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   VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17   

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VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17 (https://dejure.org/2018,556)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 (https://dejure.org/2018,556)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Januar 2018 - 10 S 2000/17 (https://dejure.org/2018,556)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Keine automatische Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifeln an der Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Begründung einer die Fahreignung ausschließenden psychischen Erkrankung auf Grund der Äußerung völlig abwegig erscheinender politischer und ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 StVG, § 11 Abs 2 FeV, § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 S 1 FeV, § 46 Abs 1 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifeln an der Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Begründung einer die Fahreignung ausschließenden psychischen Erkrankung auf Grund der Äußerung völlig abwegig erscheinender politischer und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Abstruse Äußerungen eines Reichsbürgers reichen für sich genommen nicht aus, um diesem die Fahrerlaubnis zu entziehen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis von "Reichsbürgern"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung" spricht nicht per se für fehlende Fahreignung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug für Reichsbürger?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung begründet allein keine Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung - Psychische Erkrankung bei über bloße Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung vorliegenden kognitiven Defiziten

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Abstruse Äußerungen eines Reichsbürgers reichen für sich genommen nicht aus, um diesem die Fahrerlaubnis zu entziehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1276
  • NZV 2018, 150
  • VBlBW 2018, 326
  • DÖV 2018, 291
  • BeckRS 2018, 172
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16

    Anordnung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist allerdings umstritten, ob im Fall der sog. Reichsbürger das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnormen), und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen schon hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinn der Nummer 7 der Anlage 4 der FeV zu begründen vermögen (aus der [uneinheitlichen] Rechtsprechung vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 - LKV 2017, 423; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2015 - OVG 1 S 10.13 - LKV 2015, 178 mit Anm. von Neubauer/Caspar; Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 - LKV 2015, 177; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 ME 154/07 - JurionRS 2007, 63286; VG Saarland, Beschluss vom 01.03.2013 - 10 L 360/13 - ZfSch 2013, 297; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 - juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.11.2011 - 2 K 297/11 Me - ThürVBl 2012, 183; VG Berlin, Beschluss vom 07.10.2011 - 20 L 108.11 - LKV 2012, 574; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 - VG 2 L 58/11 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 - juris; ferner Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., FeV § 11 Rn. 27; Müller/Rebler, DAR 2017, 349).

    Von daher dürften Äußerungen und Verhaltensweisen, die sich im Rahmen des bei Anhängern der "Reichsbürgerbewegung" Üblichen halten, zwar auf eine akzentuierte Persönlichkeit, nicht aber auf einen Wahn oder Ähnliches schließen lassen und damit für sich allein gesehen noch nicht geeignet sein, einen Eignungsmangel wegen Vorliegens einer psychischen Erkrankung nach Nummer 7 der Anlage 4 der FeV als nahe liegend erscheinen zu lassen (im Ergebnis ebenfalls zurückhaltend gegenüber einer Pathologisierung sog. Reichsbürger z. B. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 a. a. O.; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 a. a. O.).

    So können sich etwa Bedenken in Bezug auf die psychische Kraftfahreignung ergeben bei gänzlich unzusammenhängenden, völlig verworrenen Aussagen, die zudem eine Vielzahl gravierender sprachlicher Unstimmigkeiten enthalten und nicht einmal eine logische Gedankenfolge erkennen lassen; solche nicht nachvollziehbaren Gedankensprünge und sprachliche Auffälligkeiten können auf kognitiven Defiziten beruhen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 10 S 2397/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anforderung ärztlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
    Vielmehr handelt es sich bei der Anforderung eines ärztlichen Gutachtens um eine Gefahrerforschungsmaßnahme, die nach § 11 Abs. 2 Satz 2 FeV bereits dann in Betracht kommt, wenn - hinreichend gewichtige - Tatsachen auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach den Anlagen 4 oder 5 der FeV hinweisen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Betroffene bereits im öffentlichen Straßenverkehr auffällig geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337).

