Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2000 - III ZR 304/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8515
BGH, 27.01.2000 - III ZR 304/99 (https://dejure.org/2000,8515)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2000 - III ZR 304/99 (https://dejure.org/2000,8515)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - III ZR 304/99 (https://dejure.org/2000,8515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2000, 30092951
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1997 - VIII ZR 303/96

    Überprüfung der Festsetzung der Beschwer durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - III ZR 304/99
    Dieser Grundsatz gilt auch für eine positive Feststellungsklage im Rahmen des § 9 ZPO (BGH, Beschluß vom 15. Januar 1997 - VIII ZR 303/96 = NJW 1997, 1241 m.zahlr.w.N.).
  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Diese Anwendung erstreckt sich auch auf Fallgestaltungen, bei denen ein Vollstreckungsrisiko nicht besteht (BGH 30. April 2008 - III ZR 202/07 - 4. März 2008 - VIII ZR 228/07 - 27. Januar 2000 - III ZR 304/99 - 29. Oktober 1998 - III ZR 137/98 - 23. September 1965 - II ZR 234/63 - auf den wirtschaftlichen Wert der Forderung stellen jedoch ab: BGH 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 - 4. Dezember 1996 - VIII ZR 87/96 - 3. Februar 1988 - VIII ZR 276/87 -).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZR 202/07

    Streitwert der Klage eines Beamten auf Feststellung der …

    Dies gilt auch, wenn damit zu rechnen ist, dass der Schuldner sich einem Feststellungsausspruch beugt (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - III ZR 304/99 - BeckRS 2000 30092951 und vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02).

    Die Beschwer der Klägerin durch die Abweisung ihrer auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung der Beklagten wegen der unterlassenen Beförderung gerichteten Klage bemisst sich nach dem Rechtsgedanken des § 9 ZPO (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2000 - III ZR 304/99 - BeckRS 2000 30092951; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02 - Umdruck S. 5).

  • BGH, 27.06.2012 - III ZR 49/12

    Notwendigkeit des Erreichens der Mindestbeschwer von für die Zulassung der …

    Die Beschwer des Klägers durch die Abweisung dieser auf die Schadensersatzverpflichtung des Beklagten wegen der unterlassenen Beförderung gerichteten Klage bemisst sich nach § 9 ZPO (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. April 2008 - III ZR 202/07, VersR 2009, 1381 Rn. 2 und vom 27. Januar 2000 - III ZR 304/99, BeckRS 2000, 30092951; BGH…, Beschluss vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02, juris Rn. 15).

    Ebenfalls zugunsten des Klägers bleibt bei dieser Berechnung außer Betracht, dass er mit Ablauf des 30. April 2006 mit Ruhegehaltsbezügen auf der Grundlage der Besoldungsgruppe A 10 in den Ruhestand getreten ist, so dass ab diesem Zeitpunkt ein Schaden nur in Höhe von 75 % des Gehaltsunterschieds zwischen den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 besteht (siehe insoweit auch Senatsbeschluss vom 27. Januar 2000 aaO).

  • OLG Rostock, 08.01.2020 - 4 W 25/19

    Wertberechnung bei mehreren Streitgegenständen in demselben Verfahren

    Nimmt man hiervon wegen der fehlenden Vollstreckbarkeit des Feststellungsurteils einen Abschlag von zwanzig Prozent vor (vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.2000, Az.: III ZR 304/99, - zitiert nach juris -, Rn. 5 m. w. N.), verbleiben (1.940,00 EUR x 80 % =) 1.552,00 EUR.
  • OLG Hamm, 09.12.2016 - 11 U 55/16

    Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens und hypothetische Kausalität

    Rn. 119 Bei der Bewertung des im Berufungsverfahren neben der Teilleistungsklage wegen der weiterer Folgeschäden erhobenen Feststellungsbegehrens ist der Rechtsgedanke des § 9 S. 1 ZPO heranzuziehen, weil sich das Feststellungsinteresse auf einen durch Entgang wiederkehrender Leistungen entstehenden Schaden bezieht, wobei dann aufgrund der fehlenden Vollstreckbarkeit eines Feststellungsanspruches ein Abschlag von 20 % vorzunehmen ist (vgl. BGH Beschl. v. 03.05.2005 - IX ZR 195/02, BeckRS 2005, 6546, beck-online; BGH Beschluss. v. 27.01.2000 - III ZR 304/99, BeckRS 2000, 30092951, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht