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   KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01   

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https://dejure.org/2002,6133
KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01 (https://dejure.org/2002,6133)
KG, Entscheidung vom 09.09.2002 - 12 U 26/01 (https://dejure.org/2002,6133)
KG, Entscheidung vom 09. September 2002 - 12 U 26/01 (https://dejure.org/2002,6133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 5 Abs. 4 Nr. 1 § 9 Abs. 1, 5
    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen auf ein Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 567
  • VersR 2003, 875 (Ls.)
  • BeckRS 2002, 7774
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86

    Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01
    Darüber hinaus hatte sie, da sie auf ein Grundstück gelangen wollte, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 9 Abs. 5 StVO ; vgl. BGH, VRS 31, 219, 222; KG, VRS 62, 95, 96; KG, NJW-RR 1987, 1251 = VerkMitt 1987, 93).

    Wegen der besonderen Sorgfaltspflicht haftet derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Verkehrsteilnehmer zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeuges angerechnet wird (KG, NJW-RR 1987, 1251; KG, Urteile vom 31. Oktober 1994 - 22 U 4618/93 - 13. Januar 1997 - 12 U 7147/95 -).

    Eine unklare Verkehrslage ist gegeben, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden kann (Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, StVO § 5 Rdn. 34) oder wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird (KG, NJW-RR 1987, 1251).

    Dagegen fehlt eine unklare Verkehrslage i. S. des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO , wenn der Abbieger ohne Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger nicht einmal langsam fährt, sondern nur eine verzögerliche Fahrweise vorliegt (KG, Urteil vom 28. Juni 1984 - 12 U 6321/83 -), oder wenn der Abbieger zuvor langsam fährt, aber sich kaum zur Mitte hin eingeordnet hat (KG, NJW-RR 1987, 1251, 1252; vgl. ferner KG, Urteil vom 27. November 1995 - 12 U 4774/94 - Hentschel, aaO., § 5 Rdn. 35).

    Wenn der Abbieger alle Sorgfalt außer Acht lässt, hat er den Schaden des Überholenden in voller Höhe zu ersetzen (vgl. KG, NJW-RR 1987, 1251).

  • KG, 04.03.1993 - 12 U 1788/92

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen im Kreuzungsbereich

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01
    Kommt es zwischen ihm und einem überholenden Verkehrsteilnehmer zu einem Unfall, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der nach links abbiegende Fahrzeugführer die ihm nach § 9 Abs. 1 und Abs. 5 StVO obliegende gesteigerte Sorgfaltspflicht verletzt hat (KG, NZV 1993, 272 = VerkMitt 1993, 59 Nr. 78; KG, Urteil vom 13. April 1995 - 12 U 3117/93 -).

    So kann der Anscheinsbeweis durch den Nachweis entkräft und eine Mithaftung begründet sein, wenn der Überholende bei unklarer Verkehrslage überholt und damit gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO verstößt (KG, NZV 1993, 272 ).

    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte (KG, NZV 1993, 272 ) und dem überholenden Verkehrsteilnehmer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG, VerkMitt 1995, 38 = NZV 1995, 359 ; KG, Urteil vom 13. Januar 1997 - 12 U 7147/95 -).

    Der Anspruch des Überholenden kann sich auf 1/3 (KG, NZV 1993, 272 ) oder sogar auf 1/4 (KG, VerkMitt 1995, 92 ) verringern, wenn der Abbieger blinkt, sich zur Mitte einordnet (§§ 9 Abs. 1 Satz 1 StVO ), er aber die letzte Rückschau versäumt und in dieser Situation (§ 5 Abs. 7 StVO ) nur rechts hätte überholt werden dürfen.

  • KG, 05.10.1981 - 12 U 1308/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01
    Darüber hinaus hatte sie, da sie auf ein Grundstück gelangen wollte, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 9 Abs. 5 StVO ; vgl. BGH, VRS 31, 219, 222; KG, VRS 62, 95, 96; KG, NJW-RR 1987, 1251 = VerkMitt 1987, 93).