    Von daher kann eine bei einem Fahrerlaubnisinhaber konkret zu Tage tretende (erhebliche) Beeinträchtigung des Realitätssinns durchaus geeignet sein, auf das Vorliegen einer der in Nummer 7 der Anlage 4 der FeV genannten schwerwiegenden psychischen Erkrankungen hinzuweisen (vgl. etwa Senatsurteile vom 10.12.2013 a. a. O. und vom 28.10.2004 a. a. O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2016 - 12 LB 178/15 - juris; BayVGH, Beschlüsse vom 31.03.2016 - 11 ZB 16.61 - juris und vom 03.09.2015 - 11 CS 15.1505 - SVR 2015, 472).

    Daneben kann bei Vorliegen einer hinreichend fundierten ärztlichen (Vor-)Einschätzung, der Betroffene leide möglicherweise an einer (die Fahreignung beeinträchtigenden) psychischen Krankheit, eine Untersuchungsanordnung nach § 11 Abs. 2 FeV sachlich gerechtfertigt sein (zu solchen ärztlichen Hinweisen vgl. etwa Senatsurteil vom 10.12.2013 a. a. O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2016 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 25.04.2016 - 11 CS 16.227 - juris und vom 03.09.2015 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 1 S 71.12
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist allerdings umstritten, ob im Fall der sog. Reichsbürger das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnormen), und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen schon hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinn der Nummer 7 der Anlage 4 der FeV zu begründen vermögen (aus der [uneinheitlichen] Rechtsprechung vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 - LKV 2017, 423; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2015 - OVG 1 S 10.13 - LKV 2015, 178 mit Anm. von Neubauer/Caspar; Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 - LKV 2015, 177; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 ME 154/07 - JurionRS 2007, 63286; VG Saarland, Beschluss vom 01.03.2013 - 10 L 360/13 - ZfSch 2013, 297; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 - juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.11.2011 - 2 K 297/11 Me - ThürVBl 2012, 183; VG Berlin, Beschluss vom 07.10.2011 - 20 L 108.11 - LKV 2012, 574; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 - VG 2 L 58/11 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 - juris; ferner Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., FeV § 11 Rn. 27; Müller/Rebler, DAR 2017, 349).

    Von daher dürften Äußerungen und Verhaltensweisen, die sich im Rahmen des bei Anhängern der "Reichsbürgerbewegung" Üblichen halten, zwar auf eine akzentuierte Persönlichkeit, nicht aber auf einen Wahn oder Ähnliches schließen lassen und damit für sich allein gesehen noch nicht geeignet sein, einen Eignungsmangel wegen Vorliegens einer psychischen Erkrankung nach Nummer 7 der Anlage 4 der FeV als nahe liegend erscheinen zu lassen (im Ergebnis ebenfalls zurückhaltend gegenüber einer Pathologisierung sog. Reichsbürger z. B. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 a. a. O.; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 a. a. O.).

    Daneben kann bei Vorliegen einer hinreichend fundierten ärztlichen (Vor-)Einschätzung, der Betroffene leide möglicherweise an einer (die Fahreignung beeinträchtigenden) psychischen Krankheit, eine Untersuchungsanordnung nach § 11 Abs. 2 FeV sachlich gerechtfertigt sein (zu solchen ärztlichen Hinweisen vgl. etwa Senatsurteil vom 10.12.2013 a. a. O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2016 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 25.04.2016 - 11 CS 16.227 - juris und vom 03.09.2015 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293; Senatsurteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - VBlBW 2017, 31).

    Ebenso ist geklärt, dass eine mangelhafte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nicht dadurch "geheilt" werden kann, dass die Behörde nachträglich - also etwa im späteren Entziehungsverfahren - darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (zum Ganzen vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 a. a. O.; Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179; Senatsurteil vom 27.07.2016 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
    Von daher kann eine bei einem Fahrerlaubnisinhaber konkret zu Tage tretende (erhebliche) Beeinträchtigung des Realitätssinns durchaus geeignet sein, auf das Vorliegen einer der in Nummer 7 der Anlage 4 der FeV genannten schwerwiegenden psychischen Erkrankungen hinzuweisen (vgl. etwa Senatsurteile vom 10.12.2013 a. a. O. und vom 28.10.2004 a. a. O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2016 - 12 LB 178/15 - juris; BayVGH, Beschlüsse vom 31.03.2016 - 11 ZB 16.61 - juris und vom 03.09.2015 - 11 CS 15.1505 - SVR 2015, 472).

