 S 14.328
Baugenehmigung; Nachbarrechtsbehelf; Neubau eines Mehrfamilienhauses; …
- VG München, 14.02.2012 - M 1 K 11.4154
Befreiung von einer Festsetzung (Stellplatz) in einem Bebauungsplan; …
- VG München, 06.07.2009 - M 8 K 08.5723
Keine nachbarschützende Wirkung einer vorderen Baulinie; Zulassung einer …
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