Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32857
LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07 (https://dejure.org/2008,32857)
LG Kassel, Entscheidung vom 05.05.2008 - 3 T 399/07 (https://dejure.org/2008,32857)
LG Kassel, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 3 T 399/07 (https://dejure.org/2008,32857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung der Tätigkeiten des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters i.R.d. Zuweisung eines Aufgabenkreises durch ein Gericht; Bestellung eines Interims-Managers durch den Insolvenzverwalter aufgrund der Übertragung der Unternehmensfortführungsbefugnis; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 7342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03

    Umfang der vergütungspflichtigen Tätigkeiten des vorläufigen schwachen …

    Auszug aus LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07
    Rn. 25 Die nunmehr erfolgte Festlegung der Regelvergütung auf 25 % der Insolvenzverwaltervergütung entspricht der bereits früheren ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH ZIP 2003, 1759; ZIP 2004, 1555, ZIP 2004, 2448 ff.; Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03), der sich auch die Kammer angeschlossen hat.

    Rn. 26 Von diesem Ausgangssatz von 25 % sind sodann je nach der Art, Dauer und Umfang, wie der schwache vorläufige Insolvenzverwalter von seinen Befugnissen Gebrauch gemacht hat, Zu- und Abschläge in der Form vorzunehmen, dass sie unmittelbar gemäß § 3 InsVV den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgebenden Bruchteil verringern oder erhöhen (BGH ZIP 2004, 518; Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03).

    Das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit muss dabei im Einzelfall gewürdigt und eine leistungsangemessene Vergütung (§ 21 II Nr. 1, § 63 InsO) festgesetzt werden (BGH, Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03).

    Rn. 27 Zu vergüten sind jedoch nur solche vom vorläufigen Insolvenzverwalter erledigten Aufgaben, die auch in seinen Aufgabenkreis fallen (vgl. BGH, Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03;… Haarmeyer, InsVV, 4. Aufl., § 11 Rdnr. 28), die er also berechtigterweise wahrgenommen hat.

    Die Anordnung, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, rechtfertigt bei der gesonderten Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters keinen generellen Zuschlag auf den Ausgangssatz von 25 % (BGH, Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03).

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen …

    Auszug aus LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der meisten Instanzgerichte sind Ansprüche aus Insolvenzanfechtung des späteren Insolvenzverwalters nicht in die Ermittlung des Wertes des Vermögens nach § 11 I 2, 3 InsVV einzubeziehen (BGH ZInsO 2006, 143; 2004, 672;… Haarmeyer, InsVV, 4 Aufl., § 11 Rn. 47).

    Voraussetzung dafür ist eine erhebliche Befassung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Anfechtungsansprüchen über die durch die Sachverständigenentschädigung honorierte Begutachtung hinaus (BGH ZInsO 2006, 143).

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04

    Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters bei …

    Auszug aus LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07
    Rn. 25 Die nunmehr erfolgte Festlegung der Regelvergütung auf 25 % der Insolvenzverwaltervergütung entspricht der bereits früheren ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH ZIP 2003, 1759; ZIP 2004, 1555, ZIP 2004, 2448 ff.; Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03), der sich auch die Kammer angeschlossen hat.

    Die Zuschläge für Umstände, welche die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erschweren, sind deshalb mit dem gleichen Hundertsatz wie bei dem endgültigen Insolvenzverwalter zu bemessen, falls sich diese Umstände nicht von denen unterscheiden, die bei dem endgültigen Insolvenzverwalter zu einem Zuschlag führen würden (BGH ZIP 2004, 2448 ff.).

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07
    Rn. 26 Von diesem Ausgangssatz von 25 % sind sodann je nach der Art, Dauer und Umfang, wie der schwache vorläufige Insolvenzverwalter von seinen Befugnissen Gebrauch gemacht hat, Zu- und Abschläge in der Form vorzunehmen, dass sie unmittelbar gemäß § 3 InsVV den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgebenden Bruchteil verringern oder erhöhen (BGH ZIP 2004, 518; Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03).
  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07
    Auch der Anspruch aus §§ 32a, 32b GmbHG setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus (BGH ZInsO 2004, 672).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06

    Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen …

    Auszug aus LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07
    Vielmehr müssen die für den Abschlag in Betracht kommenden Tatbestände einzeln gekürzt werden (BGH ZIP 2007, 1330).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07
    Rn. 25 Die nunmehr erfolgte Festlegung der Regelvergütung auf 25 % der Insolvenzverwaltervergütung entspricht der bereits früheren ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH ZIP 2003, 1759; ZIP 2004, 1555, ZIP 2004, 2448 ff.; Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03), der sich auch die Kammer angeschlossen hat.
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07
    Rn. 25 Die nunmehr erfolgte Festlegung der Regelvergütung auf 25 % der Insolvenzverwaltervergütung entspricht der bereits früheren ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH ZIP 2003, 1759; ZIP 2004, 1555, ZIP 2004, 2448 ff.; Beschluss v. 16.6.2005, Az.: IX ZB 264/03), der sich auch die Kammer angeschlossen hat.
  • OLG Celle, 17.09.2001 - 2 W 53/01

    Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Vorläufiger Insolvenzverwalter; Vergütung; …

    Auszug aus LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07
    Die Unternehmensfortführung obliegt einem "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter" deshalb, ebenso wie die in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben, nur, wenn das Gericht Derartiges ausdrücklich angeordnet hat (§ 21 II InsO; vgl. OLG Celle, Beschluss v. 17.9.2001, Az.: 2 W 53/01;… HK-InsO/Kirchhof, InsO, 2. Auflage, § 22 Rdnr. 27;… Haarmeyer, InsVV, 4. Aufl., § 11 Rdnr. 6).
  • AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Einbeziehung …

    Auszug aus LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07
    Daran hat sich seit der Novellierung der InsVV durch Verordnung vom 21.12.2006 trotz einiger Gegenstimmen in Literatur (…Haarmeyer, InsVV, 4 Aufl., § 11 Rn. 47; Haarmeyer, ZInsO 2007, 73, 74) und Rechtsprechung (AG Göttingen ZInsO 2007, 89) nichts geändert.
  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur …

    Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde (vgl. vorgehend LG Kassel, Beschluss v. 5.5.2008 - 3 T 399/07, zit. n. ): Im amtsgerichtlichen Beschluss wurde die "schwache" vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und unter anderem weiter bestimmt, dass der "schwache" vorläufige Insolvenzverwalter gem. § 22 Abs. 2 InsO das Vermögen der Antragstellerin sichern sowie erhalten und hierzu das Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Antragstellerin fortführen soll.
  • LG Kiel, 04.05.2017 - 4 T 55/17

    Insolvenzverwaltervergütung: Zulässigkeit der Berücksichtigung von …

    Auch die Kammer folgt insoweit - wie auch eine Vielzahl anderer Instanzgerichte (vgl. LG Kassel, BeckRS 2010, 07342; LG Darmstadt, NZI 2009, 809; LG Landau, BeckRS 2010, 25201; a.A. LG Köln, BeckRS 2009, 8049; LG Münster, BeckRS 2011, 21027; LG Potsdam, BeckRS 2011, 12654; LG Bonn, BeckRS 2012, 05540) - der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschl. v. 7.7.2011 - IX ZB 223/08, BeckRS 2011, 19577, beck-online, Beschluss vom 7.2.2013, NZG 2013, 757, jeweils mit weiteren Nachweisen), nach der Anfechtungsansprüche nicht in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters einzubeziehen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Kassel
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht