Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.01.2011 - 6 U 209/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; verspätete Erledigungserklärung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; verspätete Erledigungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2010 - 3 O 226/10
- OLG Frankfurt, 24.01.2011 - 6 U 209/10
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 15967
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2011 - 6 U 209/10
Rn. 3 Gleichwohl besteht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. WRP 1997, 51) in einem solchen Fall ein Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer weiteren, mit dem bereits bestehenden Titel im Kern übereinstimmenden Unterlassungsverfügung, wenn der Unterlassungsschuldner dem bestehenden Titel durch eine abgewandelte Verletzungsform zuwidergehandelt hat und der Gläubiger nach den Gesamtumständen davon ausgehen muss, der Schuldner meine (irrigerweise), die Abwandlung falle nicht unter den bestehenden Titel.
- BGH, 12.07.2023 - I ZR 17/22
Übereinstimmende Erledigungserklärung hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits: …
Rn. 7 2. Im Rahmen der nach § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung nach Billigkeit ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass der Kläger die Erledigungserklärung erst nach Erlass des Versäumnisurteils und damit verzögert abgegeben hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVR 23/98, WRP 2008, 252 [juris Rn. 11] mwN;… OLG Rostock, JurBüro 2006, 489 [juris Rn. 5] mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 6 U 209/10, juris Rn. 6;… OLG Schleswig, AGS 2015, 539 [juris Rn. 5] mwN). - OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 6 U 185/16
Erledigung der negativen Feststellungsklage durch Anspruchsverzicht; …
Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91a ZPO ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 24.1.2011 - 6 U 209/10 - und vom 23.10.2006 - 6 W 171/06;… vgl. auch Zöller, ZPO, 31. Aufl., Rdz. 25 zu § 91a m.w.N.) zu berücksichtigen, dass die Klage zwar ursprünglich zulässig und begründet war, die durch den Anspruchsverzicht veranlasste Erledigungserklärung jedoch bereits in erster Instanz hätte erfolgen können, wodurch Mehrkosten vermieden worden wären. - OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung
Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 24.1.2011, 6 U 209/10 , Rdn. 3, juris;… Beschluss vom 12.11.1996, 6 W 145/96, Rdn. 3, juris) auch in solchen Fällen ein Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer weiteren einstweiligen Verfügung, die mit dem bereits bestehenden Titel im Kern übereinstimmt, wenn der bereits vorhandene Titel auslegungsbedürftig ist und eine Unsicherheit über die Tragweite des Verbots entstehen kann.Unter diesen Voraussetzungen hat der Unterlassungsgläubiger ein berechtigtes Interesse daran, zur effektiven Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs nicht allein auf das Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO verwiesen zu werden (Senats, Urteil vom 24.1.2011, 6 U 209/10 , Rdn. 3, juris).
Auch hat sich die Antragsgegnerin, anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall in der Sache 6 U 209/10 , nicht auf den Standpunkt gestellt, die hier konkret beanstandete Verletzungshandlung unterfalle nicht dem titulierten Verbot und sei rechtens.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21
Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung
Für den Fall einer verspäteten Erledigungserklärung erstreckt sich im Rahmen des 37 "billigen Ermessens" nach § 91a ZPO eine "Billigkeitskorrektur" der grundsätzlich an den hypothetischen Erfolgsaussichten nach § 91 ZPO auszurichtenden Kostenverteilung nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nur auf die Kosten, die durch das Prozessverhalten der Partei zusätzlich verursacht worden sind ("Mehrkosten": BGH, Beschl. v. 19.06.2007 - KVR 23/98 -, Rn. 11; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 24.01.2011 - 6 U 209/10 - Beschl. v. 19.12.2016 - 6 U 185/16 - [Verteilung nach Instanzen]; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2012 - 3 W 72/12, Rn. 16-18; KG, Beschl. v. 26.02.2018 - 8 W 2/18 -, Rn. 14; "zusätzliche" Kosten: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.06.2015 - 9 W 88/15 -, Rn. 5; "die Kosten, die nur infolge der verspäteten Erledigungserklärung angefallen sind": OLG München, Urt. v. 08.07.1992 - 27 U 822/91 - OLG Koblenz, Beschl. v. 28.03.1996 - 5 U 819/95 - "hierdurch entstehende weitere Kosten": OLG Rostock, Beschl. v. 31.05.2006 - 3 W 36/06 -, Rn. 5-7; "[s]oweit infolge der verzögerten Abgabe der Erledigungserklärung vorwerfbar zusätzliche Verfahrenskosten entstanden sind": BVerwG, Beschl. v. 29.09.1988 - 7 B 185/87 -, Rn. 7; "zusätzliche" Kosten: Althammer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 91a ZPO, Rn. 25; "Mehrkosten": Jaspersen, in: BeckOK ZPO, hg. - OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12
Kostenentscheidung bei Erledigung: Wiederholungsgefahr bei irreführender …
Zum anderen jedoch kann im Rahmen der Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO die verspätete Abgabe der Erledigungserklärung des Gläubigers mit dem Ergebnis zu berücksichtigen sein, dass dieser an Kosten zu beteiligen ist, die durch zwischenzeitliche weitere Verfahrensschritte ausgelöst wurden und bei rechtzeitiger Erledigungserklärung hätten vermieden werden können (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.1.2011, Az. 6 U 209/10). - OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11
Rechtsschutzbedürfnis für weiteren Unterlassungstitel
Auf die Begründung der Senatsentscheidung vom 24.1.2011 (Az.: 6 U 209/10) wird verwiesen. - LG Köln, 19.11.2014 - 84 O 70/14 Entsprechendes muss gelten, wenn der Verlust der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Dringlichkeit droht, wenn der Antragsteller gezwungen wäre, zunächst den Ausgang des Ordnungsmittelverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2011 - 6 U 209/10).
- OLG Düsseldorf, 08.07.2024 - 20 W 68/23
Bestimmung der Kosten eines übereinstimmend für erledigten Rechtsstreits …
- OLG Schleswig, 23.06.2015 - 9 W 88/15
Kostenentscheidung bei verspäteter Abgabe der Erledigungserklärung
In Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Kostenentscheidung nach Billigkeit auch die Entstehung zusätzlicher Kosten bei einer verspäteten Abgabe der Erledigungserklärung zu berücksichtigen ist (vgl. nur OLG Koblenz…, Beschluss vom 28. März 1996 - 5 U 819/95, BeckRS 1997, 00685, Rn. 27 ff.; OLG Rostock, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 3 W 36/06, NJOZ 2006, 2563 f.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24. Januar 2011 - 6 U 209/10, BeckRS 2012, 15967; LG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2011 - 6 O 185/11, BeckRS 2011, 21284; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 3 W 72/12, BeckRS 2012, 23068; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVR 23/98, BeckRS 2007, 65049, Rn.11 m.w.Nachw.; ähnlich zur Bemessung der Terminsgebühr BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, MDR 2010, 1342;… Vollkommer, in Zöller, ZPO 30. Auflage 2014, § 91a Rn. 25 aE;… Jaspersen / Wache, in Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO , Stand 1. März 2015, § 91a Rn. 31.14). - OLG Bremen, 26.01.2015 - 2 W 61/14
Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses im gewerblichen Rechtsschutz durch …
Auch in den von der Beklagten zitierten Fällen OLG Hamburg (Beschl. v. 26.10.2012 - 3 W 72/12 -) sowie OLG Frankfurt/M. (Beschl. v. 24.01.2011 - 6 U 209/10) war die Erledigung jeweils nach Unterwerfungserklärungen eingetreten; im Falle des OLG München (…Urt. v. 02.08.2012 - 6 U 1645/12) haben die Parteien das Verfügungsverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt, nachdem zwischen ihnen ein das Unterlassungsgebot zusprechendes Urteil in der Hauptsache ergangen war. - LG Köln, 19.11.1914 - 84 O 70/14
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