Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.05.2010 - 19 U 106/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 23.06.2009 - 41 O 141/07
- OLG Köln, 07.05.2010 - 19 U 106/09
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 5572
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 208/07
Rückabwicklung eines wegen arglistiger Täuschung angefochtenen Geschäfts
Auszug aus OLG Köln, 07.05.2010 - 19 U 106/09
Bloße Zweifel am Bestehen der Nichtschuld oder "Kennen müssen", selbst wenn die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, stehen der erforderlichen positiven Kenntnis nicht gleich (BGH NJW 2008, 1878;… Sprau in Palandt, BGB, 69. Aufl., § 814 Rn. 3 m.w.Nachw.). - BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche der Sparkasse
Auszug aus OLG Köln, 07.05.2010 - 19 U 106/09
Da ein vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot die materiell-rechtliche Wirksamkeit einer Aufrechnung und nicht nur deren Geltendmachung im Rechtsstreit ausschließt (BGH WM 1983, 1359), haben die Gerichte einen solchen Aufrechnungsausschluss von Amts wegen zu beachten (BGH NJW 2002, 2779 ff., Schlüter in MünchKomm, BGB, 4. Aufl., § 387 Rn. 58 m.w.Nachw.). - BGH, 12.10.1983 - VIII ZR 19/82
Kein AGB-Aufrechnungsverbot im Konkursfall
Auszug aus OLG Köln, 07.05.2010 - 19 U 106/09
Da ein vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot die materiell-rechtliche Wirksamkeit einer Aufrechnung und nicht nur deren Geltendmachung im Rechtsstreit ausschließt (BGH WM 1983, 1359), haben die Gerichte einen solchen Aufrechnungsausschluss von Amts wegen zu beachten (…BGH NJW 2002, 2779 ff., Schlüter in MünchKomm, BGB, 4. Aufl., § 387 Rn. 58 m.w.Nachw.). - BGH, 08.07.2002 - NotZ 25/01
Erhebung von festen Beiträgen zur Notarkammer
Auszug aus OLG Köln, 07.05.2010 - 19 U 106/09
Es kann daher unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben geboten sein, die Aufrechnungsbeschränkung unbeachtet zu lassen, wenn eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung in dem Sinne entscheidungsreif ist, dass sie sich als begründet erweist (BGH BB 2002 2199 ff.;… Grüneberg in Palandt, a.a.O., § 309 Rn. 18).
- LG Bremen, 06.10.2021 - 1 S 111/20
Umfangreiche Modernisierung: Wie hat ein Erhöhungsverlangen auszusehen?
Die Voraussetzungen des § 814 BGB, für deren Eingreifen als Ausschlusstatbestand die Beklagte als potentielle Bereicherungsschuldnerin die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. OLG Köln BeckRS 2011, 5572; KG MDR 2013, 396; OLG Hamm BeckRS 2016, 20914), sind nicht erfüllt. - AG Bremen, 03.05.2022 - 6 C 509/18 e Voraussetzungen des § 814 BGB, für deren Eingreifen als Ausschlusstatbestand e Darlegungs- und Beweislast entsprechend den allgemeinen Grundsätzen derjenigEUR trägt, der sich auf den Tatbestand beruft, also der hiesige Kläger als potentieller Bereicherungsschuldner (vgl. OLG Köln BeckRS 2011, 5572; KG MDR 2013, 396; OLG Hamm BeckRS 2016, 20914), sind nicht erfüllt.
- LG Bremen, 10.02.2020 - 1 S 1/19
Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierung
Die Voraussetzungen des § 814 BGB, für deren Eingreifen als Ausschlusstatbestand die Beklagte als potentielle Bereicherungsschuldnerin die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. OLG Köln BeckRS 2011, 5572; KG MDR 2013, 396; OLG Hamm BeckRS 2016, 20914), sind nicht erfüllt. - AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenen Wohnraum
Die Voraussetzungen des § 814 BGB, für deren Eingreifen als Ausschlusstatbestand die Darlegungs- und Beweislast nach entsprechend den allgemeinen Grundsätzen derjenige trägt, der sich auf den Tatbestand beruft, also die hiesige Beklagte als potentielle Bereicherungsschuldnerin (vgl. OLG Köln BeckRS 2011, 5572; KG MDR 2013, 396; OLG Hamm BeckRS 2016, 20914), sind nicht erfüllt.
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