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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.04.1992 - 2 UF 185/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8410
OLG Zweibrücken, 01.04.1992 - 2 UF 185/91 (https://dejure.org/1992,8410)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.04.1992 - 2 UF 185/91 (https://dejure.org/1992,8410)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. April 1992 - 2 UF 185/91 (https://dejure.org/1992,8410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmöglichkeit einer Sachentscheidung aufgrund der Unzulässigkeit einer Klage auf Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts; Zulässigkeit einer Abänderungsklage bzgl. einer Unterhaltsrente wegen abermaliger Änderung der Verhältnisse nach vorausgegangenem vollständigem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 974
  • BeckRS 2011, 3575
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83

    Rechtskraft eines Abänderungsurteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.1992 - 2 UF 185/91
    Ebenso kommt § 323 ZPO auch dann zur Anwendung, wenn ein Unterhaltsgläubiger, der seinen Unterhalt erfolgreich eingeklagt hatte, dessen Unterhaltsrente jedoch später - etwa wegen Wegfalls der Bedürftigkeit - im Wege der Abänderung aberkannt worden ist, in der Folge erneut Unterhalt verlangt, weil sein Unterhaltsbedarf nicht mehr gedeckt sei (vgl. BGH, FamRZ 1985, 376 = NJW 1985, 1345 [BGH 30.01.1985 - IVb ZR 63/83] ).

    Die Umdeutung einer Leistungsklage auf Zahlung von Unterhalt in eine Abänderungsklage scheidet jedenfalls dann aus, wenn der bisherige Klagevortrag nicht die Erfordernisse erfüllt, die an die Begründung der Abänderungsklage nach § 323 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH FamRZ 1985, 376, 377 rechte Spalte Nr. 3. = NJW 1985, 1345 [BGH 30.01.1985 - IVb ZR 63/83] ).

    Insofern unterscheidet sich dieser Sachverhalt von dem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1985 (FamRZ 1985, 376 = NJW 1985, 1345 [BGH 30.01.1985 - IVb ZR 63/83] ), in welchem, der Bundesgerichtshof mangels Vorliegens dieser Voraussetzungen die erhobene Leistungsklage nicht in eine Abänderungsklage umzudeuten vermocht hat (vgl. BGH NJW 1992, 438, 440 [BGH 06.11.1991 - XII ZR 240/90] linke Spalte).

  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80

    Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.1992 - 2 UF 185/91
    Dem steht die von ihr mit Schriftsatz vom 7. März 1992 zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in FamRZ 1982, 259 nicht entgegen.

    Eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO ist dann der gebotene Rechtsbehelf, wenn ein Unterhaltsgläubiger, der einen Titel über seinen Unterhalt erlangt hatte, dessen Unterhaltsrente jedoch später im Wege der Abänderung aberkannt worden ist, in der Folge erneut Unterhalt verlangt (vgl. BGH a.a.O. mit Abgrenzung zu der Entscheidung vom 2. Dezember 1981 in FamRZ 1982, 259 = BGHZ 82, 246).

  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 240/90

    Umdeutung einer Zahlungsklage auf Unterhalt in Abänderungsklage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.1992 - 2 UF 185/91
    Insofern unterscheidet sich dieser Sachverhalt von dem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1985 (FamRZ 1985, 376 = NJW 1985, 1345 [BGH 30.01.1985 - IVb ZR 63/83] ), in welchem, der Bundesgerichtshof mangels Vorliegens dieser Voraussetzungen die erhobene Leistungsklage nicht in eine Abänderungsklage umzudeuten vermocht hat (vgl. BGH NJW 1992, 438, 440 [BGH 06.11.1991 - XII ZR 240/90] linke Spalte).
  • BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 40/84

    Anwendbarkeit der Härteklausel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.04.1992 - 2 UF 185/91
    Angesichts der Unzulässigkeit der Klage verbietet, sich eine Stellungnahme des Senats zur Bedürftigkeit der Klägerin und zu der Frage, ob Unterhaltsansprüche nach dem auf sogenannte Altehen anwendbaren § 66 EheG (vgl. BGH FamRZ 1985, 1016;… Rahm/Künkel/Stollenwerk, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, 3. Aufl., 1. Band, Kapitel IV Rdnr. 555) verwirkt sind.
  • LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17

    Änderung einer Haushaltsführungsschadensrente bei Erhöhung des Haushaltsaufwandes …

    Die ursprünglich erhobenen Leistungsklagen sind unzulässig, soweit die Abänderung der Haushaltsführungsrente aus dem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 19. Dezember 2014 (Az. 3 O 845/12) begehrt wird, weil die Rechtskraft dieses Urteils entgegensteht (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. April 2006 - II-4 UF 18/06, 4 UF 18/06 - juris, Rn. 5; OLG Zweibrücken, Urteil vom 1. April 1992 - 2 UF 185/91, BeckRS 2011, 03575;… Gottwald, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 323 Rn. 31;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO-Kommentar, 32. Auflage 2018, § 323, Rn. 20).

    Die (fehlerhafte) Leistungsklage des Klägers kann allerdings in eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO umgedeutet werden, wenn sie die Erfordernisse erfüllt, die an die Begründung der Abänderungsklage nach § 323 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 290/03 = NJW-RR 2005, S. 371; OLG Zweibrücken, Urteil vom 1. April 1992 - 2 UF 185/91, BeckRS 2011, 03575).

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