    Eine unklare Verkehrslage kommt auch in Betracht, wenn das vorausfahrende Fahrzeug so langsam fährt; dass mit seinem Abbiegen nach links in eine dort befindliche Straße zu rechnen ist (KG, VersR 1982, 374 ).

  • KG, 30.01.1995 - 12 U 2820/93

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier eine Fahrzeugkolonne überholender

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01
    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte (KG, NZV 1993, 272 ) und dem überholenden Verkehrsteilnehmer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG, VerkMitt 1995, 38 = NZV 1995, 359 ; KG, Urteil vom 13. Januar 1997 - 12 U 7147/95 -).
  • KG, 29.10.1984 - 12 U 732/84
    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01
    Der nach links in eine Grundstückseinfahrt Abbiegende kann den gegen ihn sprechenden Beweis des ersten Anscheins entkräften, indem er einen abweichenden Geschehensablauf nachweist (BGH, DAR 1984, 85; KG, DAR 1975, 331; VerkMitt 1985, 26 ; KG, Urteil vom 13. Januar 1997 - 12 U 7147/95 -).
  • KG, 07.11.1994 - 12 U 1156/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01
    Der Anspruch des Überholenden kann sich auf 1/3 (KG, NZV 1993, 272 ) oder sogar auf 1/4 (KG, VerkMitt 1995, 92 ) verringern, wenn der Abbieger blinkt, sich zur Mitte einordnet (§§ 9 Abs. 1 Satz 1 StVO ), er aber die letzte Rückschau versäumt und in dieser Situation (§ 5 Abs. 7 StVO ) nur rechts hätte überholt werden dürfen.
  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem

    Diese Feststellungen des Erstgerichts sind rechtsfehlerfrei und stehen in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (Senat, Urt. v. 25.04.2014 - 10 U 1886/13 [juris 4]; OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2013 - 9 U 191/12 [BeckRS 2013, 18082]; KG, Beschl. v. 12.07.2010 - 12 U 177/09 [BeckRS 2010, 22692]; KG, Urteil vom 09.09.2002 - 12 U 26/01 [BeckRS 2002, 07774]; BGH NJW-RR 1986, 384: "für einen Zusammenstoß des wendenden Fahrzeugs mit dem Gegenverkehr"; Senat, Urt. v. 25.10.2013 - 10 U 964/13 [juris]; v. 13.12.2013 - 10 U 2372/13 [juris]; v. 14.02.2014 - 10 U 3074/13 [juris], je für einen Auffahrunfall).

    Der Anscheinsbeweis für verkehrs- und sorgfaltswidriges Abbiegen entfällt nicht aufgrund der bloßen Behauptung, die notwendige Sorgfalt sei gerade beachtet worden (Senat, Urt. v. 16.05.2008 - 10 U 1748/08 [juris]; KG, Urteil vom 09.09.2002 - 12 U 26/01 [BeckRS 2002, 07774]).

  • OLG Hamm, 14.06.2018 - 4 RBs 174/18

    Überholen bei unklarer Verkehrslage in Verbindung mit Langsamfahren des

    Das gilt auch dann, wenn sich der Überholbereich in einem Kreuzungs- oder Einmündungsbereich befindet und das vorausfahrende Fahrzeug in diesem Bereich langsamer fährt (KG Berlin, Urt. v. 09.09.2002 - 12 U 26/01 - juris m.w.N.; OLG Koblenz, Urt. v. 26.01.2004 - - 12 U 1439/02 - juris; OLG Nürnberg VersR 2003, 259 f.; König in: Hentschel/u.a., Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 5 Rdn. 35 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 86/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Ein Beweis des ersten Anscheins greift hier aber schon deshalb nicht ein, weil die Beklagte zu 2. trotz Überholverbots (und bei unklarer Verkehrslage) einen Überholvorgang eingeleitet hatte (vgl. z.B. KG, 09.02.2002, 12 U 26/01).
  • KG, 20.12.2010 - 12 U 70/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen zwei nacheinander fahrenden

