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LAG Köln, 12.04.2010 - 2 Sa 819/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Folgekündigung bei vorsätzlich unwahrer Sachverhaltsdarstellung im Eilverfahren zur Weiterbeschäftigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Folgekündigung bei vorsätzlich unwahrer Sachverhaltsdarstellung im Eilverfahren zur Weiterbeschäftigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 14.05.2009 - 4 Ca 8825/08
- LAG Köln, 12.04.2010 - 2 Sa 819/09
Papierfundstellen
- BeckRS 2010, 71282
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
Außerordentliche fristlose Kündigung - Titular-Geschäftsführer - …
Der Kläger hat sich insoweit über seinen vertraglichen Anspruch auf ein pauschales "Tagegeld" hinaus keine Aufwendungen erstatten lassen, die er in Wirklichkeit nicht getätigt hatte (vgl. dazu LAG Köln 12. April 2010 - 2 Sa 819/09 - BeckRS 2010, 71282). - LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12
Verhaltensbedingte Kündigung, Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung
a) Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, die eine unwahre Sachverhaltsdarstellung enthält, im Prozess gegen den Arbeitgeber ist grundsätzlich geeignet, einen (verhaltensbedingten) Kündigungsgrund darzustellen (LAG B-Stadt, Urteil vom 123.04.2010 - 2 Sa 819/09, Juris; ähnlich LAG BerlinBrandenburg, Urteil vom 05.03.2007 - 10 Sa 2109/06, Juris).