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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11264
OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08 (https://dejure.org/2008,11264)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.04.2008 - 4 W 171/08 (https://dejure.org/2008,11264)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. April 2008 - 4 W 171/08 (https://dejure.org/2008,11264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2
    Statthaftigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Zustandsbeeinträchtigung eines Grundstückes durch temporäre Geruchsbelästigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderung des Grundstücks durch Geruchsbeeinträchtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit einer Bewertung der auf das Grundstück einwirkenden Geruchsimmissionen durch sachverständige Begutachtung bei unterschiedlicher Einwirkungsstärke; Produktionsart oder Windrichtung als Kriterien teilweise stärkerer und teilweise schwächerer sowie zeitweilig ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Variierende Geruchsimmissionen als Gegenstand einer Zustandsfeststellung? (IBR 2009, 62)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1355
  • BeckRS 2011, 2549
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 30.07.1999 - 307 T 74/99
    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08
    Anwendungsfälle von § 485 Absatz 2 ZPO seien Lärmstörungen (…Zimmermann, ZPO, 8. Auflage, § 485 Rn. 3 c; a.A. LG Hamburg MDR 1999, 1344).

    § 485 Absatz 2 ZPO sei bei einer akustischen, optischen oder sonstigen Einwirkung anwendbar, soweit sie sich auf den Zustand der gestörten Sache auswirke, § 485 Absatz 2 ZPO sei weit gemeint (…Baumbach/Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 66. Auflage, § 485 Rn. 15 "Immissionen"; a.M. Düsseldorf in MDR in 1992, 807, LG Hamburg in MDR 1999, 1344).

    Zu Recht lehne Düsseldorf (MDR 1992, 807) es ab, Geräuschimmissionen feststellen zu lassen (§ 485 Absatz 2 Nummer 1), wenn deren Ausmaß je nach Maschinenbetrieb wechsele; ebenso Landgericht Hamburg (MDR 1999, 1344) für von einer Gaststätte ausgehende Lärmstörungen (…so Zöller-Herget, ZPO, 26. Auflage, § 485 Rn. 9).

    § 485 Absatz 2 Nummer 1 ZPO betreffe den Zustand einer Sache; nicht hierher gehörten Geräuschimmissionen, die nicht von einer gleich bleibenden Quelle ausgingen, sondern naturgemäß wechselnde Störungen verursachten, wie z.B. Lärm je nach Ausmaß des Maschinenbetriebs (OLG Düsseldorf MDR 1992, 807) oder solcher aus einer Gaststätte (LG Hamburg MDR 1999, 1344) , beide zit. in Musielak-Huber, ZPO, 5. Auflage, § 485 Rn. 12. Zur Begründung, weswegen bei wechselnden Einwirkungen auf eine Sache nicht deren Zustand im Rahmen des § 485 Absatz 2 Nummer 1 ZPO einer Begutachtung zugeführt werde, wird angeführt, das Ergebnis der Begutachtung müsse allein von der Eigenschaft der Sache abhängen, müsse also jeder Zeit, wenn die Sache selbst nicht verändert werde, durch eine neue Begutachtung bestätigt werden können (OLG Düsseldorf in MDR 1992, 807).

    Unter Zustand i.S.v. § 485 Absatz 2 ZPO seien nur eine solche Eigenschaften zu verstehen, die einer Sache über einen gewissen Zeitraum unverändert anhafteten, denn nur die Feststellung derartiger Eigenschaften könne überhaupt geeignet sein, dem Zweck der Beweissicherung, nämlich der Vermeidung eines Rechtsstreits zu dienen (LG Hamburg in MDR 1999, 1344).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 9 W 139/91
    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08
    Zu Recht lehne Düsseldorf (MDR 1992, 807) es ab, Geräuschimmissionen feststellen zu lassen (§ 485 Absatz 2 Nummer 1), wenn deren Ausmaß je nach Maschinenbetrieb wechsele; ebenso Landgericht Hamburg (MDR 1999, 1344) für von einer Gaststätte ausgehende Lärmstörungen (…so Zöller-Herget, ZPO, 26. Auflage, § 485 Rn. 9).

    § 485 Absatz 2 Nummer 1 ZPO betreffe den Zustand einer Sache; nicht hierher gehörten Geräuschimmissionen, die nicht von einer gleich bleibenden Quelle ausgingen, sondern naturgemäß wechselnde Störungen verursachten, wie z.B. Lärm je nach Ausmaß des Maschinenbetriebs (OLG Düsseldorf MDR 1992, 807) oder solcher aus einer Gaststätte (LG Hamburg MDR 1999, 1344) , beide zit. in Musielak-Huber, ZPO, 5. Auflage, § 485 Rn. 12. Zur Begründung, weswegen bei wechselnden Einwirkungen auf eine Sache nicht deren Zustand im Rahmen des § 485 Absatz 2 Nummer 1 ZPO einer Begutachtung zugeführt werde, wird angeführt, das Ergebnis der Begutachtung müsse allein von der Eigenschaft der Sache abhängen, müsse also jeder Zeit, wenn die Sache selbst nicht verändert werde, durch eine neue Begutachtung bestätigt werden können (OLG Düsseldorf in MDR 1992, 807).

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; …

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08
    Im Rahmen einer nachbarrechtlichen Unterlassungsklage wegen Geruchsbelästigung ist für die Feststellung einer erheblichen Geruchsbelästigung als ausreichend angesehen worden, dass ein Gutachten nach der einschlägigen Richtlinie eingeholt worden ist, zwei Zeugen vernommen worden sind und ein einmaliger Ortstermin abgehalten worden ist (BGH NJW 1999, 356 ff, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19

    Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen

    Rn. 28 Unmittelbarer Antragsgegenstand in diesem Sinne ist die Sache auch, wenn die festzustellenden Eigenschaften nicht in ihr selbst angelegt sind, sondern sich erst durch ihre Beziehung zur sie umgebenden Außenwelt ergeben, und zwar auch dann, wenn diese Umgebungsbedingungen - wie bei den hier verfahrensgegenständlichen Geräuschimmissionen - Schwankungen unterliegen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 5 W 89/14 - MDR 2015, 793; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 W 171/08 - zitiert nach juris;… Kratz, in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand: 01.07.2019, § 485 ZPO Rn. 35; offengelassen von VG Ansbach, Beschluss vom 06.05.2019 - AN 17 X 18.1897 - BeckRS 2019, 9258).

    Umgekehrt kann die Feststellung die maßgeblichen Richtwerte massiv überschreitender Geräuschimmissionen die Antragsgegnerin als potentiellen zukünftigen Prozessgegner zum Einlenken bewegen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 5 W 89/14 - MDR 2015, 793; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 W 171/08 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15

    Unterlassung; Geruchsimmissionen

    Auch wenn es sich dabei nicht um eine Regelung durch Gesetz oder Rechtsverordnung handelt, ist anerkannt, dass die GIRL für die Beurteilung von Geruchsbeeinträchtigungen als Entscheidungshilfe des Gerichts herangezogen werden kann (BGH NJW 2005, 660; OLG Celle OLGR 2009, 917; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 05.01.2015 - 5 W 89/14, NJOZ 2015, 576; OLG Jena, Beschl. v. 15.4.2008 - 4 W 171/08, BeckRS 2011, 02549;… Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 906 Rn. 19, 21).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14

    Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens: Klärung von auf ein Grundstück …

    Es ist kein Grund erkennbar, die sachverständige Klärung der - veränderlichen - Immissionsbelastung eines Grundstücks in einem Hauptsacheverfahren zuzulassen, sogar für geboten zu halten (…siehe z.B. für jahreszeitlich schwankenden Froschlärm OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17.09.2013 - 12 U 143/12 - juris; zur sachverständigen Klärung von Geräuschimmissionen durch eine Orgel OLG Celle, NJW-RR 2011, 1585), die Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren, das einem solchen Rechtsstreit vorgeschaltet ist und ihn mit Blick auf die erfolgende Vorabklärung im Idealfall verhindert, indessen zu verwerfen (…vgl. für die hier vertretene Auffassung: Ahrens in: Wieczorek/Schütze, 4. Aufl. 2014, § 485 Rdn. 47;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 485 Rdn. 15; ebenso - für Geruchsbeeinträchtigungen OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris;… Kratz in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 14, 2014, § 485 Rdn. 35.1;… unentschlossen Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2006, § 485 Rdn. 19, mit der Überlegung, den Begriff des Zustands weit zu fassen und bei offenkundig für einen künftigen Rechtsstreit nicht zielführenden Feststellungen das rechtliche Interesse zu verneinen).

