Rechtsprechung
BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 12/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 558 BGB, § 5 WoBindG
Mieterhöhung der Wohnraum: Pflicht zur Angabe von Fördermitteln für Modernisierungsmaßnahmen im Mieterhöhungsverlangen und Mieterhöhung trotz Nachweises eines Wohnberechtigungsscheins - rechtsprechung-im-internet.de
§ 558 BGB, § 5 WoBindG
Mieterhöhung der Wohnraum: Pflicht zur Angabe von Fördermitteln für Modernisierungsmaßnahmen im Mieterhöhungsverlangen und Mieterhöhung trotz Nachweises eines Wohnberechtigungsscheins - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustimmung zu einer auf den Mietspiegel des Landes Berlin (2007) gestützen Erhöhung der monatlichen Miete; Anforderungen an die hinreichende Begründung einer Mieterhöhungserklärung i.S.d. § 558a BGB; Nichtangabe der Förderungsmittel des Landes Berlin in einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Angabe von Drittmitteln im Mieterhöhungsverlangen; maßgeblicher im Förderungsvertrag angegebener Förderungszweck; Kürzungsbetrag; Modernisierung; Wohnberechtigungsschein
- rewis.io
Mieterhöhung der Wohnraum: Pflicht zur Angabe von Fördermitteln für Modernisierungsmaßnahmen im Mieterhöhungsverlangen und Mieterhöhung trotz Nachweises eines Wohnberechtigungsscheins
- ra.de
- rewis.io
Mieterhöhung der Wohnraum: Pflicht zur Angabe von Fördermitteln für Modernisierungsmaßnahmen im Mieterhöhungsverlangen und Mieterhöhung trotz Nachweises eines Wohnberechtigungsscheins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 558a
Zustimmung zu einer auf den Mietspiegel des Landes Berlin (2007) gestützen Erhöhung der monatlichen Miete; Anforderungen an die hinreichende Begründung einer Mieterhöhungserklärung i.S.d. § 558a BGB; Nichtangabe der Förderungsmittel des Landes Berlin in einer ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnraummietrecht - Fördermittel in Mieterhöhungsverlangen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Zustimmung zur Mieterhöhung entfällt nicht bei Besitz eines Wohnberechtigungsscheins
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhung: Anrechnung von Fördermitteln und Bedeutung eines Wohnberechtigungsscheins (IMR 2011, 134)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 23.02.2009 - 103 C 115/08
- LG Berlin, 20.11.2009 - 63 S 159/09
- BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 12/10
Papierfundstellen
- NZM 2011, 311
- BeckRS 2011, 3876
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von …
Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 12/10
Rechtsirrig meint das Berufungsgericht jedoch, § 1 des Förderungsvertrages entnehmen zu können, dass die Zuschüsse (auch) der Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen dienen sollten, hingegen die Regelung in § 4 Abs. 7 des Förderungsvertrages, wonach die Fördermittel ausschließlich zur Deckung unrentierlicher Kosten für Instandsetzungsarbeiten bestimmt seien, allein den Zweck verfolge, den Vermieter von der Anrechnung der Drittmittel bei Mieterhöhungen freizustellen (vgl. für einen gleich gelagerten Fall Senatsurteil vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10, zur Veröffentlichung bestimmt, zu einer wortgleichen Vertragsbestimmung ).Damit betrafen die Zuschüsse ausschließlich Instandsetzungsmaßnahmen; hierfür gewährte Drittmittel führen jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu einer Kürzung der neu verlangten Miete (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2011, aaO).
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 11.11.2009 - 100 C 260/09
Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 12/10
Die öffentliche Förderung durch die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheins nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz an den Mieter hat nicht zur Folge, dass die Zustimmung zu einer höheren Miete bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 558 BGB verweigert werden könnte (AG Pankow-Weißensee, GE 2009, 1629 f.).
- OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12
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Die Grundsätze der Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH GRUR 1996, 812 f - "Unterlassungsurteil gegen Sicherheitsleistung"; GRUR 1997, 741 f - "Chinaherde"; GRUR 2004, 958 - "Verwarnung aus Kennzeichenrecht"), nach der eine ungerechtfertigte Schutzrechtsverwarnung regelmäßig rechtswidrig ist und Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB auslösen kann, bleiben nach der Entscheidung des großen Senats des BGH vom 15.7.2005 (GRUR 2005, 882 - "Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung") zwar bei Bestand (vgl. BGH GRUR 2006, 219, Rz 14 - "Detektionseinrichtung II"), lassen sich aber nicht auf Abmahnungen wegen wettbewerbsrechtlicher Ansprüche übertragen, weil mit diesen die mit der Schutzrechtsverwarnung typischerweise verbundenen weitreichenden Beeinträchtigungen regelmäßig nicht einhergehen (vgl. BGH GRUR 2011, 152. Rz 63 - "Kinderhochstühle im Internet" und Entscheidung vom 20.1.2011 BeckRS 2011, 03876;… Bornkamm , a.a.O., § 12, Rz 1.70 und 1.72).