Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.02.2012 - 7 U 115/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52757
OLG Schleswig, 29.02.2012 - 7 U 115/11 (https://dejure.org/2012,52757)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.02.2012 - 7 U 115/11 (https://dejure.org/2012,52757)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 7 U 115/11 (https://dejure.org/2012,52757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,52757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Tierhalterhaftung - Haftungsverzicht bei Proberitt auf Veranlassung des Pferdehalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 832; BGB § 254
    Haftung für Reitunfall bei Proberitt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftungsverzicht bei Proberitt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall bei Proberitt - Kein konkludenter Haftungsausschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 2597
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.02.2012 - 7 U 115/11
    Allein die wohl nur vage Auffassung der Zeugen P. - der Versicherten der Klägerin -, dass es in Reiterkreisen üblich sei, beim Reiten auf einem fremden Pferd den Halter im Falle eines Unfalles nicht in Anspruch zu nehmen, reicht zur Begründung eines konkludenten Haftungsausschlusses keinesfalls aus; vielmehr hat der Bundesgerichtshof (vgl. beispielsweise BGH VI ZR 49/91, Urteil vom 09.06.1992) selbst in Fällen, in denen das Reiten auf einem fremden Pferd ganz überwiegend im Interesse des Reiters lag, einen stillschweigenden Haftungsausschluss zugunsten des Tierhalters gleichwohl verneint.
  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender …

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.02.2012 - 7 U 115/11
    Ein konkludenter bzw. stillschweigender Haftungsausschluss kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VI ZR 28/08, Urteil vom 10.02.2009) nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht; hergeleitet wird ein derartiger Haftungsausschluss im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung auf der Grundlage des § 242 BGB .
  • OLG Nürnberg, 29.03.2017 - 4 U 1162/13

    Pferdehalter haftet auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das …

    Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung oder die Überlassung des Pferdes gefälligkeitshalber rechtfertigt im Wege ergänzender Vertragsauslegung auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur dann eine Haftungsfreistellung des Tierhalters, wenn die Überlassung des Tieres im besonderen Interesse des Geschädigten lag und dieser sich deshalb einem ausdrücklichen Ansinnen eines Haftungsverzichtes, wäre es an ihn gestellt worden, billigerweise nicht hätte verschließen können (BGH, Urteil vom 09.06.1992, NJW 1992, 2474 m. v. N.; BGH, Urteil vom 26.04.2016, r+s 2016, 424; OLG Schleswig, Urteil vom 29.02.2012, BeckRS 2013, 02597).
  • OLG Schleswig, 19.03.2021 - 17 U 142/20

    Reitbeteiligung: Wirksamkeit eines vereinbarten Haftungsauschlusses betreffend …

    Gegen die Annahme der Unwirksamkeit eines ausdrücklich vereinbarten Haftungsausschlusses spricht zunächst, dass im Rahmen der Tierhalterhaftung - so insbesondere bei Reitbeteiligungen - nach ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, dass der Geschädigte sogar aufgrund der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB einen stillschweigenden - konkludent vereinbarten - Haftungsausschluss gegen sich geltend lassen muss, wenn anzunehmen ist, dass es sich bei der Reitbeteiligung um eine in seinem Interesse liegende Gefälligkeit gehandelt hat und er sich billigerweise dem Ansinnen des Tierhalters, ausdrücklich auf eine Haftung zu verzichten, nicht hätte verschließen können (…OLG Nürnberg, a. a. O.; OLG Hamm, Urteil vom 28. Juni 2019 - 11 U 82/18 - OLG Schleswig, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 U 115/11 -, alle bei juris).
  • OLG Hamm, 28.06.2019 - 11 U 82/18

    Zur Tierhalterhaftung bei einem Gefälligkeitsverhältnis sowie zum Mitverschulden …

    Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung oder die Überlassung eines Pferdes gefälligkeitshalber rechtfertigt im Wege ergänzender Vertragsauslegung auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur dann eine Haftungsfreistellung des Tierhalters, wenn die Überlassung des Tieres im besonderen Interesse des Geschädigten lag und dieser sich deshalb einem ausdrücklichen Ansinnen eines Haftungsverzichtes, wäre es an ihn gestellt worden, billigerweise nicht hätte verschließen können (…BGH a.a.O.;… BGH, Urt. v. 26.04.2016, r+s 2016, 424; OLG Schleswig, Urt. v. 29.02.2012, Az. 7 U 115/11, Tz.4, juris).
  • OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13

    Kündigung des Jagdpachtvertrages durch den Verpächter wegen Handlungsunfähigkeit …

    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei Streitigkeiten zwischen Mitpächtern der Pachtvertrag zum Verpächter durch diesen nur dann gekündigt werden kann, wenn die Streitigkeiten die Zusammenarbeit dergestalt gefährden, dass sie sich zum Nachteil des Verpächters auswirken (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28. März 2001, 7 U 115/11, juris- Rdnr. 43).
  • LG Ravensburg, 05.09.2023 - 5 O 26/23

    Haftung bei Unfall während eines Pferde-Proberitts

    Rn. 64 Auch im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses ist auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) jedoch nur dann eine Haftungsfreistellung des Tierhalters gerechtfertigt, wenn die Überlassung des Tiers im besonderen Interesse des Geschädigten lag und dieser sich deshalb einem ausdrücklichen Ansinnen eines Haftungsverzichts, wäre es an ihn gestellt worden, billigerweise nicht hätte verschließen können (vgl. BGH, NJW 1992, 2474, 2475 mit Nachw.;… BGH NJW-RR 2017, 272 zu Rn. 10; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 U 115/11 -, Rn. 4 f., juris).

    Der Proberitt wurde jedoch vor dem ins Auge gefassten Verkauf des Pferdes durchgeführt und diente damit auch der Beklagten und deren Interesse (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 U 115/11 -, juris).

    Rn. 72 Dass die Klägerin ein unbekanntes Pferd zum Probereiten übernommen hat, begründet an sich kein Mitverschulden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 U 115/11 -, Rn. 12, juris).

  • LG Würzburg, 04.05.2020 - 14 O 1455/19

    Tierhalterhaftung nach Sturz von schreckendem Pferd

    Rn. 33 Auch im Rahmen eines solchen Gefälligkeitsverhältnisses ist auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) jedoch nur dann eine Haftungsfreistellung des Tierhalters gerechtfertigt, wenn die Überlassung des Tiers im besonderen Interesse des Geschädigten lag und dieser sich deshalb einem ausdrücklichen Ansinnen eines Haftungsverzichts, wäre es an ihn gestellt worden, billigerweise nicht hätte verschließen können (BGH, NJW 1992, 2474 m.w.N.; NJW-RR 2017, 272; OLG Schleswig, Urt. v. 29.2.2012 - 7 U 115/11, BeckRS 2013, 02597).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht