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   BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 849/94   

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https://dejure.org/1995,31041
BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 849/94 (https://dejure.org/1995,31041)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1995 - 2 AZR 849/94 (https://dejure.org/1995,31041)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 2 AZR 849/94 (https://dejure.org/1995,31041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen eines grippalen Infekts - Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Vortäuschung einer Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 1995, 30923615
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 849/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B I c cc der Gründe) ist es nach der Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Sache des Arbeitnehmers, neben der Art seiner Krankheit im einzelnen darzulegen, welche Verhaltensmaßregeln der Arzt gegeben hat und welche Medikamente z.B. bewirkt haben, daß der Arbeitnehmer zwar immer noch nicht die geschuldete Arbeit bei seinem Arbeitgeber verrichten konnte, wohl aber die Arbeit, die er anderweitig tatsächlich verrichtet hat.

    Das Landesarbeitsgericht wird je nach dem weiteren Vorbringen der Parteien den Sachverhalt weiter aufzuklären und neu zu beurteilen haben, wobei nochmals auf das genannte Senatsurteil vom 26. August 1993 (a.a.O.) hinzuweisen ist.

  • LAG Hamm, 14.08.2015 - 10 Sa 156/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnis bei Androhung der

    Bei ausreichender Substantiierung ist es sodann Sache des Arbeitgebers, den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers, dem es obliegt, die ihn behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, zu widerlegen (vgl. BAG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 07. Dezember 1995 - 2 AZR 849/94 -, juris; vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 -, a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 09. April 2008 - 18 Sa 1938/07 - juris; Hess. LAG, Urteil vom 20. März 2012 - 19 Sa 1020/11 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Oktober 2013 - 6 Sa 188/13 - juris).
  • LAG Hamm, 13.03.2015 - 1 Sa 1534/14

    Fristlose Kündigung, Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,

    Der täuschende Arbeitnehmer verwirklicht regelmäßig den Straftatbestand des Betrugs oder versucht dies zumindest, weil er den Arbeitgeber über das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit täuscht oder täuschen will, um diesen zu veranlassen, ihm Entgeltfortzahlung zu gewähren, auf die er keinen Anspruch hat (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 - juris; BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - juris; 07.12.1995 - 2 AZR 849/94 - juris; LAG Hamm 16.11.2011 - 10 Sa 884/11 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 08.10.2013 - 6 Sa 188/13 - juris; 11.07.2013 - 10 Sa 100/13 - juris; 12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - juris).

    Bei ausreichender Substantiiertung ist es sodann Sache des Arbeitgebers, den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers, dem es obliegt, die ihn behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, zu widerlegen (vgl. BAG 07.12.1995 - 2 AZR 849/94 - juris; 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - juris; LAG Hamm 09.04.2008 - 18 Sa 1938/07 - juris; Hessisches Landesarbeitsgericht 20.03.2012 - 19 Sa 1020/11- juris; LAG Rheinland-Pfalz 08.10.2013 - 6 Sa 188/13 - juris; 12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - juris).

  • LAG Köln, 10.12.2020 - 8 Sa 491/20

    Außerordentliche Kündigung; Verdachtskündigung; vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

    Bei ausreichender Substantiierung ist es sodann Sache des Arbeitgebers, den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers, dem es obliegt, die ihn behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, zu widerlegen (vgl. BAG 07.12.1995 - 2 AZR 849/94; 26.08.1993 - 2 AZR 154/93; LAG Hamm 13.03.2015 - 1 Sa 1534/14 - mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 7 Sa 672/14

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens von Arbeitsunfähigkeit

    Es ist in derartigen Fällen auch stets zu prüfen, ob die Umstände, die den Beweiswert des ärztlichen Attests erschüttern, nicht als so gravierend anzusehen sind, dass sie ein starkes Indiz für die Behauptung des Arbeitgebers darstellen, die Krankheit sei nur vorgetäuscht gewesen, so dass der Arbeitnehmer dieses Indiz entkräften muss (BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63, 64 f.; Urteil vom 7. Dezember 1995 - 2 AZR 849/94 - BeckRS 1995, 30923615; Urteil vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564, 566 f.; LAG RhPf, Urt. vom 6. Juni 2013 - 10 Sa 17/13 - BeckRS 2013, 71096 m. w. N.; LAG Hamm, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 Sa 1550/97 - BeckRS 1998, 30460861).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2002 - 5 Sa 299b/02

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit

    Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer eine Krankheit lediglich vortäuscht und sich eine dementsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschleicht (BAG, Urt. v. 07.12.1995 - 2 AZR 849/94, zit. n. juris; LAG Berlin, Urt. v. 01.11.2000 - 13 Sa 1746/00 -, NZA-RR 2001, 470 ff.; LAG Kiel, Urt. v. 03.11.1997 - 2 Sa 373/97 - LAG Frankfurt, Urt. v. 07.08.1997 - 12 Sa 297/97 -, zit. n. juris; ArbG Berlin, Urt. v. 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00 -, NZA-RR 2001, 527 ff.).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - der sich die Kammer anschließt - ist es nach der Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Sache des Arbeitnehmers, nach der Art seiner Krankheit im Einzelnen darzulegen, welche Verhaltensmaßregeln der Arzt gegeben hat und welche Medikamente z.B. bewirkt haben, dass der Arbeitnehmer zwar immer noch nicht die geschuldete Arbeit bei dem Arbeitgeber verrichten konnte, wohl aber eine Urlaubsreise antreten konnte (BAG, Urt. v. 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 -, AP Nr. 112 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 07.12.1995, aaO.).

  • LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 Sa 597/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit -

    Bleibt ein Arbeitnehmer der Arbeit unter Vortäuschung einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit fern, so ist dieses Verhalten an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu rechtfertigen (BAG vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB; BAG vom 07.12.1995 - 2 AZR 849/94).
  • ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2004 - 2 Ca 4896/03

    Arbeitszeiten - betrügerischen Manipulation - Kündigung

    Ihn trifft ferner die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die die Handlung des Arbeitnehmers als gerechtfertigt erscheinen lassen (BAG vom 31.05.1990 - 2 AZR 535/89 - RzK I 10 h Nr. 28; BAG vom 19.12.1991 - 2 AZR 367/91 - RzK I 6 a Nr. 82; BAG vom 23.09.1992 - 2 AZR 199/92 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr: 44; BAG vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB; BAG vom 07.12.1995 - 2 AZR 849/94 - RzK I 10 h Nr. 37).
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