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   BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11   

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https://dejure.org/2011,10772
BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11 (https://dejure.org/2011,10772)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2011 - 3 StR 193/11 (https://dejure.org/2011,10772)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2011 - 3 StR 193/11 (https://dejure.org/2011,10772)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 21576
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.03.1998 - 4 StR 663/97

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung - Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1985, 1565; NStZ-RR 1998, 233; NStZ 2003, 366 (Rn. 5); 2005, 262 f.; Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09 (BGHR StGB § 232 Konkurrenzen 1)).

    Bei einem derartigen zeitgleichen und wechselweisen Vorgehen, bei dem die Tatbeiträge sich gegenseitig ergänzen, wäre eine Aufspaltung des eng zusammengehörenden Geschehens mit den genannten Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544; 1998, 72; NStZ-RR 1998, 233).

  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1985, 1565; NStZ-RR 1998, 233; NStZ 2003, 366 (Rn. 5); 2005, 262 f.; Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09 (BGHR StGB § 232 Konkurrenzen 1)).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1985, 1565; NStZ-RR 1998, 233; NStZ 2003, 366 (Rn. 5); 2005, 262 f.; Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09 (BGHR StGB § 232 Konkurrenzen 1)).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 149/02

    Tateinheit (Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1985, 1565; NStZ-RR 1998, 233; NStZ 2003, 366 (Rn. 5); 2005, 262 f.; Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09 (BGHR StGB § 232 Konkurrenzen 1)).
  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1985, 1565; NStZ-RR 1998, 233; NStZ 2003, 366 (Rn. 5); 2005, 262 f.; Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09 (BGHR StGB § 232 Konkurrenzen 1)).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11
    Bei einem derartigen zeitgleichen und wechselweisen Vorgehen, bei dem die Tatbeiträge sich gegenseitig ergänzen, wäre eine Aufspaltung des eng zusammengehörenden Geschehens mit den genannten Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544; 1998, 72; NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11
    Bei einem derartigen zeitgleichen und wechselweisen Vorgehen, bei dem die Tatbeiträge sich gegenseitig ergänzen, wäre eine Aufspaltung des eng zusammengehörenden Geschehens mit den genannten Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544; 1998, 72; NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 14.02.1990 - 2 StR 34/90

    Höchstpersönliche Rechtsgüter - Verletzungsakt - Tat - Zusammenhängende Aktionen

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11
    Bei einem derartigen zeitgleichen und wechselweisen Vorgehen, bei dem die Tatbeiträge sich gegenseitig ergänzen, wäre eine Aufspaltung des eng zusammengehörenden Geschehens mit den genannten Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544; 1998, 72; NStZ-RR 1998, 233).
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