Rechtsprechung
| LG Mönchengladbach, 11.05.2010 - 5 S 74/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zinsschaden der Rechtsschutzversicherung wegen der verspäteten Weiterleitung von Kostenerstattungsbeträgen durch den Rechtsanwalt; Grundsätze zur Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht im Rahmen der Beauftragung einer Anwaltssozietät mit einer Rechtsangelegenheit als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Viersen, 26.05.2009 - 32 C 110/08
- LG Mönchengladbach, 11.05.2010 - 5 S 74/09
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 10364
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 17.12.2002 - 22 U 168/02
Mithaftung eines Rechtsanwalts als Mitglied einer Scheinsozietät
Auszug aus LG Mönchengladbach, 11.05.2010 - 5 S 74/09
Dies ergibt sich aus den Grundsätzen zur Duldungs- und Anscheinsvollmacht (vgl. OLG Köln in MDR 2003, 900 und BGHZ 70, 747).
- BGH, 23.07.2019 - VI ZR 307/18
Bewertung des § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO als Schutzgesetz iSd § 823 Abs. 2 BGB …
Rn. 20 cc) § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO gewährt nach alledem dem Rechtsschutzversicherer weder in persönlicher noch in sachlicher Hinsicht deliktsrechtlichen Schutz davor, dass Gelder, die im Hinblick auf den Forderungsübergang des § 86 VVG ihm zustehen, versehentlich an den Mandanten als ursprünglichen Gläubiger ausgekehrt werden (a.A., allerdings ohne Begründung: LG Mönchengladbach, Urteil vom 11. Mai 2010 - 5 S 74/09, juris Rn. 10). - LG Stralsund, 25.03.2026 - 2 O 1/24
Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Fremdgeldbehandlung; Anforderungen …
Ausgehend vom Wortlaut der Bestimmung ("unverzüglich") soll der Mandant aber nicht vor der Auskehrung von Fremdgeld an einen falschen Empfänger geschützt werden, sondern lediglich vor einer Verzögerung der Auskehrung, d. h. es geht letztlich nur um den Fall eines Verzögerungsschadens (im Ergebnis zwar offenlassend, tendenziell aber deutlich in diese Richtung weisend BGH…, Urteil vom 23.07.2019 - VI ZR 307/18, DStRE 2020, 955 Rn. 18 a.E.; anders - indes ohne nähere Begründung - LG Mönchengladbach, Urteil vom 11.05.2010 - 5 S 74/09, BeckRS 2012, 10364 [jeweils zu § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO a.F.]). - LG Stralsund, 19.03.2026 - 2 O 1/24 Ausgehend vom Wortlaut der Bestimmung ("unverzüglich") soll der Mandant aber nicht vor der Auskehrung von Fremdgeld an einen falschen Empfänger geschützt werden, sondern lediglich vor einer Verzögerung der Auskehrung, d. h. es geht letztlich nur um den Fall eines Verzögerungsschadens (im Ergebnis zwar offenlassend, tendenziell aber deutlich in diese Richtung weisend BGH…, Urteil vom 23.07.2019 - VI ZR 307/18, DStRE 2020, 955 Rn. 18 a.E.; anders - indes ohne nähere Begründung - LG Mönchengladbach, Urteil vom 11.05.2010 - 5 S 74/09, BeckRS 2012, 10364 [jeweils zu § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO a.F.]).
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