Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 09.11.2012 - 10 UF 1321/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beim Versorgungsausgleich durch externe Teilung ist der vom Versorgungsträger des Pflichtigen zu zahlende Ausgleichsbetrag nicht zu verzinsen, wenn der Ausgleichspflichtige zum Ehezeitende bereits Leistungen aus der Versorgung erhält.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersAusglG § 14 Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Verzinsung der Ausgleichszahlung, wenn der Ausgleichspflichtige zum Ehezeitende bereits Rentenleistungen bezogen hat
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verzinsung eines zu zahlenden Ausgleichsbetrags beim Versorgungsausgleich durch externe Teilung
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 08.08.2012 - 205 F 214/12
- OLG Nürnberg, 09.11.2012 - 10 UF 1321/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 791
- BeckRS 2012, 23674
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10
Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.11.2012 - 10 UF 1321/12
6 Nach der Entscheidung des BGH vom 07.09.2011 (abgedruckt in FamRZ 2011, 1785) ist bei einer externen Teilung der vom Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Versorgungsträger des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlende Ausgleichsbetrag grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen.
- BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13
Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits …
Im Anschluss daran entspricht es einer verbreiteten obergerichtlichen Praxis, bei laufenden Renten das ungekürzte Anrecht mit dem zum Ehezeitende ermittelten Ausgleichswert extern auszugleichen und es im Gegenzug mit dem Ausschluss der nachehezeitlichen Aufzinsung bewenden zu lassen (…vgl. etwa OLG Stuttgart Beschluss vom 20. August 2016 - 11 UF 13/15 - juris Rn. 33; OLG Nürnberg FamRZ 2013, 791; OLG Hamm FamRZ 2013, 1905; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1717, 1718; vgl. auch Schwamb FamRB 2016, 240, 241 f.). - OLG Stuttgart, 20.08.2015 - 11 UF 13/15
Versorgungsausgleich: Ausgleich einer Anwartschaft in der gesetzlichen …
Bei laufendem Rentenbezug ist im Fall der externen Teilung eines Anrechts von einer Verzinsung abzusehen, weil einer Verzinsung des bezogen auf das Ehezeitende ermittelten Ausgleichswertes die gegenläufige Entwicklung der Auszahlung der laufenden Rente entgegensteht (…BGH FamRZ 2011, 1785 Rn. 25;… OLG Köln FamRZ 2014, 668 Rn. 20;… OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1717 Rn. 25; OLG Nürnberg FamRZ 2013, 791 Rn. 6 f.). - OLG Hamm, 17.03.2014 - 5 UF 61/13
Versorgungsausgleich, vorzeitiger Ruhestand, Zugangsfaktor, …
In diesem Fall steht einer Verzinsung des Ausgleichswertes die gegenläufige Entwicklung der Auszahlung einer laufenden Rente entgegen (…vgl. BGH, aaO; OLG Hamm, NJW-Spezial 2013, 614; OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 791). - OLG Köln, 21.11.2013 - 21 UF 71/13
Berücksichtigung des Kapitalverzehrs einer bereits vor der Entscheidung über den …
Rn. 23 Da die sonst vom Versorgungsträger bei externer Teilung des auszugleichenden Anrechts vorzunehmende Verzinsung des Ausgleichsbetrags in Höhe des Rechnungszinses für die Zeit zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich (vgl. BGH, Beschluss vom 7.9. 2011 - XII ZB 546/10, NJW 2011, 3358) nicht zu erfolgen hat, soweit in dieser Zeit aus dem Anrecht bereits eine Rente gezahlt worden ist (…BGH, a.a.O., Rn.25; OLG Nürnberg, Beschl. v. 9.11.2012 - 10 UF 1321/12, BeckRS 2012, 23674), ergibt sich hier durch eine Bewertung des auszugleichenden Anrechts zum Ehezeitende trotz zwischenzeitlicher Rentenzahlungen an den Ausgleichsverpflichteten nicht nur keine unmittelbare Begünstigung des Ausgleichsberechtigten. - OLG Hamm, 28.06.2013 - 7 UF 60/13
Verzinsung der Ausgleichswerte bei externer Teilung von Anrechten
Dieser Grundsatz greift jedoch dann nicht, wenn die ausgleichspflichtige Person bereits zum Ende der Ehezeit (oder auch später vor der rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich) Rente bezogen hat (…BGH, a.a.O., Rn. 25; OLG Nürnberg, Beschl. v. 9.11.2012 - 10 UF 1321/12, zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".