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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 14.02.2011 - 4 Bs 11/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9881
OVG Hamburg, 14.02.2011 - 4 Bs 11/11 (https://dejure.org/2011,9881)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.2011 - 4 Bs 11/11 (https://dejure.org/2011,9881)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - 4 Bs 11/11 (https://dejure.org/2011,9881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gerichtskostenfreiheit einer Klage auf Unterbringung in einer Wohnunterkunft

  • Justiz Hamburg

    Gerichtskostenfreiheit einer Klage auf Unterbringung in einer Wohnunterkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 188 S. 2; SGB VIII § 42 Abs. 1
    Gerichtskostenfreiheit eines auf die Unterbringung oder den Verbleib in einer Wohnunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit gerichteten Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtskostenfreiheit eines auf die Unterbringung oder den Verbleib in einer Wohnunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit gerichteten Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 462
  • DÖV 2011, 416
  • BeckRS 2011, 48074
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1992 - 1 S 1523/92

    Obdachlosenunterbringung: Umsetzung in eine andere Obdachlosenunterkunft; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.02.2011 - 4 Bs 11/11
    Denn unabhängig von der Frage, ob in einer solchen Anordnung - auch - eine Maßnahme zu sehen sein sollte, mit der die genannte Fachstelle Gefahren für Leib und Leben sowie für die körperliche Unversehrtheit einer obdachlosen Person vorbeugen will (vgl. OVG Hamburg, 1. Senat, Beschl. v. 20.6.2006, 1 Bs 143/06; VGH Mannheim, Beschl. v. 29.10.1992, VBlBW 1993, 146; verneinend wohl OVG Berlin, Beschl. v. 3.1.1973, DÖV 1974, 353 und Beschl. v. 6.6.1989, NVwZ 1989, 989), liegt der Schwerpunkt einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung aufgrund der "Doppelnatur" dieser Maßnahme - ähnlich der Inobhutnahme einer minderjährigen Person nach § 42 Abs. 1 SGB VIII (siehe dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2011, 4 Bs 9/11) - regelmäßig in der den Betroffenen begünstigenden Zuweisung einer Wohnunterkunft und dem dadurch begründeten Recht, dort (vorübergehend) wohnen zu können.

    Weiter ist in diesem Zusammenhang vielfach streitig, ob eine zugewiesene konkrete Unterkunft im Hinblick auf ihr Ausstattung ausreichend oder eine Wechsel in eine andere Unterkunft zumutbar ist (vgl. dazu etwa VGH Mannheim, Beschl. v. 29.10.1992, VBlBW 1993, 146; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2008, 4 Bs 194/08).

  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 4 Bs 9/11

    Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung bei Zweifeln an der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.02.2011 - 4 Bs 11/11
    Denn unabhängig von der Frage, ob in einer solchen Anordnung - auch - eine Maßnahme zu sehen sein sollte, mit der die genannte Fachstelle Gefahren für Leib und Leben sowie für die körperliche Unversehrtheit einer obdachlosen Person vorbeugen will (vgl. OVG Hamburg, 1. Senat, Beschl. v. 20.6.2006, 1 Bs 143/06; VGH Mannheim, Beschl. v. 29.10.1992, VBlBW 1993, 146; verneinend wohl OVG Berlin, Beschl. v. 3.1.1973, DÖV 1974, 353 und Beschl. v. 6.6.1989, NVwZ 1989, 989), liegt der Schwerpunkt einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung aufgrund der "Doppelnatur" dieser Maßnahme - ähnlich der Inobhutnahme einer minderjährigen Person nach § 42 Abs. 1 SGB VIII (siehe dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2011, 4 Bs 9/11) - regelmäßig in der den Betroffenen begünstigenden Zuweisung einer Wohnunterkunft und dem dadurch begründeten Recht, dort (vorübergehend) wohnen zu können.
  • BVerwG, 10.12.2004 - 5 B 47.04

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Einordnung des einem …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.02.2011 - 4 Bs 11/11
    Darunter fallen insbesondere finanzielle, wirtschaftliche oder gesundheitliche Leistungen, die dem Hilfsbedürftigen ein Leben ermöglichen, das der Menschenwürde entspricht (vgl. BT-Drucks. 15/3867 S. 4; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 10.12.2004, RdLH 2005, 29, zu Grundsicherungsleistungen; OVG Hamburg, Beschl. v. 9.5.2003, NJW 2004, 2177 f., ebenfalls zur Grundsicherung; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2007, NVwZ-RR 2008, 68 f., dort - verneinend - zum Wohngeld).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06

    Wohngeldverfahren als zu den gerichtskostenfreien Verfahren nach § 188 …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.02.2011 - 4 Bs 11/11
    Darunter fallen insbesondere finanzielle, wirtschaftliche oder gesundheitliche Leistungen, die dem Hilfsbedürftigen ein Leben ermöglichen, das der Menschenwürde entspricht (vgl. BT-Drucks. 15/3867 S. 4; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 10.12.2004, RdLH 2005, 29, zu Grundsicherungsleistungen; OVG Hamburg, Beschl. v. 9.5.2003, NJW 2004, 2177 f., ebenfalls zur Grundsicherung; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2007, NVwZ-RR 2008, 68 f., dort - verneinend - zum Wohngeld).
  • OVG Hamburg, 09.05.2003 - 4 Bs 134/03

    Leistungen der Grundsicherung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Grundsicherungsgesetz ( GSiG …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.02.2011 - 4 Bs 11/11
    Darunter fallen insbesondere finanzielle, wirtschaftliche oder gesundheitliche Leistungen, die dem Hilfsbedürftigen ein Leben ermöglichen, das der Menschenwürde entspricht (vgl. BT-Drucks. 15/3867 S. 4; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 10.12.2004, RdLH 2005, 29, zu Grundsicherungsleistungen; OVG Hamburg, Beschl. v. 9.5.2003, NJW 2004, 2177 f., ebenfalls zur Grundsicherung; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2007, NVwZ-RR 2008, 68 f., dort - verneinend - zum Wohngeld).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12

    Keine Gerichtskostenfreiheit für Klage gegen polizeirechtliche Unterbringung …

    Verwaltungsgerichtliche Verfahren, die die polizeirechtliche Unterbringung einer Person in eine Wohnunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zum Gegenstand haben, sind nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO gerichtskostenfrei (a.A. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2011 - 4 Bs 11/11 - juris; Beschl. v. 04.10.2011 - 4 So 82/11 - juris).

    Rn. 2 Die polizeirechtliche Zuweisung einer Unterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist keine Angelegenheit der Fürsorge im Sinne des § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO (a.A. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2011 - 4 Bs 11/11 - juris; Beschl. v. 04.10.2011 - 4 So 82/11 -, juris).

  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 12 C 22.170

    Vorläufige Streitwertfestsetzung, Gerichtskostenfreiheit, Erinnerung gegen den …

    Demnach stellen etwa verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten, die die Unterbringung einer Person in einer Wohnunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zum Gegenstand haben, Angelegenheiten der Fürsorge im vorstehend genannten Sinne dar (so OVG Hamburg, B.v. 14.2.2011 - 4 Bs 11/11 - BeckRS 2011, 48074; B.v. 4.10.2011 - 4 So 82/11 - BeckRS 2011, 55157; a.A. VGH Mannheim, B.v. 21.6.2012 - 1 S 866/12 - BeckRS 2012, 53501;… zur Zuordnung des Wohngeldrechts zu den Angelegenheiten der Fürsorge vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2019 - 5C 2.18 - BVerwGE 165, 235 = BeckRS 2019, 17035 Rn. 35 ff. unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
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