Rechtsprechung
| VG München, 07.07.2010 - M 5 E 10.2428 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayVBl 2011, 121
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
Aktualität von dienstlichen Beurteilungen
Auszug aus VG München, 07.07.2010 - M 5 E 10.2428
Zwar entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BayVGH vom 8.3.2010, Az.: 3 CE 09.3208 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), dass in zeitlicher Hinsicht - nämlich bezüglich der erforderlichen Aktualität einer dienstlichen Beurteilung - im Hinblick auf eine Zeitspanne zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und der Auswahlentscheidung ein durchgreifender Mangel nur deswegen zu verneinen ist, weil wegen Fehlens anderer vorgetragener bzw. aus den Akten ersichtlicher Umstände davon ausgegangen werden kann, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht relevant verändert hat und der Dienstherr dies auch seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat.Sonst würde das System der periodischen Beurteilungen, die eine möglichst weitgehende Objektivität sichern soll, ausgehöhlt (BayVGH vom 8.3.2010 a.a.O.).
Nach Ablauf des Regelbeurteilungszeitraums (hier im Jahr 2007 bzw. 2008) kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht relevant verändert hat (so BayVGH vom 8.3.2010 a.a.O.).
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
Auszug aus VG München, 07.07.2010 - M 5 E 10.2428
Rn. 24 Gemessen an diesen Grundsätzen hat der Antragsteller eine Verletzung seines Bewerberverfahrensanspruchs durch die angegriffene Auswahlentscheidung des Antragsgegners zu Gunsten des Beigeladenen glaubhaft gemacht, weil diese Entscheidung sich nach dem gegenwärtigen Sachstand aufgrund einer dem Anordnungsverfahren gemäßen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. zum Prüfungsmaßstab: BVerfG vom 24.9.2002, Az.: 2 BvR 857.02, DVBl 2002, 1633) als fehlerhaft erweist. - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85
Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …
Auszug aus VG München, 07.07.2010 - M 5 E 10.2428
Nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung (BVerwG vom 25.8.1988, BVerwGE 80, 127; VG München vom 19.8.2008, Az.: M 5 E 08.2591 m.w.N.) ist mit der endgültigen anderweitigen Besetzung einer Stelle das Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen mit der Folge, dass dem Begehren des Antragstellers, ihm den Dienstposten zu übertragen, nicht mehr entsprochen werden könnte, weil der Antragsgegner die Stellenbesetzung mit dem Beigeladenen nicht mehr rückgängig machen könnte. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01
Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines …
Auszug aus VG München, 07.07.2010 - M 5 E 10.2428
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen stellt bei Regelbeurteilungen auf einen Zeitraum von drei Jahren bezogen auf den Beurteilungszeitraum ab, um auch aktuell noch ein hinreichend verlässliches Leistungs- und Befähigungsbild der Bewerber zu erhalten (OVG NRW vom 19.9.2001, NVwZ-RR 2002, 594;… BayVGH a.a.O. m.w.N.). - VG München, 10.05.2010 - M 5 E 10.1068
Einstweilige Anordnung; Stellenbesetzung; Abordnung auf streitgegenständliche …
Auszug aus VG München, 07.07.2010 - M 5 E 10.2428
Dies gilt nicht nur vor dem Hintergrund, dass die dienstlichen Beurteilungen mittlerweile sechs bzw. sieben Jahre zurückliegen, sondern auch deshalb, weil sowohl der Antragsteller als auch der Beigeladene mittlerweile befördert worden sind (vgl. dazu: VG München vom 10.5.2010, Az.: M 5 E 10.1068).
- VG München, 16.06.2014 - M 5 E 14.1291
Dienstpostenbesetzung; Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof; Dienstliche …
Diese im Beamtenrecht entwickelten Grundsätze gelten uneingeschränkt auch im Richterrecht (…vgl. BayVGH. B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 27 ff.; VG München, B.v. 7.7.2010 - M 5 E 10.2428 - BayVBl. 2011, 121).Solche ad-hoc-Beurteilungen sind ihrer Natur nach besonders geeignet festzustellen, ob bzw. wie gut ein Beamter für ein bestimmtes Amt im konkret-funktionellen Sinn nach dessen Anforderungsprofil geeignet ist (…BayVerfGH, E.v. 4.7.2005 - Vf. 85-VI-02 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 20.9.2002 - 3 CE 02.2056 - juris Rn. 38;… OVG NRW, B.v. 15.4.2014 - 1 B 29/14 - juris Rn. 5 ff.; vgl. VG München, B.v. 7.7.2010 - M 5 E 10.2428 - BayVBl. 2011, 121).
- VG München, 17.10.2014 - M 5 E 14.3188
Dienstpostenbesetzung; Direktor eines Amtsgerichts; dienstliche Beurteilung; …
Solche ad-hoc-Beurteilungen sind ihrer Natur nach besonders geeignet festzustellen, ob bzw. wie gut ein Beamter für ein bestimmtes Amt im konkret-funktionellen Sinn nach dessen Anforderungsprofil geeignet ist (…BayVerfGH, E.v. 4.7.2005 - Vf. 85-VI-02 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 20.9.2002 - 3 CE 02.2056 - juris, Rn. 38;… OVG NRW, B.v. 15.4.2014 - 1 B 29/14 - juris Rn. 5 ff.; vgl. VG München, B.v. 7.7.2010 - M 5 E 10.2428 - BayVBl. 2011, 121; B.v. 16.6.2014 - M 5 E 14.1291 - juris). - VG Augsburg, 23.12.2011 - Au 2 E 11.1633
Liegt für einen Bewerber keine aktuelle Beurteilung vor, ist der Dienstherr …
Existiert für einen Bewerber keine aktuelle Beurteilung, muss der die Auswahl vornehmende Dienstherr folglich darauf hinwirken, dass Anlassbeurteilungen erstellt werden (VGH BW vom 4.6.2009 Az. 4 S 213/09 RdNr. 10; SächsOVG vom 16.12.2008 Az. 2 B 350/08 RdNr. 7; vom 13.9.2006 Az. 3 BS 111/06 RdNr. 9; VG München vom 7.7.2010 Az. M 5 E 10.2428 RdNr. 28; VG Lüneburg vom 20.2.2006 Az. 1 B 68/05 RdNr. 14).
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