Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.06.2013 - 8 U 125/12 |
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Verfahrensgang
- LG Essen, 06.09.2012 - 3 O 157/12
- OLG Hamm, 24.06.2013 - 8 U 125/12
Papierfundstellen
- BeckRS 2013, 12644
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …
Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2013 - 8 U 125/12
Dass es sich bei den Klägern (nach dem entsprechenden Personalstatut) um nationale Vereine handelt, erscheint nicht zweifelhaft (vgl. noch zur alten Rechtslage BGH NJW 2008, 69 - Rz. 55).Nach der Rechtsprechung des 2. Zivilsenat des BGH (Urteil vom 02.07.2007 - II ZR 111/05 - NJW 2008, 69 - Rz. 36), der der Senat folgt, kommt im Vereinsrecht bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht (BGHZ 59, 369 (371f.) = NJW 1973, 235), so dass Mängel von Vereinsbeschlüssen mit Hilfe der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen sind.
Maßgebend ist daher, ob ein objektiv urteilendes Mitglied bei richtiger Handhabung zu einer anderen Entscheidung gelangt sein könnte (vgl. BGH NJW 2008, 69 - juris Rz. 44;… Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 10. Auflage 2012, Rdn. 563;… Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Auflage 2010, Rdn. 3256).
- BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71
Fehlerhafte Vereinswahlen
Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2013 - 8 U 125/12
Nach der Rechtsprechung des 2. Zivilsenat des BGH (…Urteil vom 02.07.2007 - II ZR 111/05 - NJW 2008, 69 - Rz. 36), der der Senat folgt, kommt im Vereinsrecht bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht (BGHZ 59, 369 (371f.) = NJW 1973, 235), so dass Mängel von Vereinsbeschlüssen mit Hilfe der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen sind.Rn. 86 Nach früherer Rechtsprechung des BGH hat ein Verfahrensfehler nur dann zur Ungültigkeit eines Beschlusses geführt, wenn das Abstimmungsergebnis darauf beruht hat (vgl. BGHZ 59, 369 (374)).
- OLG Hamm, 01.03.2021 - 8 U 61/20
Verein, Mitgliederversammlung, Beschlussmängel
Dass es sich bei den Klägern nach den entsprechenden Personalstatuten um nationale Vereine handelt, scheint nicht zweifelhaft (Senat, Urteil vom 24.06.2013, 8 U 125/12, juris, Rn. 58).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Urteil vom 02.07.2007, II ZR 111/05, NJW 2008, 69, Rn. 36), der der Senat folgt (Senat, Urteil vom 24.06.2013, 8 U 125/12, juris, Rn. 59 und Urteil vom 09.05.2016, 8 U 142/12), kommt im Vereinsrecht bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 09.11.1972, II ZR 63/71, NJW 1973, 235), sodass Mängel von Vereinsbeschlüssen mit Hilfe der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen sind.
Beschlüsse, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder zwingende Satzungsbestimmungen gefasst sind, sind nichtig (Senat, Urteil vom 24.06.2013, 8 U 125/12, juris, Rn. 61; Senat, Urteil vom 09.05.2016, 8 U 141/12;… Wagner in: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl., Kap. 2 Rn. 1922 ff.).
- OLG Zweibrücken, 08.05.2014 - 3 W 57/13
Eintragung in das Vereinsregister: Anmeldung der einzutragenden Vorstandsänderung …
Darüber hinaus ist es nicht ersichtlich, dass das Fehlen eines einzelnen stimmberechtigten Mitgliedes das hier verfahrensgegenständliche Abstimmungsergebnis betreffend die Wahl des Vizepräsidenten W… F… angesichts der Mehrheitsverhältnisse - 47 Ja-Stimmen bei 74 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern - in relevanter Weise hätte beeinflussen können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.6.2013, Az. 8 U 125/12, zitiert nach juris; BGH, MDR 2007, 1446). - OLG Brandenburg, 28.06.2022 - 3 U 88/21
Wirksamkeit eines Beschlusses einer Mitgliederversammlung; Umlagefähigkeit von …
Beschlüsse, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder zwingende Satzungsbestimmungen gefasst sind, sind nichtig (OLG Hamm, Urteil vom 24.6.2013, 8 U 125/12, juris, Rn. 61; OLG Hamm, Urteil vom 9.5.2016, 8 U 141/12;… Wagner in: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl., Kap. 2 Rn. 1922 ff.).
- OLG München, 28.10.2024 - 17 U 627/24
Beschlußfassung, schriftliche Stimmabgabe, Streithelferbeitritt, Virtuelle …
Auch für den Verein stellen der BGH (NJW 2008, 69) und Oberlandesgerichte (OLG Bremen NJW-RR 2011, 1487; OLG Brandenburg BeckRS 2012, 15690; OLG Rostock BeckRS 2013, 01186; OLG Hamm BeckRS 2013, 12644; OLG Hamm NJW-RR 2014, 472; OLG Bremen NZG2016, 1192; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2018, 16609) vielmehr auf die Bedeutung des Verfahrensfehlers für die Ausübung der Mitwirkungsrechte durch den Einzelnen ab (Rezeption der für die Aktiengesellschaft entwickelten sog. Relevanztheorie). - OLG Hamm, 09.05.2016 - 8 U 141/12
Wirksamkeit des Stimmrechtsausschlusses im Falle der Säumigkeit mit der …
Denn auch wenn die Wahlen entsprechend dem Urteil des Landgerichts Essen vom 06.09.2012 (83 O 157/12), bestätigt durch Senatsurteil vom 24.06.2013 (8 U 125/12) unwirksam waren, wäre der Beklagte im vorliegenden Verfahren ordnungsgemäß vertreten, weil in diesem Fall die bis zu den Neuwahlen vom 10.03.2012 amtierenden Vorstandsmitglieder einschließlich der Präsidentin des Beklagten weiterhin im Amt geblieben wären.Im Vereinsrecht kommt bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht (BGHZ 59, 369, 371 f.; BGH NJW 2008, 69; Senatsurt. v. 24.06.2013, Az. 8 U 125/12), so dass Mängel von Vereinsbeschlüssen mit Hilfe der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen sind.
- LG Essen, 31.01.2025 - 2 O 234/23
Abberufung, Vorstand, Verband
Denn für das Vereinsrecht gilt der Grundsatz, dass der Verstoß gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung den Beschluss nichtig macht (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.1972 - II ZR 63/71BGHZ 59, 369/373; OLG Hamm, Urt. v. 24.06.2013, Az. 8 U 125/12;… Ellenberger, in: Grüneberg, aaO, § 32 Rn. 9 m.w.N.). - VG Wiesbaden, 17.07.2018 - 1 K 1171/15
Beweiskraft des Zählerstandes einer Wasseruhr
Habe der Kunde nach Zugang der Wasserrechnung Zweifel an der Funktionstüchtigkeit eines bereits ausgebauten Wasserzählers angemeldet, ohne zugleich einen Antrag auf Nachprüfung zu stellen, so habe das Versorgungsunternehmen entweder selbst eine Nachprüfung des Wasserzählers zu veranlassen oder den Wasserzähler zumindest aufzubewahren, um eine spätere Nachprüfung zu ermöglichen (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.02.2013 - 8 U 125/12 -).
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