    Daneben kann bei Vorliegen einer hinreichend fundierten ärztlichen (Vor-)Einschätzung, der Betroffene leide möglicherweise an einer (die Fahreignung beeinträchtigenden) psychischen Krankheit, eine Untersuchungsanordnung nach § 11 Abs. 2 FeV sachlich gerechtfertigt sein (zu solchen ärztlichen Hinweisen vgl. etwa Senatsurteil vom 10.12.2013 a. a. O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2016 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 25.04.2016 - 11 CS 16.227 - juris und vom 03.09.2015 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2016 - 12 LB 178/15

    Depression; Gutachten, ärztliches; Gutachtenanforderung; Herzrhythmusstörungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
    Von daher kann eine bei einem Fahrerlaubnisinhaber konkret zu Tage tretende (erhebliche) Beeinträchtigung des Realitätssinns durchaus geeignet sein, auf das Vorliegen einer der in Nummer 7 der Anlage 4 der FeV genannten schwerwiegenden psychischen Erkrankungen hinzuweisen (vgl. etwa Senatsurteile vom 10.12.2013 a. a. O. und vom 28.10.2004 a. a. O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2016 - 12 LB 178/15 - juris; BayVGH, Beschlüsse vom 31.03.2016 - 11 ZB 16.61 - juris und vom 03.09.2015 - 11 CS 15.1505 - SVR 2015, 472).

    Daneben kann bei Vorliegen einer hinreichend fundierten ärztlichen (Vor-)Einschätzung, der Betroffene leide möglicherweise an einer (die Fahreignung beeinträchtigenden) psychischen Krankheit, eine Untersuchungsanordnung nach § 11 Abs. 2 FeV sachlich gerechtfertigt sein (zu solchen ärztlichen Hinweisen vgl. etwa Senatsurteil vom 10.12.2013 a. a. O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2016 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 25.04.2016 - 11 CS 16.227 - juris und vom 03.09.2015 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.).

  • VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12

    Fahreignungszweifel wegen politischer Äußerungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist allerdings umstritten, ob im Fall der sog. Reichsbürger das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnormen), und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen schon hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinn der Nummer 7 der Anlage 4 der FeV zu begründen vermögen (aus der [uneinheitlichen] Rechtsprechung vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 - LKV 2017, 423; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2015 - OVG 1 S 10.13 - LKV 2015, 178 mit Anm. von Neubauer/Caspar; Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 - LKV 2015, 177; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 ME 154/07 - JurionRS 2007, 63286; VG Saarland, Beschluss vom 01.03.2013 - 10 L 360/13 - ZfSch 2013, 297; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 - juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.11.2011 - 2 K 297/11 Me - ThürVBl 2012, 183; VG Berlin, Beschluss vom 07.10.2011 - 20 L 108.11 - LKV 2012, 574; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 - VG 2 L 58/11 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 - juris; ferner Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., FeV § 11 Rn. 27; Müller/Rebler, DAR 2017, 349).

    Von daher dürften Äußerungen und Verhaltensweisen, die sich im Rahmen des bei Anhängern der "Reichsbürgerbewegung" Üblichen halten, zwar auf eine akzentuierte Persönlichkeit, nicht aber auf einen Wahn oder Ähnliches schließen lassen und damit für sich allein gesehen noch nicht geeignet sein, einen Eignungsmangel wegen Vorliegens einer psychischen Erkrankung nach Nummer 7 der Anlage 4 der FeV als nahe liegend erscheinen zu lassen (im Ergebnis ebenfalls zurückhaltend gegenüber einer Pathologisierung sog. Reichsbürger z. B. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 a. a. O.; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
    Wegen der mit der Befolgung oder aber Nichtbefolgung einer solchen Aufforderung einhergehenden beträchtlichen Belastungen für den Betroffenen muss sich die Anforderung eines Gutachtens auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen; mithin müssen einer Aufforderung tatsächliche Feststellungen zu Grunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78; Senatsurteil vom 28.10.2004 - 10 S 475/04 - DAR 2005, 352).

    Von daher kann eine bei einem Fahrerlaubnisinhaber konkret zu Tage tretende (erhebliche) Beeinträchtigung des Realitätssinns durchaus geeignet sein, auf das Vorliegen einer der in Nummer 7 der Anlage 4 der FeV genannten schwerwiegenden psychischen Erkrankungen hinzuweisen (vgl. etwa Senatsurteile vom 10.12.2013 a. a. O. und vom 28.10.2004 a. a. O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2016 - 12 LB 178/15 - juris; BayVGH, Beschlüsse vom 31.03.2016 - 11 ZB 16.61 - juris und vom 03.09.2015 - 11 CS 15.1505 - SVR 2015, 472).

  • VG Frankfurt/Oder, 19.05.2011 - 2 L 58/11

    Voraussetzungen für eine Pflicht zur Gutachtenbeibringung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist allerdings umstritten, ob im Fall der sog. Reichsbürger das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnormen), und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen schon hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinn der Nummer 7 der Anlage 4 der FeV zu begründen vermögen (aus der [uneinheitlichen] Rechtsprechung vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 - LKV 2017, 423; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2015 - OVG 1 S 10.13 - LKV 2015, 178 mit Anm. von Neubauer/Caspar; Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 - LKV 2015, 177; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 ME 154/07 - JurionRS 2007, 63286; VG Saarland, Beschluss vom 01.03.2013 - 10 L 360/13 - ZfSch 2013, 297; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 - juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.11.2011 - 2 K 297/11 Me - ThürVBl 2012, 183; VG Berlin, Beschluss vom 07.10.2011 - 20 L 108.11 - LKV 2012, 574; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 - VG 2 L 58/11 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 - juris; ferner Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., FeV § 11 Rn. 27; Müller/Rebler, DAR 2017, 349).

    Von daher dürften Äußerungen und Verhaltensweisen, die sich im Rahmen des bei Anhängern der "Reichsbürgerbewegung" Üblichen halten, zwar auf eine akzentuierte Persönlichkeit, nicht aber auf einen Wahn oder Ähnliches schließen lassen und damit für sich allein gesehen noch nicht geeignet sein, einen Eignungsmangel wegen Vorliegens einer psychischen Erkrankung nach Nummer 7 der Anlage 4 der FeV als nahe liegend erscheinen zu lassen (im Ergebnis ebenfalls zurückhaltend gegenüber einer Pathologisierung sog. Reichsbürger z. B. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 a. a. O.; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293; Senatsurteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - VBlBW 2017, 31).

    Ebenso ist geklärt, dass eine mangelhafte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nicht dadurch "geheilt" werden kann, dass die Behörde nachträglich - also etwa im späteren Entziehungsverfahren - darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (zum Ganzen vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 a. a. O.; Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179; Senatsurteil vom 27.07.2016 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

  • VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17

    Fahrerlaubnisentziehung - unbestimmte Gutachtenaufforderung wegen abwegiger

  • VG Augsburg, 07.09.2017 - Au 4 S 17.1196

    Widerruf der Waffenerlaubnis für "Reichsbürger"

  • VGH Bayern, 25.04.2016 - 11 CS 16.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines angeforderten psychiatrischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13

    Fahrerlaubnisentziehung bei Kraftfahreignungszweifel aufgrund von extremen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 8 S 2146/13

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Erkenntnisquellen; Folgen einer erstinstanzliches

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

  • VG Saarlouis, 01.03.2013 - 10 L 360/13

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Gutachtenanforderung zur

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

  • OVG Hamburg, 07.11.2013 - 4 Bs 186/13

    Anforderungen an das Angebot, Ersatzwohnraum zu schaffen, gegen Erteilung einer

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2007 - 12 ME 154/07
  • VG Berlin, 07.10.2011 - 20 L 108.11

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • VG Meiningen, 08.11.2011 - 2 K 297/11

    Nichtvorlage Gutachten - Zweifel an Nichteignung auf Grund Äußerungen gegenüber

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

  • VG Braunschweig, 23.02.2007 - 6 B 413/06

    Ablehnung; Amtsarzt; Antrag; Deutsches Reich; Entziehung; Fahreignung;

  • VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

    Die sich deshalb anschließende umfassende Prüfung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 - juris Rn. 9) führt aber nicht dazu, dass die vom Senat im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 zweite Alternative VwGO vorzunehmende Abwägung zu Gunsten des Antragstellers ausfällt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2018 - 10 S 358/18

    Zustellung eines Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit an

    Die erteilte Fahrerlaubnis der Klasse A war nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, da sie durch die Festsetzung der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 der Anlage 9 (Lfd. Nrn. 126 und 127: Begrenzung auf dreirädrige Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen) erheblich eingeschränkt ist (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 18; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 06.09.2016 - 11 CS 16.1646 - juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2021 - 11 LA 69/21

    Anhörung; Bestimmtheit; Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913;

    Als Reichsbürger werden dabei allgemein Gruppierungen und Einzelpersonen bezeichnet, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen - u.a. unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder selbstdefiniertes Naturrecht - die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 3.12.2018 - 3 B 379/18 -, juris, Rn. 15; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 -, juris, Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.1.2018 - 10 S 2000/17 - , juris, Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 03.12.2018 - 3 B 379/18

    Widerruf; Reichsbürger; Zuverlässigkeit; Anhörung; Besetzung; Waffenbesitzkarte

    15 Nach der auf der Website des Bundesamts für Verfassungsschutz (unter "was sind Reichsbürger und Selbstverwalter?") enthaltenen Definition handelt es sich bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern um Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen - u. a. unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder selbstdefiniertes Naturrecht - die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen (vgl. auch Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2017, S. 157, unter Hinweis darauf, dass es sich dabei um eine bundeseinheitliche Definition handelt; ähnlich BayVGH, Beschl. v. 15. Januar 2018 - 21 CS 17.1519 -, juris Rn. 13; VGH BW, Beschl. v. 2. Januar 2018 - 10 S 2000/17 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23

    Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Ein solcher Schluss ist zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und für die Nichtbeibringung kein ausreichender, von dem Betroffenen nicht zu vertretender Grund besteht (BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19; Beschluss des Senats vom 14.06.2023 - 13 S 366/23 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 3 ff.; Urteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - juris Rn. 41 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 5; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 11 FeV Rn. 51).
  • VG Düsseldorf, 06.06.2018 - 6 L 1452/18

    Reichsbürger Selbstverwalter Zuverlässigkeit Widerruf

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2. Januar 2018 - 10 S 2000/17, NZV 2018, 150; Thür.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2020 - 4 MB 5/20

    Aufenthaltsrecht: Notwendigkeit der Verständigung in deutscher Sprache zumindest

    Das Antragsbegehren ist deshalb auch unter Aspekten zu prüfen, die vom Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt worden sind (vgl. nur VGH Mannheim, Beschl. v. 02.01.2018 - 10 S 2000/17 -, juris Rn. 2 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 07.11.2013 - 4 Bs 186/13 - juris Rn. 13; OVG Münster, Beschl. v. 08.05.2002 - 1 B 241/02 - NVwZ 2002, 1390, juris Rn. 4 und v. 18.03.2002 - 7 B 315/02 - NVwZ 2002, 1390, juris Rn. 5; vgl. auch Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 146 Rn. 15a).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23

    Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gegenüber

    Ein solcher Schluss ist nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und für die Nichtbeibringung kein ausreichender, von dem Betroffenen nicht zu vertretender Grund besteht (BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 3 ff.; Urteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - juris Rn. 41 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 5; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 11 FeV Rn. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 13 S 3272/20

    Erstreckung der Anordnung der sofortigen Vollziehung auf eine Verböserung im

    Der Antragsgegner hat mit den in seiner Beschwerdebegründung rechtzeitig dargelegten Gründen, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht nach § 146 Abs. 4 Satz 1, 3 und 6 VwGO bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich beschränkt ist, die Richtigkeit der von ihm angegriffenen (Teil-)Entscheidung hinreichend erschüttert, sodass der von der Antragstellerin gestellte Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO - soweit er Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist - einer umfassenden Prüfung durch den Senat unterliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 2 und Beschluss vom 27.02.2014 - 8 S 2146/13 - juris Rn. 9 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.03.2020 - 4 MB 5/20 - juris Rn. 5; Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 1161).
  • VG Köln, 06.11.2019 - 23 L 2071/19
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Januar 2018, 10 S 2000/17, ZfSch 2018, 174-178, 175; vgl. zum letzten Punkt auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 11 CS 13.2598 -, juris, Rn. 12.
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