Rechtsprechung
| OLG Dresden, 22.09.2009 - 14 U 721/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Dresden, 08.04.2009 - 42 HKO 42/08
- OLG Dresden, 22.09.2009 - 14 U 721/09
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 3063
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11
Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen
Rn. 67 Nach der bisherigen - neueren - Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte sind vorformulierte Einverständnisklauseln jedenfalls dann nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfassen (…vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 741 [juris Rn. 15]; OLG Dresden, BeckRS 2011, 03063 [unter II. A. III. 2 b]) oder über den erkennbaren Zweck eines Gewinnspiels hinausgehen (…vgl. OLG Hamburg, OLGR 2009, 436 [juris Rn. 20]). - VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen …
Rn. 31 In der von der Beschwerdeführerin angeführten Anmerkung von Leible/Günther (GRUR 2011, 939 ) heißt es hierzu: "Die abschließende Klarstellung, dass mit dem elektronischen Double-opt-in-Verfahren nur die erforderliche Einwilligung in E-Mail-Werbung und nicht auch in Telefonwerbung eingeholt werden kann (…), ist richtig, aber im Grunde selbstverständlich (hierzu schon OLG Dresden, Urteil vom 22. September 2009 - 14 U 721/09 -, BeckRS 2011, 03063)".
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