Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 06.11.2009 - 2 AR 4/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 25.09.2009 - 2 AR 4/09
- LG Karlsruhe, 06.11.2009 - 2 AR 4/09
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 18580
Wird zitiert von ... (2)
- LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2020 - 2 Qs 41/20
Auslagenerstattung durch die Staatskasse
In einem derartigen Fall ist eine Abänderung der unanfechtbaren Entscheidung jedoch über das in § 33a StPO normierte Verfahren der Nachholung des rechtlichen Gehörs vorzunehmen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2004 - 4 WS 65/04 = NStZ-RR 2004, 320; OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ws 308/11 = BeckRS 2013, 8026; LG Karlsruhe Beschluss vom 06.11.2009 - 2 AR 4/09 = BeckRS 2011, 18580). - LG Gera, 31.03.2021 - 11 Qs 96/21
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung
Hätte das Amtsgericht ohne Gewährung rechtlichen Gehörs nicht entscheiden dürfen, kann eine Abänderung der unanfechtbaren Entscheidung nur über das in § 33 a StPO normierte Verfahren erreicht werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3. 2004 - 4 WS 65/04 = NStZ-RR 2004, 320; OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ws 308/11 = BeckRS 2013, 8026; LG Karlsruhe Beschluss vom 06.11.2009 - 2 AR 4/09 = BeckRS 2011, 18580; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 05. August 2020 - 2 Qs 41/20 -, juris ).
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