Rechtsprechung
| BGH, 22.02.2011 - 5 StR 530/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung eines Totschlags durch Erstechen eines Angreifers wegen Notwehr bei fehlender Möglichkeit des Ausschlusses einer Notwehrlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 32
Rechtfertigung eines Totschlags durch Erstechen eines Angreifers wegen Notwehr bei fehlender Möglichkeit des Ausschlusses einer Notwehrlage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 6085
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 5 StR 530/10
Dass andere Wertungen als diejenigen des Landgerichts möglich wären, vielleicht sogar näher liegen mögen, berechtigt das Revisionsgericht nicht zum Eingreifen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928, in BGHSt 50, 299 insoweit nicht abgedruckt). - BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01
Notwehr; Erforderlichkeit (Einsatz eines lebensgefährlichen Mittels)
Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 5 StR 530/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Juli 1994 - 5 StR 309/94, NStZ 1994, 581; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 435/01, NStZ 2002, 140) darf sich der Angegriffene grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige sowie endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt. - BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94
Notwehr - Zulässiges Verteidigungsmittel - Gefahrbeseitigung
Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 5 StR 530/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Juli 1994 - 5 StR 309/94, NStZ 1994, 581; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 435/01, NStZ 2002, 140) darf sich der Angegriffene grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige sowie endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt. - BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87
Grenzen der Verteidigung gegen einen schuldhaft provozierten Angriff - Zulässige …
Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 5 StR 530/10
Der gesamte Vorgang spielte sich innerhalb weniger Sekunden ab; der Angeklagte musste nicht die weiteren Wirkungen des ersten Stiches auf den - nicht sofort handlungsunfähig gewordenen - Geschädigten abwarten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3).
- LG Hamburg, 10.01.2025 - 604 Ks 9/24
Bedingter Tötungsvorsatz und Verletzungsabsicht bei einem Messerstich in den …
Rn. 200 Andererseits hebt der Bundesgerichtshof hervor, der lebensgefährliche Gebrauch einer Waffe komme nur in Ausnahmefällen in Betracht und dürfe immer nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (…BGH, NJW 2023, 166, 167 Rn. 11;… NStZ 2019, 136 Rn. 8; NStZ 2018, 84, 85; Urt. v. 22.02.2011, 5 StR 530/10, BeckRS 2011, 6085 Rn. 8;… NStZ 2006, 152, 153 Rn. 8).
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