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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - I-24 W 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2114
OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - I-24 W 4/12 (https://dejure.org/2012,2114)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2012 - I-24 W 4/12 (https://dejure.org/2012,2114)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - I-24 W 4/12 (https://dejure.org/2012,2114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei Beauftragung mehrerer Prozessbevollmächtiger durch juristische Personen mit identischem Vertretungsorgan und Geschäftssitz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 494
  • BeckRS 2012, 5976
  • NZG 2012, 472
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.02.2009 - VIII ZB 114/07

    Erstattungsfähigkeit von Rechtanwaltskosten bei Vertretung der beiden …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
    In einem solchen Fall ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die mehrfach geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (BGH ZMR 2009, 442 = WuM 2009, 286; NJW-RR 2004, 536; Senat JurBüro 2010, 431; MDR 2007, 747 = JurBüro 2007, 263).

    Dies alles folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (BGH ZMR 2009, 442; NJW 2007, 2257; NJW 2003, 2992; vgl. im Übrigen zur Entwicklung der Rechtsprechung und zum Meinungsstand OLG Nürnberg NJW-RR 2011, 1560 mit zahlreichen Nachweisen).

    Anders als jene beklagten Mieter, die inzwischen an verschiedenen Orten wohnten (vgl. BGH ZMR 2009, 442), hatten alle drei Beklagten identische Adressen in Solingen.

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
    Dies alles folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (BGH ZMR 2009, 442; NJW 2007, 2257; NJW 2003, 2992; vgl. im Übrigen zur Entwicklung der Rechtsprechung und zum Meinungsstand OLG Nürnberg NJW-RR 2011, 1560 mit zahlreichen Nachweisen).

    Rn. 15 Ein möglicherweise drohender Regress mag zwar grundsätzlich geeignet sein, die Vertretung durch einen eigenen Rechtsanwalt wegen denkbarer Interessenskonflikte unter Kostenerstattungsaspekten zu rechtfertigen (vgl. BGH NJW 2007, 2257).

  • BGH, 23.01.2007 - I ZB 42/06

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
    Rn. 26 Solche besonderen Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält (BGH NJW-RR 2009, 283; GRUR 2007, 726).

    Denn für die Kostenerstattung kommt es auf die tatsächliche Organisation eines an einem Rechtsstreit beteiligten Unternehmens an und nicht darauf, welche Unternehmensorganisation unter Erstattungsgesichtspunkten zweckmäßiger oder günstiger gewesen wäre (BGH GRUR 2007, 726).

  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
    Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei, nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, werden wegen der Begrenzung der Kostenerstattung auf die Reisekosten des am Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts nicht betroffen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).

    Rn. 26 Solche besonderen Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält (BGH NJW-RR 2009, 283; GRUR 2007, 726).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2009 - 24 W 61/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Prozessbevollmächtigter als einfacher …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
    In einem solchen Fall ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die mehrfach geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (BGH ZMR 2009, 442 = WuM 2009, 286; NJW-RR 2004, 536; Senat JurBüro 2010, 431; MDR 2007, 747 = JurBüro 2007, 263).

    Dafür reicht aber die rein theoretisch bestehende Möglichkeit nicht aus (…so zutreffend OLG Köln aaO.; OLG Hamm OLGR 2007, 771 = AGS 2007, 476; Senat JurBüro 2010, 431, Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV RVG Nr. 1008 Rn. 323).

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
    In einem solchen Fall ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die mehrfach geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (BGH ZMR 2009, 442 = WuM 2009, 286; NJW-RR 2004, 536; Senat JurBüro 2010, 431; MDR 2007, 747 = JurBüro 2007, 263).
  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
    Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei, nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, werden wegen der Begrenzung der Kostenerstattung auf die Reisekosten des am Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts nicht betroffen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).
  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
    Dies alles folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (BGH ZMR 2009, 442; NJW 2007, 2257; NJW 2003, 2992; vgl. im Übrigen zur Entwicklung der Rechtsprechung und zum Meinungsstand OLG Nürnberg NJW-RR 2011, 1560 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 290/10

    Kostenfestsetzung: Anspruch eines obsiegenden Streitgenossen auf Erstattung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
    Verweist der Streitgenosse dagegen auf plausible und schutzwürdige Belange, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Streitgenosse einen eigenen Prozessbevollmächtigten einschalten darf, ohne dass er deshalb kostenrechtliche Nachteile zu tragen hat (BGH NJW 2012, 319).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08

    Auswärtiger Rechtsanwalt VIII

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
    Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei, nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, werden wegen der Begrenzung der Kostenerstattung auf die Reisekosten des am Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts nicht betroffen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer …

  • OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11

    Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den …

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2006 - 24 W 79/06

    Vergütung für Selbstvertretung mehrerer wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung …

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2007 - 10 W 85/07

    Kostentragung bei einem obsiegendem und einem unterliegenden Streitgenossen mit …

  • OLG Hamm, 01.02.2007 - 23 W 220/06

    Wechsel von der gemeinsamen Vertretung zur Einzelvertretung während des …

  • OLG Hamburg, 21.11.1995 - 8 W 264/95
  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 25 W 23/16

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Streitgenossenprozess

    Rn. 21 Dementsprechend sind die Beklagten zu 1) und 5) im Verhältnis zu den Klägern so zu behandeln, als wenn sie nur einen gemeinsamen Anwalt beauftragt hätten (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2012, 494).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2017 - L 2 AS 390/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB …

    Rn. 43 Vielmehr sind entsprechend der Auslegungsregel des § 420 BGB obsiegende Streitgenossen bezüglich der an sie zu erstattenden Kosten keine Gesamt- sondern Teilgläubiger [so Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 11.06.2014, Az. 17 W 59/14, Rn. 9, zitiert nach juris unter Verweis auf OLG Koblenz RP 1977, 216; OLG Hamburg JB 1996, 259; OLG Karlsruhe JB 2006, 205; OLG Köln OLGR 2009, 526; OLG Düsseldorf MDR 2012, 494; Hartmann, Kostengesetze, a.a.O., § 7 RVG Rn. 37; Müller-Rabe, a.a.O., Nr. 1008 Rn. 312 ff; Schulz MK-ZPO, 4. Aufl., § 104 Rn. 66; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 100 Rn. 4, § 104 Rn. 21].
  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 25 W 14/16

    Umfang der Kostenerstattung im Streitgenossenprozess

    Rn. 20 Dementsprechend sind die Beklagten zu 3) und 4) im Verhältnis zum Kläger so zu behandeln, als wenn sie nur einen gemeinsamen Anwalt beauftragt hätten (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2012, 494).
  • OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 59/14

    Anwaltsgebühren bei Inanspruchnahme zweier Beklagter auf Unterlassung

    Nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Koblenz RP 1977, 216; OLG Hamburg JB 1996, 259; OLG Karlsruhe JB 2006, 205; OLG Köln OLGR 2009, 526; OLG Düsseldorf MDR 2012, 494;… Hartmann, Kostengesetze, a.a.O., § 7 RVG Rn. 37;… Müller-Rabe, a.a.O., Nr. 1008 Rn. 312 ff;… Schulz MK-ZPO, 4. Aufl., § 104 Rn. 66;… Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 100 Rn. 4, § 104 Rn. 21 "Streitgenossen") sind obsiegende Streitgenossen bezüglich der an sie zu erstattenden Kosten keine Gesamt- sondern Teilgläubiger entsprechend der Auslegungsregel des § 420 BGB.
  • LAG Hessen, 10.02.2014 - 13 Ta 499/13

    Gemeinsamer Rechtsanwalt als kostenrechtliche Obliegenheit

    Rn. 13 Selbst wenn man dieser "nicht übermäßig differenzierenden Betrachtung" des BGH kritisch gegenübersteht (…so etwa Gerold/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl. 2013, VV 1008 Rz. 371; OLG Düsseldorf vom 17. Februar 2012 - I-24 W 4/12-, MDR 2012, 494; OLG Düsseldorf vom 15. Januar 2008, I-10 W 137/07-), war im vorliegenden Fall die Beauftragung je eines Rechtsanwalts für beide Beklagte nicht nur nicht missbräuchlich, sondern sogar geboten.
  • LG Arnsberg, 18.09.2025 - 5 O 27/17

    Kostenfestsetzung, Verzinsungsbeginn, Gläubigermehrheit, Streitgenossen

    Rn. 16 Sind - wie hier - mehrere Streitgenossen nach der Kostengrundentscheidung Kostengläubiger, ohne dass besondere Beteiligungsverhältnisse angegeben sind, ist zu beachten, dass sie - mangels einer dies festlegenden gesetzlichen Bestimmung - in der Regel keine Gesamtgläubiger, sondern Anteilsgläubiger gem. § 420 BGB sind (…BGH BeckRS 2022, 39616 Rn. 16 f.;… NJW 2017, 3788 Rn. 20; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.10.2023 - 6 W 103/23; OLG Bremen BeckRS 2023, 34668; OLG Düsseldorf BeckRS 2012, 5976).
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