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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.11.2009 - 1 Ss 390/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28833
OLG Frankfurt, 06.11.2009 - 1 Ss 390/08 (https://dejure.org/2009,28833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2009 - 1 Ss 390/08 (https://dejure.org/2009,28833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 2009 - 1 Ss 390/08 (https://dejure.org/2009,28833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Konstellation "Aussage gegen Aussage" bei mehreren Zeugen im gleichen Lager (RA Maximilian Strohmayer; HRRS 2017, 135-138)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 328
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2009 - 1 Ss 390/08
    In diesem Zusammenhang wäre insbesondere erforderlich gewesen, dass das Tatgericht die von den Zeugen in der Hauptverhandlung getätigten Aussagen inhaltlich wiedergibt, die Entstehung und Entwicklung der Aussagen aufklärt (vgl. BGHStV 2001, 552), die Aussagekonstanz untersucht (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; StV 1998, 580) und im Einzelnen durch die Mitteilung auch der früheren Aussagen belegt (vgl. OLG Frankfurt am Main NZV 2004, 158; so auch der Senatsbeschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 -).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2009 - 1 Ss 390/08
    Dem Revisionsgericht ist es verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 07.09.2005 - 1 Ss 401/04 - und vom 30.08.2005 - 1 Ss 385/04 - BGHSt 10, 208, 29, 18; BGHNStZ-RR 1996, 73).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2009 - 1 Ss 390/08
    In diesem Zusammenhang wäre insbesondere erforderlich gewesen, dass das Tatgericht die von den Zeugen in der Hauptverhandlung getätigten Aussagen inhaltlich wiedergibt, die Entstehung und Entwicklung der Aussagen aufklärt (vgl. BGHStV 2001, 552), die Aussagekonstanz untersucht (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; StV 1998, 580) und im Einzelnen durch die Mitteilung auch der früheren Aussagen belegt (vgl. OLG Frankfurt am Main NZV 2004, 158; so auch der Senatsbeschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 -).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2003 - 3 Ss 175/03

    Nötigung durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2009 - 1 Ss 390/08
    In diesem Zusammenhang wäre insbesondere erforderlich gewesen, dass das Tatgericht die von den Zeugen in der Hauptverhandlung getätigten Aussagen inhaltlich wiedergibt, die Entstehung und Entwicklung der Aussagen aufklärt (vgl. BGHStV 2001, 552), die Aussagekonstanz untersucht (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; StV 1998, 580) und im Einzelnen durch die Mitteilung auch der früheren Aussagen belegt (vgl. OLG Frankfurt am Main NZV 2004, 158; so auch der Senatsbeschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 -).
  • OLG Jena, 03.01.2006 - 1 Ss 344/05

    Beweis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2009 - 1 Ss 390/08
    In diesem Zusammenhang wäre insbesondere erforderlich gewesen, dass das Tatgericht die von den Zeugen in der Hauptverhandlung getätigten Aussagen inhaltlich wiedergibt, die Entstehung und Entwicklung der Aussagen aufklärt (vgl. BGHStV 2001, 552), die Aussagekonstanz untersucht (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; StV 1998, 580) und im Einzelnen durch die Mitteilung auch der früheren Aussagen belegt (vgl. OLG Frankfurt am Main NZV 2004, 158; so auch der Senatsbeschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 -).
  • KG, 12.12.2018 - 161 Ss 150/18

    Aussage gegen Aussage und Lagertheorie

    Er ist der Auffassung, dass eine solche auch gegeben sei, wenn die einzigen Belastungszeugen in einem Lager stünden (hier zwei Passanten, die von dem angeklagten Taxifahrer nach einer verbalen Auseinandersetzung jeweils geschlagen wurden); dies sei "im Ergebnis nicht anders zu werten als die klassische "Eins-gegen-Eins-Situation", vgl. OLG Frankfurt a.M." Soweit ersichtlich hat das OLG Frankfurt a.M. eine solche Ansicht im Beschluss vom 6. November 2009 - 1 Ss 390/08 (= StV 2011, 12 = BeckRS 2011, 328) vertreten.

    Er ist der Auffassung, dass eine solche auch gegeben sei, wenn die einzigen Belastungszeugen in einem Lager stünden (hier zwei Passanten, die von dem angeklagten Taxifahrer nach einer verbalen Auseinandersetzung jeweils geschlagen wurden); dies sei "im Ergebnis nicht anders zu werten als die klassische "Eins-gegen-Eins-Situation", vgl. OLG Frankfurt a.M." Soweit ersichtlich hat das OLG Frankfurt a.M. eine solche Ansicht im Beschluss vom 6. November 2009 - 1 Ss 390/08 (= StV 2011, 12 = BeckRS 2011, 328) vertreten.

  • OLG Braunschweig, 18.05.2022 - 1 Ss 42/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Keine Aussage gegen …

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 6. November 2009, 1 Ss 390/08, juris, Rn. 31) ist erkennbar dem konkreten Einzelfall (übereinstimmende Aussage von vier Polizeibeamten) geschuldet und jedenfalls mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an der sich der erkennende Senat orientiert, nicht zu vereinbaren.
  • OLG Celle, 31.01.2023 - 3 Ss 3/23

    Vorliegen eines tauglichen Eröffnungsbeschlusses durch einen unvollständig …

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob in Konstellationen wie hier - bei denen mehrere in einem "Lager" stehende Polizeibeamte den Angeklagten belasten - die besonders strengen Regeln zur Beweiswürdigung in der Konstellation "Aussage gegen Aussage" Anwendung finden (vgl. hierzu einerseits: KG, Beschl. v. 12.12.2018 ? 161 Ss 150/18, NStZ 2019, 360 [BGH 05.09.2018 - 2 StR 421/17]; andererseits: OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.11.2009 - 1 Ss 390/08, BeckRS 2011, 328).
  • OLG Celle, 16.05.2025 - 2 ORs 53/25

    Erfolgreiche Revision gegen Verutteilung wegen Vergewaltigung aufgrnnd …

    Darzustellen sind in diesem Zusammenhang insbesondere aber auch die vorangegangenen früheren Aussagen des Zeugen, denn nur auf Grundlage dessen kann das Revisionsgericht prüfen, ob das Tatgericht eine fachgerechte Konstanzanalyse vorgenommen hat (…OLG Hamm a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. November 2009 - 1 Ss 390/08 -, juris; BGH, Beschl. v. 4.4.2017 - 2 StR 409/16, NStZ 2017, 551).
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