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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - I-24 U 71/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10567
OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - I-24 U 71/08 (https://dejure.org/2010,10567)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2010 - I-24 U 71/08 (https://dejure.org/2010,10567)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2010 - I-24 U 71/08 (https://dejure.org/2010,10567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Auswechslung des Vermieters ohne Zustimmung des Mieters in einem Gewerberaummietvertrag; Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für alle zukünftig auftretenden Mängel einschließlich Ersatz von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abtretung: Klausel über Auswechslung des Vermieters ohne Zustimmung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Auswechslung des Vermieters ohne Zustimmung des Mieters in einem Gewerberaummietvertrag; Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für alle zukünftig auftretenden Mängel einschließlich Ersatz von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 715
  • BeckRS 2011, 1152
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 24 U 71/08
    Der vollständige formularmäßige Ausschluss der Minderung ist auch im gewerblichen Mietrecht regelmäßig unwirksam, weil er tief und unangemessen in das Äquivalenzverhältnis zum einseitigen Nachteil des Mieters eingreift (BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497).
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 24 U 71/08
    Sie kann durch dreiseitige Vereinbarung zwischen allen drei Beteiligten (Mieter, Alt- und Neuvermieter) oder durch zweiseitige Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten unter Zustimmung des dritten Vertragsbeteiligten gemäß § 182 Abs. 1 BGB vereinbart werden (vgl. BGHZ 142, 23 ff; BGH MDR 1996, 132 = WM 1996, 128).
  • BGH, 18.10.1995 - VIII ZR 149/94

    Rechtsnatur der Zustimmung zur Vertragsübernahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 24 U 71/08
    Sie kann durch dreiseitige Vereinbarung zwischen allen drei Beteiligten (Mieter, Alt- und Neuvermieter) oder durch zweiseitige Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten unter Zustimmung des dritten Vertragsbeteiligten gemäß § 182 Abs. 1 BGB vereinbart werden (vgl. BGHZ 142, 23 ff; BGH MDR 1996, 132 = WM 1996, 128).
  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 24 U 71/08
    Die "Dienstleistung" (Wartung) ist demnach kraft gesetzlicher Definition Bestandteil des Mietvertrags, so dass es hier nicht etwa um einen gemischt-typischen Vertrag geht (vgl BGH WM 1985, 542 sub II.1c,aa, insow. in NJW 1985, 2328 nicht abgedruckt).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 129/01

    Anwendung des Verbots der Nichtwissenserklärung des § 138 Abs. 4 ZPO auch auf …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 24 U 71/08
    Daran ändert die Abtretung grundsätzlich nichts, weil die Klägerin auch prozessual in die Position der Zedentin einrückt (vgl. Senat MDR 2002, 1148 = OLGR 2002, 255 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1986 - IX ZR 159/85

    Darlegungs- und Beweislast für Abtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 24 U 71/08
    Steht eine Doppelabtretung vielmehr fest und wird nur um die Frage gestritten, welche der beiden Verfügungen Priorität genießt, dann ist der jeweilige Zessionar gegenüber dem Schuldner darlegungs- und beweispflichtig für seine Behauptung, die an ihn erfolgte Abtretung sei zeitlich vor der anderen Abtretung erfolgt (BGH NJW 1986, 1925, 1926;… Baumgärtel/Laumen/Prütting, aaO m.w.Nachw.).
  • LG Duisburg, 14.01.2004 - 3 O 540/02

    Leasingunternehmen ist nicht durch einen etwaigen Eigentumserwerb in das …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 24 U 71/08
    Das Verfahren 3 O 540/02 LG Duisburg (= I-24 U 29/04 OLG Düsseldorf), in welchem die MLF mit ihrer auf Mietzahlung für die Zeit vom 01. August 2001 bis 31. Januar 2002 gerichteten Klage abgewiesen worden ist, hat vorgelegen und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2012 - 22 U 120/11

    Rechtsnatur und rechtliche Einordnung eines Wartungsvertrages für einen Kopierer

    Letztlich handelt es sich bei der Qualifizierung des Vertragsverhältnisses immer um eine Einzelbetrachtung, so können Wartungsverträge als Werkverträge angesehen werden (vgl. OLG Düsseldorf -19. Zivilsenat - NJW-RR 1988, 441; LG Berlin, NJW-RR 1999, 1436), teilweise sind sie als Mietvertrag einzuordnen (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 01152).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 24 U 157/10

    Übernahme eines Leasingvertrags

    Sie kann durch dreiseitige Vereinbarung zwischen allen drei Beteiligten oder durch zweiseitige Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten unter Zustimmung des dritten Vertragsbeteiligten gemäß § 182 Abs. 1 BGB vereinbart werden (vgl. BGH MDR 1996, 132 = WM 1996, 128; NJW 1999, 2664, 2666; NJW 2003, 2158, 2159; Senat BeckRS 2011, 01152).
  • OLG Brandenburg, 18.09.2025 - 10 U 80/24

    Grundsatz der Vertragsbindung, Abweichung vom Grundsatz pacta sunt servanda, …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Vertragsübertragungsklausel, die formularmäßig das Zustimmungserfordernis ersetzen soll, jedenfalls dann zu beanstanden, wenn dem Kunden des Klauselverwenders nach der Art des geschlossenen Vertrages die Person seines Vertragspartners typischerweise nicht gleichgültig sein kann, er vielmehr daran interessiert sein muss, sich über Zuverlässigkeit und Solvenz des Dritten Gewissheit zu verschaffen (BGH…, Urteil vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 350/82 -, Rn. 14, juris; BGH…, Urteil vom 11. Juni 1980 - VIII ZR 174/79 -, Rn. 15, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. März 2010 - I-24 U 71/08 -, Rn. 22, juris).
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