    Zur Klärung der Frage, ob die dort normierte Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird, kann anerkanntermaßen (jedenfalls auch) die Einholung eines Sachverständigengutachtens beitragen (…siehe OLG Celle, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 91/08 - juris, auch zur Beurteilung der Wesentlichkeitsschwelle i.S.d. § 906 BGB unter Berücksichtigung der Geruchsimmissionsrichtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz als Orientierungshilfe; OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris: erhebliche Geruchsbelästigungen könnten z.B. auf der Grundlage von olfaktometrischen Emissionsmessungen festgestellt werden).

    Dass es in einem etwaigen späteren Hauptsacheverfahren gegebenenfalls weiterer Beweiserhebungen, insbesondere eines Ortstermins bedarf, falls ein Vergleich mit Richtwerten sich als unzureichend erweist (…vgl. OLG Celle, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 91/08 - juris;… siehe auch OLG Hamm, NVwZ-RR 2007, 756, juris Rdn. 151), schließt die selbstständige Beweiserhebung, wie oben ausgeführt, nicht aus (vgl. OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris).

  • OLG Hamm, 15.01.2026 - 24 U 9/18

    Geruch; Geruchsimmission; Geruchsimmissions-Richtlinie; GIRL; Grenzwert; …

    Sie kann gleichwohl für die Beurteilung von Geruchsbeeinträchtigungen als Entscheidungshilfe des Gerichts herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2004 - V ZR 72/04, NJW 2005, 660; Urteil vom 21.06.2001 - III ZR 313/99, NJW 2001, 3054; OLG Celle, Urteil vom 26.11.2008 - 4 U 91/08, OLGR 2009, 917; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.01.2015 - 5 W 89/14, NJOZ 2015, 576; OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2008 - 4 W 171/08, BeckRS 2011, 2549).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2026 - 19 W 1/26

    Lärm als Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Deshalb sind auch die hier in Rede stehenden Geräuschimmissionen tauglicher Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens (…vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 14.11.2019 - 24 W 4/19, BeckRS 2019, 34757, Rn. 13 ff.;… OLG Saarbrücken, Beschl. v. 05.01.2015 - 5 W 89/14, BeckRS 2015, Rn. 17 ff.;… BeckOK-ZPO/Kratz, 58. Edition, § 485, Rn. 35, 35.1;… Saenger/Kießling, ZPO, 10. Auflage 2023, § 485, Rn. 9; ebenso zu Geruchsimmissionen OLG Jena, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08, BeckRS 2011, 2549).
  • VG Ansbach, 06.05.2019 - AN 17 X 18.01897

    Keine Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens (hier bzgl. …

    Die Kammer lässt es dahingestellt, ob die Zulässigkeit des Antrages auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bereits daran scheitert, dass - wenn man der Rechtsprechung insoweit folgt - von Teilen der land- und oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung angenommen wird, die Feststellung von Lärmstörungen, wie sie beispielsweise von einer Gaststätte ausgehen sollen, könnten nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein, da sie nicht den Zustand einer Sache im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Fall 2 Unterfall 1 ZPO beträfen (vgl. LG Hamburg, B.v. 30.7.1999 - 307 T 74/99 - BeckRS 1999, 11726; OLG Frankfurt a.M., B.v. 17.9.2015 - 16 W 48/15 - IBRRS 2016, 0056; a.A. dagegen: OLG Saarbrücken, B.v. 5.1.2015 - 5 W 89/14 - NJOZ 2015, 576; ThürOLG, B.v. 15.4.2008 - 4 W 171/08 - IBRRS 2008, 1798).
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