Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.07.2004 - 21 B 03.2631 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.07.2004 - 21 B 03.2631
- BVerwG, 28.01.2005 - 6 B 77.04
Papierfundstellen
- BayVBl 2005, 694
Wird zitiert von ... (13)
- VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition
Rn. 16 Soweit sich der Antragsteller auf das Urteil des Senats vom 21. Juli 2004 - 21 B 03.2631 -, BayVBl 2005, 649 bezieht, führt dies zu keiner anderen Beurteilung seiner waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. - VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen …
- OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07
Annahme der Unzuverlässigkeit bei besonders sorglosem Umgang mit Waffen und …
(Beschlüsse des Senats vom 12.6.2006 - 1 W 25/06 -, vom 21.11.2006 - 1 W 50/06 -, vom 24.10.2007 - 1 B 402/07 - und vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - BVerwG, Urteil vom 16.5.2007, NVwZ 2007, 1201 ff.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 21.7.2004 - 21 B 03.2631 -, BayVBl. 2005, 694 f.) Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in Bezug auf die Relevanz einer vor Inkrafttreten der Neuregelung erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung mit überzeugender Begründung ausgeführt, dass die Widerrufsvoraussetzungen seit dem Inkrafttreten des Waffengesetzes 2002 auch im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "die zur Versagung hätten führen müssen" nicht nach dem früheren, sondern nach dem derzeit geltenden Recht zu beurteilen seien.(BayVGH, Beschlüsse vom 19.3.1996 - 21 CS 95.3505 -, BayVBl. 1996, 534 f. und vom 11.6.2001 - 21 ZB 01.631 -, BayVBl. 2002, 673 f., sowie Urteil vom 21.7.2004, a.a.O.) Unter diesen Voraussetzungen brauchte die Behörde sich nicht auf die Anordnung von Maßnahmen zur künftigen Erfüllung der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung nach § 42 Abs. 2 WaffG 1976 i.V.m. Nr. 42.5 WaffVwV zu beschränken, sondern war wegen des besonders sorglosen Umgangs mit Waffen und Munition berechtigt, auf die Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG 1976 zu schließen und eine vor dem Fehlverhalten erteilte Waffenbesitzkarte zu widerrufen.
- VG Augsburg, 19.10.2012 - Au 4 K 12.508
Widerruf Waffenbesitzkarten und Schießstanderlaubnis; Waffenrechtlich …
Maßgeblich hierbei ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BayVGH vom 21.7.2004, Az. 21 B 03.2631, BayVBl 2005, 694, juris - Orientierungssatz 1), so dass der mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 vorgetragene Sachverhalt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides hier keine Rolle spielt. - VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 4 S 08.1855
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; persönliche Eignung; Verweigerung einer …
Aus dem Umstand heraus, dass diese Waffe bis zum heutigen Tag nicht aufgefunden werden konnte, kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass die Antragstellerin auch künftig keine hinreichende Gewähr für einen zuverlässigen Umgang mit den Waffen bietet (vgl. BayVGH vom 21.7.2004, BayVBl 2005, 694, 695 f.). - VG Ansbach, 16.12.2009 - AN 15 K 09.01147
Widerruf von Waffenbesitzkarten
Die Prognose nicht sorgfältiger Verwahrung von Munition oder der Überlassung von Munition an nicht berechtigte Personen trägt allein schon die Rechtsfolge fehlender Zuverlässigkeit, weil es nach dem eindeutigen Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG ausreicht, wenn sich die Verhaltensprognosen entweder auf Waffen oder auf Munition beziehen (vgl. zur Prognose allein in Bezug auf Munition BayVGH, Urteil vom 21.7.2004, BayVBl 2005, 694). - VG Bayreuth, 27.10.2023 - B 1 S 23.820
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen absoluter Unzuverlässigkeit bei …
Rn. 30 § 13 Abs. 9 AWaffV, welchen der Antragsteller ins Feld führen lässt, betrifft schon dem Wortlaut nach die vorübergehende Aufbewahrung von Waffen oder Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, d.h. während Transporten etc. Die ungesicherte Aufbewahrung im Küchenschrank bzw. Bettkasten des Schlafsofas oder im Anorak in einer augenscheinlich unbewohnten Wohnung ohne Beaufsichtigung entspricht in keiner Weise den insoweit geforderten besonderen Sorgfaltspflichten (…vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 - juris Rn. 13;… BayVGH, B.v. 4.11.2015 - 21 CS 15.2023 - juris Rn. 11: "Daraus ergibt sich, dass Waffen und Munition grundsätzlich nur dann unbeaufsichtigt bleiben dürfen, wenn sie in einem sicheren Behältnis verwahrt werden. Ist dies nicht der Fall, ist eine Beaufsichtigung sicherzustellen"; BayVGH, U.v. 21.7.2004 - 21 B 03.2631 - juris LS 2: "Ein besonders sorgloser Umgang mit Waffen oder Munition auch in einem Einzelfall kann hinreichende Anhaltspunkte für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bieten (Hier: Aufbewahrung von Munition in einem unverschlossenen Schrank)"). - VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 4 S 11.793
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf der Waffenbesitzkarte
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich waffenrechtlicher Verfügungen ist zudem jeweils der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BayVGH vom 21.07.2004, Az. 21 B 03.2631, BayVBl. 2005, 694; BVerwG vom 17.12.1991, GewArch 1992, 159; BVerwG vom 24.06.1992, GewArch 1992, 359 und BVerwG vom 04.09.1995, BayVBl. 1996, 313), so dass das vom Antragstellervertreter angekündigte weitere Gutachten allenfalls im Rahmen einer Neuerteilung der Erlaubnisse Berücksichtigung finden kann. - VG Augsburg, 23.08.2012 - Au 4 S 12.1035
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht ordnungsgemäße Verwahrung über langen …
Da für die Rechtmäßigkeit der Widerrufsverfügung auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (BayVGH vom 21.7.2004, Az. 21 B 03.2631, juris - Orientierungssatz 1), ist die Vorlage eines Nachweises im gerichtlichen Verfahren nicht mehr rechtzeitig. - VG Augsburg, 05.10.2012 - Au 4 K 12.1034
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht ordnungsgemäße Verwahrung über langen …
Da für die Rechtmäßigkeit der Widerrufsverfügung auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (BayVGH vom 21.7.2004, Az. 21 B 03.2631, juris - Orientierungssatz 1), ist die Vorlage eines Nachweises im gerichtlichen Verfahren nicht mehr rechtzeitig. - VG München, 13.06.2012 - M 7 S 11.4836
- VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.443
- VG München, 01.04.2011 - M 7 S 11.970
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