Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.12.2011 - III-3 RBs 337/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StVG § 25
Fahrverbot, Absehen,berufliche Gründe - Burhoff online
Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Regelfahrverbot - Absehen von der Verhängung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatV § 4 Abs. 1; StVG § 25 Abs. 1
Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Ausnahme von Fahrverbot aufgehoben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Führerschein weg trotz Berufsproblemen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für ein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)
Fahrverbot
Verfahrensgang
- AG Lübbecke - 9 OWi 72/11
- OLG Hamm, 28.12.2011 - III-3 RBs 337/11
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 3569
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2011 - 3 RBs 337/11
Rn. 11 Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH, NZV 1992, 286). - OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07
Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2011 - 3 RBs 337/11
Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch in Rechtsnormen niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalog-Verordnung zu zählen ist (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 560/07 -, BeckRS 2007, 65091 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 12.02.2013 - Ss (B) 14/13
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Absehen vom Regelfahrverbot wegen …
Rn. 18 Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot bedarf indes - anders als im Fall der Verhängung eines Regelfahrverbotes - einer eingehenden, auf ausreichende Tatsachen gestützten Begründung (vgl. BGHSt 38, 125 ff.; BGH, NZV 1992, 286; OLG Hamm, NZV 2007, 258; Beschluss vom 28. November 2011 - 3 RBs 337/11, juris).Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbotes durch Maßnahmen wie z.B. die Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis, die Heranziehung eines Angehörigen oder Angestellten als Fahrer, die vorübergehende Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (B) 29/2010 [51/10] - und 23. Dezember 2011 - Ss (B) 111/2011 [141/11] - OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2011 - 3 RBs 337/11 -).
- OLG Hamm, 28.03.2012 - 3 RBs 19/12
Fahrverbot, Absehen, feriberuflicher Architekt, Urteilsgründe
Rn. 21 insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalog-Verordnung zu zählen ist (Senat, Beschlüsse vom 28. Dezember 2011 - III-3 RBs 337/11 - [BeckRS 2012, 03569], vom 21. Dezember 2011 - III-3 RBs 326/11 - [BeckRS 2012, 02847] und vom 12. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 560/07 - [BeckRS 2007, 65091] m.w.N.). - OLG Hamm, 03.03.2016 - 3 RBs 55/16 Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch in Rechtsnormen niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalog-Verordnung zu zählen ist (Senat, Beschluss vom 28. März 2012 - III-3 RBs 19/12, juris; Beschluss vom 28. Dezember 2011 - III-3 RBs 337/11, BeckRS 2012, 03569; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - III-3 RBs 326/11, BeckRS 2012, 02847 und vom 12. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 560/07, BeckRS 2007, 65091).
- OLG Hamm, 29.05.2012 - 3 RBs 100/12
Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei einem Rotlichtverstoß
Rn. 27 28. Dezember 2011 - III-3 RBs 337/11 - [BeckRS 2012, 03569], vom.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".