Rechtsprechung
| OLG Dresden, 15.07.1997 - 15 W 944/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG -KV Nr. 1201, 1202b
Voraussetzungen der Gebührenermäßigung für Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz - 9 O 5347/96
- OLG Dresden, 15.07.1997 - 15 W 944/97
Papierfundstellen
- BeckRS 1997, 12648
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 08.09.2025 - 30 W 113/25
Ermäßigung der Gerichtsgebühr bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen Kostenlast
aa) Ein Teil der Rechtsprechung und Kommentarliteratur hält den Protest gegen die Kostenlast für schädlich hinsichtlich des Ermäßigungstatbestandes (…vgl. u.a. KG NJOZ 2019, 684 Rn. 9; KG BeckRS 2017, 136267; OLG München, Beschluss vom 29. November 2022 - 11 W 642/22 -, juris; OLG Hamburg BeckRS 2011, 17378; OLG Dresden BeckRS 1997, 12648 Rn. 5;… Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann/Zimmermann, 6. Aufl. 2025, KVGKG § 1211 Rn. 24;… Musielak/Voit/Flockenhaus, 22. Aufl. 2025, ZPO § 93 Rn. 37;… Musielak/Voit/Wolff, 22. Aufl. 2025, ZPO § 307 Rn. 21;… Saenger/Ullrich/Siebert, ZPO-Formulare, ZPO § 307 Rn. 5; Herget, MDR 1995, 1097; BeckOK KostR/Dörndorfer, 48. Ed. 1.2.2025, GKG KV 121).(1) Diese Auffassung argumentiert, in einem solchen Fall könne schon nicht von einer Beendigung des gesamten Verfahrens durch Anerkenntnis gesprochen werden, denn ein Anerkenntnisurteil müsse stets ohne jede Sachprüfung ergehen (OLG Hamburg BeckRS 2011, 17378; OLG Dresden BeckRS 1997, 12648 Rn. 5).
dejure.org
Übersicht OLG Dresden
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.