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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2014 - 7 D 10039/14.OVG   

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https://dejure.org/2014,4978
OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2014 - 7 D 10039/14.OVG (https://dejure.org/2014,4978)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.03.2014 - 7 D 10039/14.OVG (https://dejure.org/2014,4978)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. März 2014 - 7 D 10039/14.OVG (https://dejure.org/2014,4978)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 40 Abs 1 VwGO
    Befristetes Hausverbot für "Tag der offenen Tür" im Polizeipräsidium - Rechtsweg für die gerichtliche Überprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg für die gerichtliche Überprüfung eines Hausverbots; Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines für die Dauer einer Veranstaltung befristeten Hausverbots

  • esovgrp.de

    VwGO § 40,VwGO § 40 Abs 1,VwGO § 113,VwGO § 113 Abs 1,VwGO § 113 Abs 1 S 4
    Berechtigtes Interesse, Feststellungsinteresse, Fortsetzungsfeststellungsklage, Grundrechtseingriff, Hausverbot, Interesse, Polizeipräsidium, Rechtsweg, Rehabilitierung, Tag der offenen Tür, tiefgreifender Grundrechtseingriff, Versammlung, Verwaltungsprozessrecht, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 40 Abs. 1
    Rechtsweg für die gerichtliche Überprüfung eines Hausverbots; Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines für die Dauer einer Veranstaltung befristeten Hausverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 48995
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2014 - 7 D 10039/14
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris, Rn. 20 = BVerwGE 146, 303).

    Darüber hinaus müssen die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.).

    Diese Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in der Gegenwart andauern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013, a.a.O., Rn. 25).

    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse liegt ferner nicht im Hinblick auf einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff vor (vgl. zu dieser Fallgruppe: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013, a.a.O., Rn. 29 ff.).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2014 - 7 D 10039/14
    Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfGE 104, 92 [104]; BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1402/06 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Prüfung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2014 - 7 D 10039/14
    Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfGE 104, 92 [104]; BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1402/06 -, juris, Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2011 - 16 E 174/11

    Rechtsnatur der Verhängung eines Hausverbots im Falle der Sicherung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2014 - 7 D 10039/14
    Es handelt sich insbesondere um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, weil das von einem Träger öffentlicher Verwaltung verhängte Hausverbot im Regelfall und so auch hier der Sicherung der widmungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung einer öffentlichen Einrichtung dient und seine Rechtsnatur daher als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2011 - 16 E 174/11 -, juris, Rn. 3 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 40 Rn. 22; jeweils m.w.N.).
  • VG Arnsberg, 22.03.2013 - 3 K 733/12

    Ausschluss einer Person von einer öffentlichen Veranstaltung in geschlossenen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2014 - 7 D 10039/14
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem Sachverhalt, welcher der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Beschluss vom 22. März 2013 - 3 K 733/12 -, juris, Rn. 1 f. und Rn. 11 f.) zu Grunde lag.
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Es ist aber ausreichend, dass zukünftig der Erlass eines vergleichbaren Verwaltungsaktes droht und die maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 10 N 46.14 -, juris Rdnr. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. März 2014 - 7 D 10039/14 -, juris; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris Rdnr. 21).
  • VG Mainz, 13.04.2018 - 4 K 762/17

    Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account einer öffentlich-rechtlichen

    Ein von einem Träger öffentlicher Verwaltung - im realen, nicht virtuellen Raum - verhängtes Hausverbot dient nämlich im Regelfall der Sicherung der widmungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung einer öffentlichen Einrichtung und ist daher als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren (vgl. OVG RP, Beschluss vom 14.3.2014 - 7 D 10039/14 -, juris Rn. 4 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.8.2017 - 3 O 161/17 -, juris Rn. 8); darauf, ob die Störung, die Anlass für das Hausverbot gewesen ist, anlässlich privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Vorgänge erfolgt ist, kommt es dagegen nicht an (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.8.2017 - 3 O 161/17 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2017 - 3 O 161/17

    Rechtsweg bei Hausverbot für eine Fachhochschule der Polizei

    Für die Rechtsnatur des Hausrechts, auf dem das Hausverbot beruht, kommt es insbesondere nicht darauf an, ob die Störung anlässlich privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Vorgänge erfolgt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 14. März 2014 - 7 D 10039/14 -, juris Rn. 4; OVG NW, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 15 A 188/86 -, juris Rn. 4 f. m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Main, 04.04.2023 - 5 K 2493/22

    Zu rechtswidrigenden Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Hausverbots

    Es handelt sich vorliegend insbesondere um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, weil das von einem Träger öffentlicher Verwaltung verhängte Hausverbot im Regelfall - und so auch hier - der Sicherung der widmungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung einer öffentlichen Einrichtung dienen soll und seine Rechtsnatur daher als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. März 2014 - 7 D 10039/14 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2011 - 16 E 174/11 -, juris Rn. 3 f.; VG Kassel, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - 3 L 2662/19 -, juris Rn. 12; zu Ausnahmen vgl. Kalscheuer/Jacobsen, NVwZ 2020, 370 f. m.w.N.).
  • VG Trier, 22.08.2017 - 7 K 6162/17

    Ausschluss von der Stadtratssitzung

    Hinsichtlich der am 13. März 2017 mündlich sowie im Bescheid vom 31. März 2017 schriftlich angeordneten Hausverbote folgt dies daraus, dass die Hausverbote öffentlichen Zwecken dienen (vgl. OVG RLP, Beschluss vom 14. März 2014 -7 D 10039/14.OVG-, ESOVG; vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 23. Februar 2010 -4 L 103/10.NW-, ESOVG m. w. N.), indem sie die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Stadtrates im Rathaussaal der Stadt Trier sichern bzw. gewährleisten sollen.
  • VG München, 09.04.2019 - M 13 K 18.180

    Feststellungsinteresse bei erledigtem Hausverbot in der Schule

    Für ein öffentlich-rechtliches Tätigwerden spricht schon der Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheids sowie insbesondere die Begründung des Hausverbots, wonach die ungestörte Wahrnehmung der Aufgaben der Schule sichergestellt werden sollte, indem eine nachhaltige Störung des Unterrichtsgeschehens und eine Kontaktaufnahme der Klägerin mit Mitschülern ihrer Tochter an der Schule verhindert werden sollte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2011 - 16 E 174/11 - juris Rn. 3 f.; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 14.3.2014 - 7 D 10039/14 - juris Rn. 4; VG des Saarlandes, U.v. 30.7.2008 - 11 K 1152/07 - juris Rn. 14; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 40 Rn. 20).
  • VG Berlin, 25.03.2019 - 1 L 10.19

    Anforderungen an ein öffentlich- rechtliches Hausverbot; Hausverbot gegen einen

    Seine Rechtsnatur ist daher als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren (OVG Koblenz, Beschluss vom 14.3.2014 - 7 D 10039/14, juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 13.5.2011 - 16 E 174/11, juris Rn. 3 f.).
  • SG Bremen, 06.09.2016 - S 7 KR 291/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer verweigerten Kostenübernahme für die

    Diese Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in der Gegenwart andauern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.03.2014, 7 D 10039/14, Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.05.2015, 11 LA 188/14, Rn. 6, m.w.N., zitiert nach juris).
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