Rechtsprechung
| VG München, 16.12.2010 - M 10 K 10.3747 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wiederaufgreifen des Verfahrens; Rechtsausführungen in Urteilsgründen keine neuen Beweismittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2010, 32950
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel, …
Auszug aus VG München, 16.12.2010 - M 10 K 10.3747
Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2010 (Az.: 10 BN 5.06) sei ausgesagt worden, dass es dem Satzungsgeber nicht zustehe, durch die formale Ausgestaltung der Übergangs der öffentlichen Einrichtung auf einen anderen Einrichtungsträger die Anwendbarkeit verfassungsrechtlicher Maßstäbe zu verhindern.Die vom Kläger zitierte Stelle aus der Begründung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2007 (Az.: 10 BN 5.06) kann kein Beweismittel i.S. dieser Vorschrift darstellen.
Das Bundesverwaltungsgericht bezog sich mit der vom Kläger herangezogenen Formulierung allein darauf, dass der Beklagte nach Übernahme der Entwässerungseinrichtung von den Gemeinden bereits bezahlte Beiträge von Altanschließern entsprechend den Anforderungen des Gleichheitssatzes und des Äquivalenzprinzips zu beachten habe (BVerwG v. 22.03.2007 Az. 10 BN 5/06 RdNr. 11).
- VG München, 17.12.2009 - M 10 K 09.1215
Herstellungsbeitrag (Kanal); Rückwirkung bei vorangehender Gebührenfinanzierung; …
Auszug aus VG München, 16.12.2010 - M 10 K 10.3747
Rn. 20 Zur weiteren Vorbringen der Parteien und zu den übrigen Einzelheiten wird auf die beigezogenen Behördenakten sowie die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und im Verfahren M 10 K 09.1215 Bezug genommen.Rn. 23 Zwar hat der Kläger seine Klage ausdrücklich als Restitutionsklage bezeichnet, weshalb es nahe läge, diese so zu verstehen, dass er sich ausschließlich gegen die Rechtskraft des Urteils des erkennenden Gerichts vom 17. Dezember 2009 (Az.: M 10 K 09.1215) wendet.
Damit hat er auch schon bei Einreichung der Klage klargestellt, dass er sich nicht allein darauf beschränken will, eine erneute Entscheidung in dem abgeschlossenen Verfahren M 10 K 09.1215 herbeizuführen, sondern eine erneute Entscheidung durch die Behörde gemäß Art. 51 BayVwVfG erzwingen will.
- VGH Bayern, 24.02.2005 - 23 B 04.1482
Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung; Geltendmachung der …
Auszug aus VG München, 16.12.2010 - M 10 K 10.3747
Dies bestätige ein Urteil Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs 24. Februar 2005, Az.: 23 B 04.1482. - BFH, 04.07.1991 - IV K 1/90
Auf Abweichung von anderen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs gestützte …
Auszug aus VG München, 16.12.2010 - M 10 K 10.3747
Selbst wenn der hier vom Kläger angeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2007 in einer Rechtsmeinung von der Rechtsauffassung des Beklagten (- was nicht der Fall ist -) abweichen würde, würde es sich nicht um eine Urkunde handeln, die eine andere Entscheidung herbeiführen könnte (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Auflage 2011, § 580 RdNr. 14 und BFH v. 04.07.1991 Az. IV K 1/90 RdNr. 7).
- VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
Syrien: Dublin Griechenland: Keine systemischen Mängel bei jungem Mann, …
1 3 vgl. hierzu Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 51 Rn. 94 1 4 Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 51 Rn. 95 1 5 Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, a.a.O., unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27.01.1994, 2 C 12/92, NJW 1995, 388 1 6 in diesem Sinne zu einem Urteil des EuGH: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2020, VGH A4 S 4001/20 1 7 Pautsch in: Pautsch/Hoffmann, VwVfG, 2. Aufl. 2021, § 51 VwVfG Wiederaufgreifen des Ver fahrens, Rn. 14 1 8 VG München, Urteil vom 16.12.2010, M 10 K 10.3747, BeckRS 2010, 32950; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 08.11.2012, 7 ZB 12.1196, BeckRS 59760: "Fachliche Meinungen, wissenschaftliche Ansichten und bloße Folgerungen sachkundiger Personen genügen regelmäßig nicht, "um als Gegenstand neuer Beweismittel einen Anspruch auf Wiederaufgreifen zu begrün den (vgl. BVerwG vom 28.7.1989 Az. 7 C 78/88 RdNr. 12)." 1 9 3 K 988/19 gen des ihm in Griechenland zuerkannten internationalen Schutzes unter Auseinandersetzung mit der Lage in Griechenland und seiner individuellen Situation abgewiesen.
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