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   OLG Köln, 06.05.2019 - 15 U 127/17   

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OLG Köln, 06.05.2019 - 15 U 127/17 (https://dejure.org/2019,11616)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.2019 - 15 U 127/17 (https://dejure.org/2019,11616)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 2019 - 15 U 127/17 (https://dejure.org/2019,11616)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 7664
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 89/19

    Löschanspruch gegen Jameda

    Dass die Klägerin dabei ihren in erster Instanz nur auf Hinweis des Landgerichts gestellten Hauptantrag zuletzt hat fallen lassen und zu den erstinstanzlich zuletzt nur noch hilfsweise verfolgten ursprünglichen Klageanträgen zurückgekehrt ist, war auch ohne Anschlussberufung als Konkretisierung und Klarstellung des Klagebegehrens ohne Auswirkung auf den Umfang des in der Berufungsinstanz anfallenden Streitstoffs zulässig (allg. Senat, Urt. v. 07.06.2018 - 15 U 127/17, BeckRS 2019, 7664 Rn. 25 m.w.N.) und - weil das Begehren letztlich durchgehend identisch war - kostenrechtlich nicht als (Teil-)Klagerücknahme zu behandeln.

    Der VI. Zivilsenat hat gerade nicht allein und ausschließlich an einen gewährten Vorteil bzw. eine Besserstellung der Premiumkunden angeknüpft, sondern ausdrücklich (zusätzlich) einen " verdeckten Vorteil " geprüft, der zudem nicht nur an eine hinreichende Erkennbarkeit für den Nutzer anknüpfte, sondern der (zumindest potentiell) auch geeignet sein musste, beim Nutzer Fehlvorstellungen zu erwecken, ohne dass es insofern offenbar auf eine zwingende Eindruckserweckung im Sinne des Äußerungsrechts ankommt (zur Unabweislichkeit einer Schlussfolgerung in diesem Bereich zuletzt BGH, Urt. v. 02.07.2019 - VI ZR 494/17, NJW 2019, 453; siehe ferner Senat, Urt. v. 07.06.2018 - 15 U 127/17 BeckRS 2019, 7664).

  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    Denn es ging vorliegend ersichtlich nur um eine einfache Konkretisierung des inhaltlich gleichbleibenden Antrages, welche aber die fristgerechte Einlegung einer Anschlussberufung wegen der gleichbleibenden Inhalte des Berufungsverfahrens und des gleichbleibenden Prüfungsgegenstandes des Berufungsgerichts (ausnahmsweise) auch nach der eher strengen Linie der Rechtsprechung gerade nicht erfordert (vgl. zu solchen Fällen auch bereits Senat v. 07.06.2018 - 15 U 127/17, BeckRS 2019, 7664 Rn. 25 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 126/19

    Löschanspruch gegen Jameda

    Der VI. Zivilsenat hat gerade nicht allein und ausschließlich an einen gewährten Vorteil bzw. eine Besserstellung der Premiumkunden angeknüpft, sondern ausdrücklich (zusätzlich) einen " verdeckten Vorteil " geprüft, der zudem nicht nur an eine hinreichende Erkennbarkeit für den Nutzer anknüpfte, sondern der (zumindest potentiell) auch geeignet sein musste, beim Nutzer Fehlvorstellungen zu erwecken, ohne dass es insofern offenbar auf eine zwingende Eindruckserweckung im Sinne des Äußerungsrechts ankommt (zur Unabweislichkeit einer Schlussfolgerung in diesem Bereich zuletzt BGH, Urt. v. 2.7.2019 - VI ZR 494/17, NJW 2019, 453; siehe ferner Senat, Urt. v. 7.6.2018 - 15 U 127/17 BeckRS 2019, 7664).
  • OLG Köln, 28.10.2021 - 15 U 230/20

    Ungefragt zitiert - Die Wiedergabe von fachlichen Äußerungen in einer

    günstig beeinflussende - Vorstellung eines Werbe-...Verhältnisses zwischen den Parteien gewinnt" (BGH v. v. 26.06.1981 - I ZR 73/79, GRUR 1981, 846, 848) und ein solcher "Eindruck" auch nicht - wie sonst im Äußerungsrecht bei sog. verdeckten Tatsachenbehauptungen (BGH v. 27.04.2021 - VI ZR 166/19, GRUR 2021, 1096 Rn. 12; v. 02.07.2019 - VI ZR 494/17, NJ 2019, 453 Rn. 30 und eingehend Senat v. 07.07.2018 - 15 U 127/17, BeckRS 2019, 7664 Rn. 20) - sogar als "unabweisliche" Schlussfolgerung entstehen müsste (woran es hier dann ersichtlich fehlen würde), ist im Ergebnis keine Verletzung des Namensrechts des Klägers feststellbar.
  • OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Dies gilt auch im vorliegenden Fall entsprechend, wobei mit dem Senat a.a.O. noch zu betonen ist, dass eine "verdeckte" Verdachtsäußerung "zwischen den Zeilen" jeweils im Sinne eines unabweislich entstehenden Eindrucks für den durchschnittlichen Rezipienten (zu diesem Erfordernis auch BGH v. 02.07.2019 - VI ZR 494/17, NJ 2019, 453.30; Senat v. 07.07.2018 - 15 U 127/17, BeckRS 2019, 7664 Rn. 20; siehe auch Senat v. 26.03.2020 - 15 U 193/19, n.v. - G20-Ausschreitungen) festzustellen ist und es gerade nicht genügt, wenn ein solcher Rückschluss nur möglich ist und ein Eindruck beim Durchschnittsrezipienten entstehen "könnte.".
  • OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19

    Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

    Soweit der Kläger im Termin auf den Hinweis des Senats, wonach bei einer regelmäßig eher flüchtigen reinen Onlineberichterstattung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine insofern klarere Antragstellung geboten ist, ausdrücklich die konkrete Verletzungsform durch Bezugnahme in den Klageantrag aufgenommen hat, war dies - auch ohne fristgerechte Anschlussberufung - als reine Konkretisierung des im Kern gleichbleibenden Klagebegehrens prozessual möglich (vgl. zu solchen Fällen auch allg. Senat v. 07.06.2018 - 15 U 127/17, BeckRS 2019, 7664 Rn. 25).
  • OLG Köln, 12.11.2020 - 15 U 112/20

    Identifizierende Berichterstattung über sog. "Miethaie" zulässig?

    (2) Nach diesen Prämissen ist im konkreten Fall nicht nur eine offene Sachverhaltsdarstellung mit einer Bewertung erfolgt, sondern eine zumindest "verdeckte" - dies aber im Sinne eines unabweislich entstehenden Eindrucks für den durchschnittlichen Rezipienten (zu diesem Erfordernis BGH v. 02.07.2019 - VI ZR 494/17, NJ 2019, 453.30; Senat v. 07.07.2018 - 15 U 127/17, BeckRS 2019, 7664 Rn. 20) - Verdachtsäußerung dahingehend erfolgt, dass auf Basis der mitgeteilten Fakten und Äußerungen der betroffenen Mieter konkret jeweils nur "vorgeschobene" Eigenbedarfskündigungen vermutet und die tatsächliche Tragfähigkeit der von den Verfügungsklägern mitgeteilten Kündigungsgründe in Zweifel gezogen werden.
  • OLG Köln, 13.10.2020 - 15 W 46/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;

    Der Senat bewertet die streitgegenständliche Veröffentlichung dabei nicht - wie der Antragsgegner schon auf die Abmahnung hin eingewandt (Schriftsatz vom 21.08.2020, Anlage ASt 10, Bl. 71 ff. d.A.) und u.a. in der Schutzschrift (Bl. 87 ff. d.A. = Sonderband) vertieft hat - als eine reine Bewertung und damit Meinungsäußerung des Antragsgegners, sondern als - zumindest zwischen den Zeilen geäußerte verdeckte Tatsachenbehauptung, weil der Antragsgegner durch das Zusammenspiel von Bild, Screenshot und Text hier eine entsprechende zusätzliche Sachaussage macht, d.h. sie dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahelegt (vgl. allg. BGH v. 02.07.2019 - VI ZR 494/17, NJ 2019, 453 Rn. 30; Senat v. 07.06.2018 - 15 U 127/17, BeckRS 2019, 7664 Rn. 20 und zur verdeckten Verdachtsberichterstattung zuletzt Senat v. 17.08.2020 - 15 U 119/20, n.v.).
  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen

    (1) Dieser aus Sicht des durchschnittlichen Rezipienten entstehende Eindruck ist im Gesamtkontext der Bildunterschriften und der Wortberichterstattung auch - was auch hier erforderlich ist (vgl. für das Äußerungsrecht auch BGH v. 02.07.2019 - VI ZR 494/17, NJ 2019, 453.30; Senat v. 07.07.2018 - 15 U 127/17, BeckRS 2019, 7664 Rn. 20) - unabweislich.
  • OLG Köln, 12.07.2021 - 15 W 45/21
    Soweit auf S. 15 der Antragsschrift (Bl. 31 d.A.) zu dieser Passage offenbar auch eine sog. Eindruckserweckung gerügt wird, ist eine solche - was aber geboten wäre - schon nicht Gegenstand der Antragstellung (§ 308 Abs. 1 ZPO); zudem entsteht hier ein solcher Eindruck jedenfalls nicht - was aber wiederum erforderlich wäre (st. Rspr., vgl. BGH v. 02.07.2019 - VI ZR 494/17, NJ 2019, 453 Rn. 30; Senat v. 07.07.2018 - 15 U 127/17, BeckRS 2019, 7664 Rn. 20, v. 26.11.2020 - 15 U 39/20, GRUR-RS 2020, 38050 Rn. 20) - unabweislich im Sinne eines zwingenden Rückschlusses.
  • OLG Köln, 17.08.2020 - 15 U 119/20

    Unterlassungsansprüche wegen einer Presseberichterstattung Grundsätze der

  • OLG Köln, 15.10.2020 - 15 W 52/20
  • OLG Köln, 09.11.2020 - 15 U 159/20
  • OLG Köln, 23.07.2020 - 15 U 290/19
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