    Unklar ist die Verkehrslage, wenn mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf (st. Rspr., KG, Urteil vom 2. September 2010 - 22 U 9/10 - Urteil vom Urteil vom 9. Februar 2002 - 12 U 26/01 - NZV 2002, 567 = DAR 2002 558; vgl. auch Hentschel, aaO, § 5 Rn 34 m. w. N.).
  • AG Bergisch Gladbach, 29.07.2016 - 63 C 508/15

    Haftungsverteilung beim Linksabbiegen in ein Grundstück

    Im Rahmen des § 9 Abs. 1 und Abs. 5 StVO spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den nach links auf ein Grundstück abbiegenden Kraftfahrer; kommt es zwischen ihm und einem überholenden Kfz zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kraftfahrzeugführer die ihm nach § 9 Abs. 1, 5 StVO obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten verletzt hat (KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09 -, Rn. 16, juris; KG Berlin, Urteil vom 09. September 2002 - 12 U 26/01 -, Rn. 6, juris; jew. m.w.N.).

    Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten beim Abbiegen haftet derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs angerechnet wird (KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09 -, Rn. 22, juris; KG Berlin, Urteil vom 09. September 2002 - 12 U 26/01 -, Rn. 6, juris; jew. m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist auch bei Anwendung des gegen den Linksabbiegenden streitenden Anscheinsbeweises eine Mithaftung begründet (KG Berlin, Urteil vom 09. September 2002 - 12 U 26/01 -, Rn. 8, juris).

  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 12 W 40/09

    Prozesskostenhilfebewilligung für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall,

    Es kann dahinstehen, ob ein Anscheinsbeweis für einen Verkehrsverstoß des Linksabbiegers anzunehmen ist, wenn es zur Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Verkehrsteilnehmer kommt (so KG NZV 2005, S. 413; NZV 2002, S. 567; OLG Oldenburg VersR 1974, S. 762; OLG Nürnberg r+s 1983, S. 35: für den Fall des Abbiegens in ein Grundstück, nicht aber in einen Feldweg; OLG Naumburg VersR 2009, S. 373: auch beim Abbiegen in einen Feldweg; Brandenburgisches OLG - 14. Zivilsenat - VRS 106, S. 18: nur wenn der Linksabbieger den linken Fahrtrichtungsanzeiger nicht betätigt hat; vgl. auch Senat, Urteil vom 16.07.2009, Az. 12 U 234/08).
  • OLG Oldenburg, 30.07.2020 - 14 U 13/18

    Verkehrsunfall auf Feldweg bei Linksabbieger mit überholendem Kraftfahrzeug

    Eine - hier unstreitige - Geschwindigkeitsreduktion des Vorausfahrenden allein genügt nach ständiger Rechtsprechung nicht, um eine unklare Verkehrslage zu begründen (KG Berlin, Urteil vom 04. Juni 1987 - 12 U 4540/86 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09 -, Rn. 28, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Oktober 2016 - 7 U 152/16 -, Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.03.2015 - 4 U 187/13 = BeckRS 2015, 8438; OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 106/08 = NZV 2009, 227 [228]; KG, Urteil vom 09.09.2002 - 12 U 26/01 = NZV 2002, 567a).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 134/08

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall: Abwägung der Verursachungs-

    Eine unklare Verkehrslage und damit eine Verletzung von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist anzunehmen, wenn nach allen Umständen mit einem ungefährdeten Überholen nicht gerechnet werden kann oder sich nicht sicher beurteilen lässt, was der übrige Verkehr sogleich tun werde (KG NZV 2002, S. 567; Hentschel, a.a.O., § 5 StVO, Rn. 34).
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